12. Juni 2018

Johannis muss Absetzung von Kövesi unterzeichnen

Bukarest – Die am 31. Mai getroffene Entscheidung des Verfassungsgerichts, Staatspräsident Klaus Johannis müsse die von Justizminister Tudorel Toader eingeleitete Absetzung der Leiterin der Antikorruptionsbehörde (DNA) Laura Codruța Kövesi unterzeichnen, hat für große Aufregung gesorgt. Dies nicht nur, weil damit dem korruptionsgebeutelten Land eine international anerkannte, höchst erfolgreiche Korruptionsbekämpferin verloren geht, die in den letzten Jahren mehr als 1 000 Geschäftsleute, Richter und zum Teil ranghohe Politiker hinter Gitter gebracht hat. Sondern auch, weil mit dem Urteil eine Neuordnung des Kräftegleichgewichts entstanden ist. Kritiker befürchten, die Unabhängigkeit der Justiz sei damit gefährdet. Im Folgenden werden die Etappen des Geschehens geschildert.
Ende Februar hatte der Justizminister die Entlassung Kövesis beantragt, angeblich schade sie dem Image Rumäniens in Europa. Der zuständige Magistraturrat wies den Antrag mangels Substanz zurück. Auch Präsident Johannis weigerte sich, den fadenscheinigen Antrag zu unterzeichnen. Daraufhin reichte die Regierung Dăncilă Organstreitklage beim Verfassungsgericht ein.

Das Gremium des Verfassungsgerichts befand die Organstreitklage der Regierung mehrheitlich für zulässig. Laut dessen Urteil hätte der Präsident den Antrag des Justizministers unterschreiben müssen. Die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien (ADZ) erläutert dazu: Damit werde dem Staatpräsidenten „seine bisherige Schlüsselrolle im Abberufungsverfahren der leitenden Staatsanwälte“ abgesprochen und mit einem Schlag die Architektur des Justizsystems geändert. Weder Staatschef noch Magistraturrat hätten bei ihrer Ernennung oder Abberufung künftig noch eine Stimme.

Über tausend Richter und Staatsanwälte protestierten als Folge des Urteils gegen ihre politische Unterordnung mit der Unterzeichnung einer „Unabhängigkeitserklärung“, schreibt die ADZ weiter. Laut aktuellem Recht sei einzig der Magistraturrat für ihre Einstellung oder Entlassung zuständig, wird darin klargestellt. Das Verfassungsgericht maße sich gesetzliche Befugnisse an. Verfassungsrechtler werfen dem – politisch ernannten – Verfassungsgericht vor, mit dem Urteilsspruch die Verfassung umgeschrieben zu haben. Mit Spannung wird die noch ausstehende Urteilsbegründung erwartet.

Auch Staatspräsident Johannis äußerte zunächst, er wolle erst die Urteilsbegründung abwarten, machte jedoch klar, „Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Staatsanwälte“ hochhalten zu wollen. Staatsanwälte dürften nicht einfach einem Minister untergeordnet werden.

Nach der Urteilsverkündung wandten sich außerdem 37 Nichtregierungsorganisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft schriftlich an Staatspräsident Johannis und baten um öffentliche Konsultation, berichtet die ADZ vom 6. Juni weiter. In ihrem Schreiben bezeichneten sie das Urteil als „rechtswidrig“, weil es dem Justizminister alle Macht über die Staatsanwälte einräumt, einschließlich die Kompetenz der Abberufung leitender Staatsanwälte.

Am 7. Juni veröffentlicht das Verfassungsgericht dann die Urteilsbegründung. In der ADZ wird diese wie folgt erläutert: Der Präsident habe mit seiner Weigerung, die Chefermittlerin der DNA abzusetzen, einen Konflikt zwischen dem Präsidialamt und dem Justizminister geschaffen. Da der Justizminister die Absetzungsprozedur jedoch korrekt durchgeführt habe, hätte der Präsident der Absetzung zustimmen müssen. Es gehöre nicht zu den Aufgaben eines Staatspräsidenten, die Kompetenz eines Staatsanwaltes zu beurteilen, sondern nur die Gesetzmäßigkeit der Vorgehensweise bei der Abberufung.

Das Urteil löste unter Politikern, Staatsanwälten und Richtern heftige Kontroversen aus. Oppositionsführer Ludovic Orban sprach gar von einem Staatsstreich. Kritiker sprechen zumindest von einer Neudeutung der Verfassung, die juristische Leerräume schaffe, weil sie mit geltendem Recht in Konflikt stehe. Ein neues Ungleichgewicht sei entstanden. Es wird befürchtet, die verlorene Unabhängigkeit der Staatsanwälte könne die Korruptionsbekämpfung mehr denn je gefährden.

Was sagt die internationale Presse dazu? „Die DNA verdankt ihren Erfolg nicht nur ihrer Leiterin Kövesi, sondern auch ihrer auf massiven Druck der EU durchgesetzten Unabhängigkeit“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Das Urteil verstoße gegen die Gewaltenteilung und stelle „den einzigen großen Reformerfolg Rumäniens als EU-Mitglied“ infrage. Die Deutsche Welle resümiert: Mit dem Urteil habe das Verfassungsgericht nicht nur seine eigene Unabhängigkeit infrage gestellt und sich „zum Handlanger der sozialliberalen Regierung“ gemacht, sondern auch die demokratischen Regeln der Gewaltenteilung aufgehoben. Die Beschneidung der Befugnisse des Präsidenten verstoße gegen die Regeln der EU.

Johannis steht nun vor dem Konflikt, entweder die Entlassung Kövesis zu unterzeichnen und damit möglicherweise die Unterstützung seiner Anhänger als Verteidiger des Rechtsstaats zu verlieren – oder sie nicht zu unterzeichnen und damit ein Amtsenthebungsverfahren zu riskieren.

Indessen spitzen sich die Konflikte zwischen der sozialdemokratischen Regierungspartei PSD und dem Präsidenten weiter zu. Am 9. Juni fand vor dem Regierungssitz auf der Piața Victoriei in Bukarest eine von PSD-Chef Liviu Dragnea angekündigte und initiierte Großdemonstration der Parteimitglieder gegen den sogenannten „Parallelstaat“ statt. Über hunderttausend Menschen wurden aus allen Landesteilen angekarrt. Dragnea hielt eine flammende, manipulative Rede, in der er immer wieder suggerierte, der „Parallelstaat“ würde mithilfe der Geheimdienste unschuldige Menschen abhören, verfolgen, hinter Gitter bringen, Misstrauen zwischen den Menschen säen und das Denunziantentum fördern. Die Demokratie sei in Gefahr!

Dragnea sieht sich wohl selbst gerne als Opfer des „Parallelstaats“: In Kürze soll das höchste Gericht in einem Verfahren gegen ihn – wegen Machtmissbrauch, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme – ein Urteil fällen. Sollte er schuldig gesprochen werden, muss er mit einer bis zu zehnjährigen Freiheitsstrafe rechnen, zu der die zur Bewährung ausgesetzte zweijährige Haftstrafe noch hinzukäme.

Nina May

Schlagwörter: Rumänien, Justiz, Staatspräsident, Klaus Johannis, Dragnea, Demonstration, Bukarest

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Neueste Kommentare

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