1. Februar 2011

EU-Kritik an Rumänien

Wieder einmal ist Rumänien in das Fadenkreuz der Europäischen Union (EU) – oder genauer gesagt einiger EU-Staaten, allen voran Frankreichs – geraten. Es geht um den Beitritt des Landes zur so genannten „Schengen-Zone“ (diese Zeitung berichtete). Das im Jahr 1985 zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich geschlossene und inzwischen auf die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten, darunter auch die 2004 beigetretenen ehemals kommunistischen neuen EU-Mitgliedsländer ausgedehnte „Schengen-Abkommen“ sieht die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der „Schengenstaaten“ vor.
Seit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung zwischen der EU, Rumänien und Bulgarien im Januar 2008, worin der Beitritt zum Schengenraum für den 30. März 2011 vereinbart worden war, hat Rumänien eine Reihe von Bewertungen in sieben Themenbereichen, und zwar polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz, Konsulate, Land- Luft- und Seegrenzen sowie Datenbank SIS/SIRENE, erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der technischen Beitrittskriterien zum Schengenraum durch Rumänien wird – anders als im Falle Bulgariens – selbst von den Kritikern nicht in Frage gestellt, wie die vorerst letzte Schengen-Evaluierung Rumäniens vom 14. Januar 2011 deutlich gemacht hat. Allein Frankreich hat sich eine Bedenkzeit ausgebeten.

Die Kritiker Rumäniens verweisen – wie auch aus dem gemeinsamen Schreiben des französischen und des deutschen Innenministers an die EU-Kommission vom vergangenen Dezember hervorging – auf die immer noch nicht gelösten Probleme Rumäniens und Bulgariens im Bereich der Justiz sowie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Nun sind diese Mängel keineswegs von der Hand zu weisen und sie stehen ja auch seit dem EU-Beitritt der beiden Staaten zum 1. Januar 2007 im Fokus eines so genannten Kooperations- und Verifikationsmechanismus der EU-Kommission. Unter diesem Mechanismus hatten sich Rumänien und Bulgarien damals für einen Zeitraum von drei Jahren verpflichtet, wirksame konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die von der EU festgestellten Fehlentwicklungen in den erwähnten Bereichen zu korrigieren. In ihren Fortschrittsberichten zu diesem Kontroll- und Verifikationsmechanismus attestierte die EU-Kommission der Bukarester Regierung zwar fortbestehende Mängel, anders als im Falle Bulgariens kamen aber im Falle Rumäniens keine Sanktionen zum Einsatz.

Worum genau geht es nun im aktuellen Dissens um den Beitritt zur Schengenzone? Jene EU-Staaten, die Zweifel an der Schengenreife Rumäniens angemeldet haben, verweisen darauf, dass Rumänien angesichts der fortbestehenden Mängel im Bereich von Justiz und Korruptionsbekämpfung noch nicht in der Lage sei, die Sicherheit der künftigen Außengrenze der EU wirksam und verlässlich zu gewährleisten.

Der rumänische Staatspräsident Traian Băsescu wiederum spricht von „Diskriminierung“. Seiner Meinung nach widerspreche es dem Gebot der Gleichbehandlung der EU-Mitgliedstaaten, zu denen das Land seit 2007 gehöre, wenn die zwischen Rumänien und der EU vertraglich vereinbarten Vorbereitungen auf die Erfüllung der Beitrittskriterien zum Schengenraum mit den politischen Vorgaben unter dem Kooperations- und Verifikationsmechanismus verknüpft würden. Es handle sich dabei um zwei unterschiedliche Mechanismen, die auch getrennt gehandhabt werden müssten. Innenpolitisch rächt es sich nun, dass die Bukarester Führung den Beitritt Rumäniens zum Schengenraum derart symbolisch überfrachtet hat. Für die Bürger des Landes, die seit 2002 frei in die Staaten der EU reisen dürfen, ist das Datum des Beitritts zum Schengenraum indessen praktisch bedeutungslos. Sie werden vorerst weiterhin ihre Pässe an den Grenzen zur EU vorzeigen müssen. Über das Datum des Beitritts Rumäniens und Bulgariens zum Schengenraum wird die Versammlung des Ministerrates der Europäischen Union am 24. Februar entscheiden.

Anneli Ute Gabanyi

Schlagwörter: EU, Politik

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