12. Januar 2011

Verband fordert Rumänien auf, Entschädigungsrecht anzupassen

Ende letzten Jahres hatte der rumänische Verfassungsgerichtshof das Gesetz 221/2009 für die Entschädigung der Opfer politischer Verfolgung des kommunistischen Unrechtsregimes für verfassungswidrig erklärt (vgl. Siebenbürgische Zeitung vom 30. November 2010, Seite 2).
Gemäß Artikel 147 der Verfassung hat das rumänische Parlament nach dieser Entscheidung 45 Tage lang Zeit, das Gesetz nachzubessern. Der Verband der Siebenbürger Sachsen hatte kurz nach Bekanntgabe der Entscheidungen in einer Eingabe an das rumänische Innenministerium erforderliche Korrekturen gefordert. In einem Brief des Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius an die Präsidentin der Abgeordnetenkammer, Roberta Anastase, wurde Rumänien nun erneut aufgefordert, unter Einhaltung der Frist die vom Verfassungsgericht geforderte Nachbesserung des Gesetzes umzusetzen. Dafür wurde auch ein Vorschlag unterbreitet.

Der Verfassungsgerichtshof hatte unter anderem eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips gerügt und alle bisher in Rumänien geschaffenen Reparationsregelungen aufgezählt. Das habe zu einer „Anspruchsvielfalt“ geführt, die „dem Rechtsstaatsprinzip widerspreche“. Der Verband der Siebenbürger Sachsen weist in seinem Schreiben an die Parlamentspräsidentin darauf hin, dass alle bisherigen gesetzlichen Regelungen für Entschädigungen in Rumänien nur für rumänische Staatsbürger gelten würden. Dadurch seien gerade die ausgewanderten Deutschen, die als ehemalige rumänische Staatsbürger diskriminiert worden waren, von allen bisherigen Entschädigungsregelungen für politische Verfolgung ausgeschlossen worden. Das nun für verfassungswidrig erklärte Gesetz sei das erste gewesen, das auch den ausgewanderten Deutschen ohne rumänische Staatsangehörigkeit eine Entschädigung für in Rumänien erlittene politische Verfolgung zugesprochen habe. Als solches sei es auch im Ausland positiv und als Schritt in die richtige Richtung aufgenommen worden. Wenn dieses Gesetz nun außer Kraft gesetzt werde, dann werde die Diskriminierung der ausgewanderten Deutschen, die im Rahmen der Auswanderung aus Rumänien – nicht zuletzt als Folge der Diskriminierungen vor der Wende – die rumänische Staatsangehörigkeit verloren hätten, fortgesetzt. Dies sei nicht hinnehmbar. Rumänien wurde aufgefordert, die erforderlichen Schritte zur Verbesserung der Rechtslage zu unternehmen.

Schlagwörter: Verbandspolitik, Politik, Entschädigung, Gesetz

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