24. Februar 2009
Großer Lauschangriff in Rumänien?
Seit dem 20. Januar d. J. werden in Rumänien laut Gesetz Nr. 298/2008 alle Daten betreffend der geführten Telefonate im Fest- und Mobilfunknetz und verschickten SMS gespeichert. Grundlage des Gesetzes sei eine entsprechende EU-Richtlinie.
Alle Telefonanbieter in Rumänien (Romtelecom, RDS & RCS, Asconet, Orange, Vodafone, Cosmote und Zapp) sind verpflichtet, sechs Monate lang Daten wie Anrufer und seine Telefonnummer, Adresse, Zeit und Dauer des Anrufes, Angerufener und dessen Telefonnummer, Adresse oder Standort bei Mobiltelefonaten zu speichern. Diese Vorschriften gelten auch für internationale Gespräche und SMS.
Ab 15. März müssen auch Internetanbieter alle Daten über gesendete und empfangene E-Mails sowie über Internetverbindungen (Name, Internetadresse, Datum und Uhrzeit, wann die Verbindung hergestellt bzw. unterbrochen wurde) sechs Monate lang speichern.
Einsicht in diese Daten erhält die Staatsanwaltschaft, nach Bewilligung des Ansuchens durch den Gerichtsvorsitzenden, wenn Verdacht auf ein Schwerverbrechen besteht. In strafrechlichen Dringlichkeitsfällen erhält der Staatsanwalt die Daten auch ohne Einwilligung des Gerichtsvorsitzenden.
Die Maßnahme ist unter den Rumänen umstritten, befürchten sie doch angesichts der jüngsten Vergangenheit des Landes Missbräuche. Der Europäische Gerichtshof hat die Regelung allerdings für rechtmäßig befunden: Sie stütze sich auf eine „geeignete Rechtsgrundlage“, so die obersten Richter am 10. Februar in Luxemburg.
Ab 15. März müssen auch Internetanbieter alle Daten über gesendete und empfangene E-Mails sowie über Internetverbindungen (Name, Internetadresse, Datum und Uhrzeit, wann die Verbindung hergestellt bzw. unterbrochen wurde) sechs Monate lang speichern.
Einsicht in diese Daten erhält die Staatsanwaltschaft, nach Bewilligung des Ansuchens durch den Gerichtsvorsitzenden, wenn Verdacht auf ein Schwerverbrechen besteht. In strafrechlichen Dringlichkeitsfällen erhält der Staatsanwalt die Daten auch ohne Einwilligung des Gerichtsvorsitzenden.
Die Maßnahme ist unter den Rumänen umstritten, befürchten sie doch angesichts der jüngsten Vergangenheit des Landes Missbräuche. Der Europäische Gerichtshof hat die Regelung allerdings für rechtmäßig befunden: Sie stütze sich auf eine „geeignete Rechtsgrundlage“, so die obersten Richter am 10. Februar in Luxemburg.
RS
Schlagwörter: Politik, Telefon, Internet
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