17. September 2013

Proteste gegen Gesetz im Energiebereich

Bukarest – Investoren, die sich für den Bereich der erneuerbaren Energien in Rumänien interessieren, werden nun durch die Gesetzgebung vor Schwierigkeiten gestellt.
Am 1. Juli ist die Dringlichkeitsverordnung 57/2013 in Kraft getreten, die die Vergabe der Grünen Zertifikate an Produzenten von Strom aus erneuerbaren Quellen zeitlich verschiebt und die Akkreditierung der Anlagen stark begrenzt. Nicht abgeschlossene Investitionen müssen dadurch neu überprüft werden, wobei ihre Geschäftspläne auf die bisherigen vorteilhafteren Gesetze aufbauen. Erheblich eingeschränkt sind Investoren aus den Branchen Wind-, Solar- und Wasserenergie; die Bereiche Biomasse und Biogas bleiben unangetastet. Einige Großbetreiber, wie das tschechische Energieunternehmen CEZ, das in der Dobrudscha den größten Windpark Europas auf dem Festland betreibt, reichte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Rumänien ein. Zudem betreiben die Branchenverbände Lobbyarbeit und fordern bei der Regierung die Rücknahme der Kürzungen.

CC

Schlagwörter: Rumänien, Energie, Gesetz, Wirtschaft

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