4. Februar 2019

100 Jahre als Rumäniendeutsche in Großrumänien / Von Dr. Michael Kroner

Nach dem Ersten Weltkrieg konnte Rumänien als Bündnispartner der Entente-Siegermächte Frankreich und England seinen nationalen Traum von einem Großrumänien durch den Anschluss der mehrheitlich von Rumänen bewohnten Nachbarprovinzen Siebenbürgen, Banat, Bukowina und Bessarabien verwirklichen. In all diesen Provinzen gab es deutsche Minderheiten, die sich, beginnend mit Sachsen, seit dem 12. bis ins 19. Jahrhundert angesiedelt hatten. Wie verhielten sich diese Siedler zur Vereinigung ihrer jeweiligen Länder mit Rumänien und welche Folgen hatte der Staatenwechsel?
Vor dem Ersten Weltkrieg, als sie verschiedenen Staaten angehörten, hatte es zwischen ihnen wenige Verbindungen gegeben. Nach 1918 wurden sie Staatsbürger eines neuen Vaterlandes und konnten fortan als einheitliche deutsche Minderheit als sogenannte Rumäniendeutsche auftreten. Auf den Anschluss der genannten Provinzen an Rumänien hatten seine deutschen Minderheiten keinen Einfluss gehabt, sie haben sich der politischen Entwicklung untergeordnet. So galt das Recht der Rumänen als Mehrheitsbevölkerung auf ihr Wohngebiet und dessen Anerkennung durch die Großmächte durch Beschlüsse der internationalen Pariser Friedensvorortsverträge. Das so genannte „Altrumänien“ (auch „Regat“, das heißt Königreich, genannt) vergrößerte durch diese Anschlüsse sein Gebiet auf mehr als das Doppelte, von 137903 auf 295049 Quadratkilometer. Die Bevölkerungszahl stieg von etwa 7,9 auf 18 Millionen.

Es bildeten sich bei Kriegsende in allen genannten Provinzen Volksräte der deutschen Minderheiten, die Verhandlungen mit den Vertretern der rumänischen Mitbewohner Siebenbürens und den Behörden Rumäniens führten und ihre Anliegen äußerten. Als erste Provinz vollzog Bessarabien den Anschluss. Rumänien nutzte die militärische Schwäche Sowjetrusslands nach der Oktoberrevolution von 1917 und besetzte im Januar 1918 Bessarabien, wo sich daraufhin ein rumänischer Landesrat bildete, der zunächst das Land zur unabhängigen Republik Moldau erklärte, um sich dann am 9. April für die Vereinigung mit Rumänien zu entscheiden. Die Bessarabiendeutschen warteten zunächst ab, beriefen dann aber am 7. März 1919 einen Kongress in Tarutino ein, auf dem sich seine Vertreter für den Anschluss an Rumänien aussprachen, wobei sie nationale Schutzrechte und freien Gebrauch der Muttersprache in den Schulen forderten. Die ukrainischen und russischen Organisationen protestierten vergeblich gegen die vollzogene Vereinigung.

In der Bukowina, die zu Österreich gehörte, verhärteten sich nach der Auflösung der Habsburger Monarchie seit Oktober 1918 die Fronten zwischen der rumänischen und ukrainischen Bevölkerung wegen der Teilung des Landes. Da die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führten, beschloss eine am 27. Oktober konstituierte „Rumänische Nationalversammlung“ in Czernowitz den Anschluss der Bukowina an Rumänien. Da am 6. November ukrainisches Militär Czernowitz besetzte, wandte sich der „Rumänische Nationalrat“ an Rumänien. Daraufhin erfolgte am 8. November der Einmarsch von rumänischem Militär. Es vertrieb die ukrainische Besatzung und setzte eine provisorische rumänische Regierung ein. Durch Dekret des rumänischen Königs Ferdinand vom 28. November übernahm Rumänien die Regierungsgewalt und vollzog den Anschluss.
Die Büsten von König Ferdinand I. und Königin ...
Die Büsten von König Ferdinand I. und Königin Maria am Eingang zur Krönungskathedrale in Karlsburg, wo am 15. Oktober 1922 die Krönung des rumänischen Herrscherpaares von Großrumänien stattfand. Foto: Konrad Klein
Der als Vertretung der Bukowinadeutschen entstandene Volksrat hatte in Verhandlungen mit der rumänischen provisorischen Regierung Zusagen für eine weitreichende Kulturautonomie und Berücksichtigung der deutschen Sprache in allen Bereichen erhalten und daraufhin dem Anschluss an Rumänien zugestimmt.

Ein am 31. Oktober 1918 in Siebenbürgen gegründeter „Rumänischer Nationalrat“, der im Namen der Rumänen Verhandlungen mit der ungarischen Regierung über die Zukunft Siebenbürgens aufnahm, gelangte zu keinem für beide Teile zufriedenstellenden Ergebnis. In Budapest war man bestenfalls gewillt, für Siebenbürgen eine Autonomie anzuerkennen. Das Autonomiekonzept wurde vom rumänischen Nationalrat abgelehnt, er sprach sich für eine Trennung Siebenbürgens von Ungarn aus und berief für den 1. Dezember eine Nationalversammlung nach Karlsburg (Alba Iulia) ein. Dazu erschienen etwa 100000 Abgesandte aus Siebenbürgen und dem Banat und stimmten dem vom Nationalrat unterbreiteten Antrag zur Vereinigung mit Rumänien zu. In dem von der Versammlung verabschiedeten Manifest wurde für alle „mitwohnenden Völker volle nationale Freiheit“ versprochen. Es hieß wörtlich in der Erklärung: „Jedes Volk wird den Unterricht, die Verwaltung und die Rechtspflege in seiner eigenen Sprache durch Personen aus seiner eigenen Mitte erhalten, und jedes Volk wird das Recht der Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung im Verhältnis zur Zahl seiner Volksangehörigen haben.“ Ein weiterer Artikel gewährte staatsbürgerliche Gleichberechtigung und konfessionelle Freiheit. Dieser Beschluss beeinflusste die deutschen Volksgruppen, sich für Rumänien zu erklären. Die in Bukarest lebenden Sachsen begrüßten die im Vollzug befindliche Vereinigung Siebenbürgens mit Rumänien und forderten am 9. Dezember ihre Landsleute auf, dem Anschluss zuzustimmen. Für sie eröffnete sich damit die Perspektive, mit einer großen deutschen Völkerfamilie im selben Staat zu leben.

Am 27. Dezember bestätigte König Ferdinand die Entschließung von Karlsburg und damit die Vereinigung. In Siebenbürgen wurde als provisorische Regierung ein „Leitender Regierungsrat“ (Consiliul Dirigent) mit dem Sitz in Hermannstadt eingesetzt. Rumänisches Militär war schon Ende November in Siebenbürgen eingedrungen und hatte bis Ende des Jahres das gesamte Territorium besetzt.

Die Siebenbürger Sachsen waren nun gefordert, ihre Stellung zu den vollzogenen Veränderungen zu bekunden. Seit dem 11. November 1918 vertrat ein „Deutsch-sächsischer Nationalrat“ unter der Leitung von Adolf Schullerus ihre Interessen. Die Sachsen gaben nicht leichtfertig ihre Bindung an Ungarn auf, da sie loyale Bürger Ungarns waren. Erst gegen Ende November, vor allem nach der Karlsburger Volksversammlung und deren Versprechungen entschlossen sie sich, ihre Zustimmung zum Anschluss an Rumänien zu geben. Für den 8. Januar 1919 wurde eine sächsische Nationalversammlung nach Mediasch einberufen. Unter Berufung auf die Weltereignisse, das Vereinigungsdekret von König Ferdinand, die Erklärung von Karlsburg und angesichts der ethnischen Verhältnisse (die Rumänien bildeten etwas mehr als die Hälfte der siebenbürgischen Bevölkerung) bekannten sich die Vertreter der Sachsen zu folgender Erklärung: „Angesichts der Tatsachen und in der Überzeugung, daß sich hier ein weltgeschichtlicher Vorgang vollzieht, spricht das sächsische Volk in Siebenbürgen, indem es sich auf den Boden des Selbstbestimmungsrechtes der Völker stellt, seinen Anschluß an das Königreich Rumänien aus und entbietet dem rumänischen Volke seine brüderlichen Grüße und herzlichen Glückwünsche zur Erfüllung seiner nationalen Ideale. Das sächsische Volk trägt damit nicht nur der weltgeschichtlichen Entwicklung Rechnung, sondern auch dem inneren Rechte des rumänischen Volkes auf Vereinigung und Staatenbildung und spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß sich das rumänische Volk und der rumänische Staat, dem das sächsische Volk seine altererbte Tüchtigkeit zur Verfügung stellt, ihm gegenüber immer durch vornehme und gerechte Gesinnung leiten lassen wird. Das sächsische Volk, das Jahrhunderte hindurch eine verfassungsmäßige Selbstverwaltung besaß, die ihm entgegen feierlicher und gesetzlicher Zusicherung widerrechtlich entzogen wurde, erwartet ferner, daß ihm niemals unmöglich gemacht werde, sich als ihres Volkstums bewußte nationale und politische Einheit in aller Zukunft zu behaupten und zu entwickeln, in der Voraussetzung, daß der neue Staat ihm alles gerne bieten und geben wird, was es als seine Lebensbedingung ansieht.“ In der Erklärung heißt es weiter, dass die Sachsen auf die Beschlüsse von Karlsburg vertrauen. Sie sähen in deren Verwirklichung „eine dauernde Bürgschaft für den Frieden der Völker“. Die Mediascher Erklärung sprach weiter die Hoffnung aus, dass auch die übrigen „deutschen Volksgenossen“ dem neuen Staate ihre Zustimmung geben würden, wobei dieser die „völkische und politische Zusammengehörigkeit aller Deutschen“ Rumäniens anerkenne. Die Erklärung schließt mit den Worten: „Im vollen Bewußtsein der Bedeutung seines Entschlusses, betrachtet sich das sächsische Volk von heute an als ein Glied des rumänischen Reiches, seine Söhne und Töchter als Bürger dieses Staates. Es bittet Gott, daß er den verantwortungsvollen Schritt, den es zu tun sich verpflichtet fühlte, zum Guten lenke und mit seinem Segen begleite.“

Die gesamte rumänische Presse begrüßte die Mediascher Anschlusserklärung, während die ungarischen Blätter von Verrat sprachen. Schon am 10. Januar 1919 übergab eine Abordnung mit Adolf Schullerus an der Spitze die Anschlusserklärung dem Präsidenten des Leitenden Regierungsrates in Hermannstadt. In seiner Antwort auf die Vorstellungen der Sachsen erklärte Iuliu Maniu: „Das sächsische Volk kann sicher sein, dass das rumänische Volk, welches Hunderte von Jahren um seine Entknechtung und Erhalt seiner geschichtlichen Rechte gekämpft hat, immer Verständnis haben wird für das Festhalten der Sachsen an ihrer Eigenart, an ihren kulturellen und wirtschaftlichen Einrichtungen und dass es ihm ferne liegen wird, diese anzutasten ...“
Phantomschmerzen bis heute: Ein Ungar aus Rumpf ...
Phantomschmerzen bis heute: Ein Ungar aus Rumpf-Ungarn wünscht seinen von ihm durch den Friedensvertrag von Trianon getrennten Landsleuten im Banat und in Siebenbürgen „Frohe Ungarische Weihnachten“ (um 1930). Irredentistische Postkarte, wie sie nach 1920 bis weit in die 1930er im Umlauf waren. Sammlung Konrad Klein
Vom 28. bis 30. Januar wurde die sächsische Abordnung überaus freundlich von der Bukarester Regierung und von König Ferdinand empfangen. Es gab sogar ein Festbankett zu Ehren der sächsischen Delegation im königlichen Schloss von Cotroceni. König Ferdinand, der nach der Überreichung der Anschlusserklärung eine längere Rede hielt, betonte, dass die Sachsen ihre Sprache und Kultur, die sie „als heiliges Gut“ hochhielten, in Zukunft in voller Freiheit ausüben könnten. Als Fürst aus dem Hause Hohenzollern betrachtete er sich übrigens auch als rumänischer König der deutschen Nation zugehörig. Überall also schöne Reden. Sobald aber die Frage angeschnitten wurde, die das eigentliche Anliegen der Sachsen war, nämlich bindende Abmachungen über die Durchführung der Karlsburger Beschlüsse, wurden sie auf später vertröstet.

Um den Besitz des Banats stritten Serbien und Rumänien, während die Schwaben eher für den Verbleib bei Ungarn tendierten und sich vor allem aber für ein ungeteiltes Banat aussprachen. Da es jedoch keine Chancen für einen Verbleib bei Ungarn gab, wurden verschiedene Autonomiekonzepte ausgearbeitet, die sowohl eine unabhängige Republik „Banatia“ als auch eine Autonomie innerhalb Ungarns vorsahen, wobei die innere Ausgestaltung nach dem Vorbild der Schweizer Kantone erfolgen sollte. Anfang November 1918 hatte sich in Temeswar ein „Schwäbischer Nationalrat“ konstituiert. Für den 8. Dezember wurde eine schwäbische Nationalversammlung nach Temeswar einberufen, auf dem ein von Kaspar Muth präsentiertes Manifest angenommen wurde. Es sprach den Anschlusserklärungen der rumänischen Versammlung von Karlsburg und der serbischen von Novi Sad jede Legitimität ab und forderte für das Banat eine Volksabstimmung sowie Autonomie nach dem Schweizer Kantonalsystem entweder innerhalb Ungarns oder als eine eigenständige Republik. Aus den Anhängern dieser Richtung ging im Januar 1919 die „Schwäbische Autonomiepartei“ hervor. Als Opposition dazu entstand im März die „Deutsch-schwäbische Volkspartei“, die sich für den Anschluss des ungeteilten Banats an Rumänien aussprach. Das Banat war von serbischem Militär besetzt, welches das Vorhaben der Volkspartei zunächst verhinderte. Erst als Anfang August die Serben das Banat räumten und rumänisches Militär einrückte, konnte sie sich durchsetzen. Seit Juni war übrigens die Teilung des Banats von der alliierten Friedenskonferenz in Trianon beschlossene Sache. Da versuchten die schwäbischen Vertreter, nochmals ihren Willen kundzutun, und beriefen für den 10. August eine Großversammlung in Temeswar ein, zu der Abordnungen aus 33 Gemeinden erschienen. Die kurze von Michael Kausch verfasste Resolution, die von Karl Möller verlesen wurde, brachte einstimmig folgenden Beschluss:
1. Im Namen sämtlicher Schwaben wurde die Untrennbarkeit des Banat gefordert.
2. Im Vertrauen auf die Erklärung von Karlsburg, in der die Schwaben die Gewähr für den Erhalt ihres Volkscharakters und ihrer Muttersprache sähen, um im zukünftigen Staat auf politischem, kulturellem, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gebiet sich frei und ungehemmt entwickeln und dadurch ihre nationale Zukunft sichern zu können, wünschten sie, dass das ganze Banat an Großrumänien angeschlossen werde.
3. Dieser Beschluss war der Friedenskonferenz mitzuteilen.

Entsprechend dieser Resolution begab sich mit rumänischer Unterstützung am 12. August eine Abordnung zur Friedenskonferenz nach Paris und überreichte die Erklärung von Temeswar. Die Teilung wurde aber nicht mehr rückgängig gemacht. Der größte Teil des Banat wurde Rumänien, ein westlicher Streifen Serbien zugesprochen, während ein Zipfel im Nordwesten südlich von Szeged bei Ungarn verblieb. Da weder die Rumänen noch die Serben mit der Demarkationsgrenze einverstanden waren, zogen sich die Streitigkeiten noch bis 1923 hinaus, als noch einige Korrekturen vorgenommen wurden.

Am 15. August überreichte eine Delegation der Banater Schwaben die Resolution von Temeswar dem Leitenden Regierungsrat in Hermannstadt mit den Worten des Warjascher Landwirten Anton Anton. „Hoher Regierungsrat! Wir sind als die Vertreter des Banater deutschen Volkes hier erschienen, um Ihnen mitzuteilen, daß sich unser Volk einmütig an Großrumänien angeschlossen hat. Wir taten das mit ehrlichem Herzen, weil wir aus den Beschlüssen der rumänischen Nationalversammlung in Karlsburg ersehen, daß wir im neuen Staat ein national freies Volk sein können. Daß wir es bisher nicht waren, und wie die nichtmagyarischen Nationalitäten Ungarns darunter gelitten haben, hatten die Rumänen ja am eigenen Leibe erfahren müssen. Sie wissen, wohin eine solche Vergewaltigung der Minderheiten führen muß. Ein freies Schwabenvolk, das seine nationale Freiheit genießt, wird stets eine getreue und dankbare Grenzwacht sein ... Wir bitten, unserem Volk mit herzlichem Wohlwollen entgegenzutreten, und wir sind davon überzeugt, daß die alte Freundschaft aller selbstbewußten Schwaben mit den Rumänen auch in Zukunft Früchte für das gemeinsame Vaterland tragen wird. Es lebe Großrumänien.“

Das offizielle Sprachrohr der Siebenbürger Sachsen, das Siebenbürgisch-Deutsche Tageblatt, begrüßte die ­„ersten Entsender unserer neuen Stammesbrüder im großrumänischen Vaterland“ und fuhr dann fort: „Wir glauben, daß die Annäherung, die nun zwischen ihnen und uns angebahnt worden ist, noch mehr bedeuten soll als die Herstellung brüderlicher Beziehungen zwischen den Angehörigen des gleichen deutschen Volkstums. Nicht nur um ein Einverständnis des Herzens handelt es sich, sondern um eine Bereitschaft zu gemeinsamen Handeln ...“

Die Entstehung Großrumäniens war somit auch die Geburtsstunde der Gemeinschaft der Deutschen Rumäniens, die nun geschlossen als rumäniendeutsche Minderheit in der Öffentlichkeit auftrat. In Großrumänien zählten die Deutschen nach der Volkszählung von 1930 bei insgesamt 18057028 Staatsbürgern 745421 (4,1 Prozent) Personen, die sich wie folgt verteilten: 275369 im Banat, 237416 in Siebenbürgen, 75533 in der Bukowina, 81089 in Bessarabien, 25540 im Sathmargebiet, 5527 in der Maramuresch, 12581 in der Dobrudscha und 32366 in Altrumänien. Insgesamt gaben 760687 Staatsbürger Deutsch als Muttersprache an. Die Differenz von über 15000 gegenüber den Angaben über die Volkszugehörigkeit ergab sich daraus, dass eine Anzahl von Juden in der Bukowina und andere Personen Deutsch als Muttersprache angaben.

Vor 1918 hatte es, wie oben gezeigt, zwischen den genannten deutschen Volksgruppen, die gebietsmäßig getrennt lebten, wenig Zusammenarbeit gegeben. Das änderte sich nach dem Ersten Weltkrieg. Die deutschen Volksgruppen entschlossen sich nun, als deutsche Minderheit gemeinsam aufzutreten. Auf Anregung der Buchenlanddeutschen trafen sich bereits zu Pfingsten 1919 Vertreter der Deutschen Großrumäniens in Hermannstadt und fassten den Beschluss, einen „Verband der Deutschen Großrumäniens“ zu gründen. Als dessen Gründungsdatum gilt jedoch das Jahr 1921, als sich Vertreter aller deutschen Siedlungsgebiete in Czernowitz zur konstituierenden des Verbandes einfanden. Zum Vorsitzenden wurde Rudolf Brandsch gewählt.

In Rumänien haben die Rumäniendeutschen auf der Grundlage einer doppelten Loyalität – gegenüber dem Staat und dem Bekenntnis zum Deutschtum – ihre nationale Existenz gegen nationalistische Angriffe gesichert. Ihre in den 30er Jahren erfolgte Huldigung und politische Gleichschaltung mit dem nationalsozialistischen Deutschland führten jedoch 1944 zum Bruch ihrer gesicherten politischen, wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Lage als deutsche nationale Minderheit. Die nun einsetzende Verfolgung, Deportation, wirtschaftliche Enteignung, Einschränkung des deutschen Kulturlebens sowie das kommunistische Regime bewirkten die fast vollständige Aussiedlung der Rumäniendeutschen in die Bundesrepublik.

Dr. Michael Kroner



Bücher zur Geschichte der Siebenbürger Sachsen bietet der Verfasser aus seiner in Auflösung befindlichen Bibliothek zum Verkauf an. Kontakt: Michael Kroner, Ottostraße 31, 90522 Oberasbach, Telefon: (0911) 691909.

Schlagwörter: Rumänien, Geschichte, Jubiläum, deutsche Minderheit, Siebenbürger Sachsen, Mediasch

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  • 11.02.2019, 17:55 Uhr von Äschilos: Na prima ! [weiter]
  • 11.02.2019, 11:10 Uhr von gogesch: Ich habe gerade mit ihm telefoniert. Alles Gut. [weiter]
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