30. April 2010

Rumänien ändert Bodengesetz

Durch das Gesetz 67/2010 vom 6. April 2010 hat Rumänien das Gesetz Nr. 18/1991 geändert und damit zusätzliche Landwirtschaftsflächen aus Staatsbesitz für eine Restitution freigegeben.
Auf Antrag können Personen, die aufgrund bisher gestellter Anträge nur eine Entschädigung für enteignete Landwirtschaftsflächen erhalten sollten, nun statt der Entschädigung eine Restitution in Form von Grundstücken aus dem staatlichen Besitz bekommen.

Diesen Vorschlag hatte auch die Delegation des Verbandes der Siebenbürger Sachsen bei einem Spitzengespräch in Bukarest als Forderung eingebracht, wie die Siebenbürgische Zeitung Online vom 31. März 2010 berichtete. Einer Restitution in natura oder durch vergleichbare Ersatzgrundstücke sollte der Vorrang vor einer Entschädigung in Wertpapieren oder Geld, deren Zahlung noch unsicher ist, zukommen.

Wegen angeblich fehlender freier Flächen wurden bisher viele Anträge abgelehnt und auf eine Entschädigung verwiesen. Durch das neue Gesetz, das als einzigen Artikel diese Regelung beinhaltet, schafft Rumänien nun die praktische Möglichkeit zur Entschädigung in natura.

Betroffene Personen, denen bisher die Naturalrestitution von Grundstücken wegen angeblich fehlender freier Flächen abgelehnt wurde, können ihr Verfahren nun durch Hinweis auf diese Gesetzesänderung neu aufnehmen und die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes beantragen. Es handelt sich um verwaltungsrechtlich und gerichtlich schon abgeschlossene Fälle. Ausdrücklich und zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass diese Änderung nicht eine neue Antragsmöglichkeit für bisher nicht gestellte Restitutionsanträge schafft, sondern nur bei laufenden und schon abgeschlossenen Verfahren einen Wechsel von einer Entschädigung in Geld/Wertpapieren zu einer Restitution „in natura“, in Form eines Ersatzgrundstückes führt.

Schlagwörter: Restitution, Eigentumsrückgabe, Rechtsfragen

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