9. Januar 2008

„Lahrer Kodex“: Patientenwille soll geachtet werden

Die Ärzte des Herzzentrums im badischen Ort Lahr haben in eigener Initiative ein Schriftstück, den „Lahrer Kodex“, verfasst, in dem sie sich dazu verpflichten, den Willen ihrer Patienten an der Schwelle zwischen Leben und Tod zu respektieren.
Der „Lahrer Kodex“ geht maßgeblich auf Tejas Alexander, den Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, zurück, der aus Rumänien stammt und früher an der Universitätsklinik in Bukarest tätig war. Zu den Unterstützern gehören der Berliner Herzchirurg Roland Hetzer und die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin.

„Mit dem Kodex möchten wir unseren Patienten die Sicherheit geben, dass wir ihren Willen respektieren, auch wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können“, erklärt Dr. Dr. Tejas Alexander. Von den Patienten, die in das Herzzentrum Lahr kommen, hat die Hälfte zuvor schon eine Patientenverfügung abgefasst. „Es gibt zwar bereits Gesetze, die es uns Medizinern erlauben, Patientenverfügungen zu beachten – dennoch halten sich viele Kollegen, teilweise auch aus Unsicherheit, in der Praxis nicht daran“. Um dem entgegen zu steuern, seien ein Bewusstseinswandel und eine effektive Selbstregulation der Ärzteschaft vonnöten. Der Lahrer Kodex sei daher als Appell an alle Ärzte und medizinische Einrichtungen gedacht, diese Selbstverpflichtung zu unterzeichnen.

Noch ist über die Gesetzentwürfe zu Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen politisch nicht entschieden. So ist noch unklar, ob das, was in einer solchen Verfügung festgelegt ist, nur für die unmittelbare Sterbesituation Geltung haben soll. Doch der Kodex legt sich in dieser Frage klar fest: „Eine prinzipielle Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf bestimmte Krankheitsbilder oder -zustände lehne ich ab. Eine solche vorzunehmen, ist nur dem Patienten selbst vorbehalten.“

sos

Schlagwörter: Medizin, Senioren

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