10. März 2022

Status von ukrainischen Kriegsflüchtlingen

Presseerklärung des Bundes der Vertriebenen zum Status von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Wie ist der Aufenthaltsstatus dieser Menschen? Können sie sich legal in Deutschland aufhalten?

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass dürfen sich seit 2017 visumfrei 90 Tage in den Staaten der Europäischen Union aufhalten. Für sie gilt die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum. Auch wer keinen biometrischen Pass hat, kann derzeit problemlos in die EU einreisen. Die Kriegssituation in der Ukraine rechtfertigt dies, weil die Botschaften nicht arbeitsfähig sind. Sollte ein längerer Aufenthalt in der EU notwendig werden, kann nach Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen bei der örtlichen Ausländerbehörde eingeholt werden.

Was gilt für Angehörige der deutschen Minderheit, die als Spätaussiedler Aufnahme finden wollen/können oder schon einen Bescheid des BVA haben?

Personen, die als Spätaussiedler in Deutschland Aufnahme begehren und jetzt nach Deutschland kommen, können eine Prüfung ihres Aufnahmeantrages im mündlichen Verfahren, direkt in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland vornehmen lassen. Wenn die betroffenen Personen sich sicher sind, dass sie die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen, sie deutscher Abstammung sind, die deutsche Sprache beherrschen und sich auch zum deutschen Volkstum (und zu keiner anderen Nationalität) bekennen, dann sollen sie nach Ankunft in Deutschland direkt Kontakt mit der Aufnahmeeinrichtung in Friedland suchen und sich dort registrieren lassen. Es können im Härtefallverfahren die Voraussetzungen der Aufnahme geprüft werden. Wichtig ist: Es darf kein anderes Verfahren, vor allem kein aufenthaltsrechtliches Flüchtlings- oder Asylverfahren vorher eingeleitet worden sein. Sonst besteht die Gefahr, dass die rechtlichen Voraussetzungen der Spätaussiedleraufnahme, die zum Zeitpunkt der Einreise vorliegen müssen, nicht mehr nachgewiesen/glaubhaft gemacht werden. Das kann zur Ablehnung des Antrages führen. Personen, die im Härtefallverfahren nach Friedland kommen wollen, müssen vor der Aufnahme im Grenzdurchgangslager zum Schutz vor COVID19-Infektionen eine Unterbringung in einer Transitunterkunft durchlaufen! Dieses organisiert das BVA. Allen Personen aus der Ukraine steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 8.00-16.30 (Freitag 15.00) Uhr und auch am Wochenende zwischen 8.00-13.00 Uhr besetzte Hotline (02 28 99 35 82 02 55) zur Verfügung. Fragen können auch an das E-Mail-Postfach Ukraine-Friedland[ät]bva.bund.de gerichtet werden.

Schlagwörter: BdV, Pressemitteilung, Ukraine, Krieg, Kriegsflüchtlinge, Aufnahme, Friedland

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