2. September 2015

Bekanntmachung zum Verbandstag 2015 gemäß § 22, zweiter Absatz, der Satzung

Am 7. und 8. November 2015 findet im Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, in 53175 Bonn, der Verbandstag des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. statt. Beginn des Verbandstages: Samstag, 7. November 2015, 13.00 Uhr.
Diese Bekanntmachung richtet sich gemäß § 22 der Satzung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. an alle Landesverbände, mit der Bitte, diese allen Mitgliedern und besonders den Delegierten mitzuteilen. Am Verbandstag können Mitglieder des Verbandes, die nicht Delegierte sind, als Zuhörer teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch gemäß § 20 der Satzung, Absatz 2 und 3, nur die von den Landesgruppen gewählten Delegierten und die Delegierten von Amts wegen.

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung des Verbandstages
2. Grußworte
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Tätigkeitsbericht des Bundesvorsitzenden und seiner Stellvertreter
5. Schwerpunkte der künftigen landsmannschaftlichen Arbeit
6. Aussprache über TOP 4 und 5
7. Kassenbericht 2011-2014
8. Bericht der Rechnungsprüfer
9. Aussprache über den Kassenbericht (TOP 7 und 8)
10. Satzungsänderung: Einführung der „Doppelspitze“ mit Verbandspräsident und Bundesvorsitzenden u.a. Der genaue Inhalt der Änderungsvorschläge wird rechtzeitig im Internet (Mitgliederbereich) veröffentlicht. – Beratung und Beschlussfassung
11. Ehrungen
12. Entlastung des Bundesvorstandes
13. Wahl eines Wahlleiters und der Wahlhelfer
14. Wahl des Verbandspräsidenten
15. Wahl der/des Bundesvorsitzenden und ihrer/seiner Stellvertreter
16. Wahl des Schatzmeisters
17. Wahl des Schriftführers
18. Wahl von zwei Rechnungsprüfern und zwei Stellvertretern
19. Wahl von zwei Mitgliedern des Verbandes in das Preisgericht des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturpreises und deren Stellvertreter
20. Wahl der Mitglieder des Schlichtungsausschusses
21. Bestätigung der Bundesfachreferenten
22. Bestätigung der von der/dem Bundesvorsitzenden in den Bundesvorstand berufenen Beisitzer
23. Beratung und Beschlussfassung über Anträge
24. Verschiedenes
25. Schlusswort der/des Bundesvorsitzenden

Anträge, die auf dem Verbandstag behandelt werden sollen, müssen bis zum 28. September 2015 in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein, damit diese den Delegierten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Einzelheiten werden in gesonderten Schreiben den Landesgruppen und den Delegierten bekannt gegeben.

Der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius


München, den 1. September 2015

Schlagwörter: Verbandstag, Verband

Bewerten:

29 Bewertungen: o

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.