8. August 2009

Neue Regelungen für Wechselstuben in Rumänien

Seit Mitte Juli sind Betreiber von Wechselstuben in Rumänien vor der Transaktion verpflichtet, die Kunden schriftlich über den genauen Wechselkurs und die Höhe der Summe, die ihnen zusteht, zu informieren.
Der im Gesetzblatt (Monitorul Oficial) publizierte Beschluss sieht vor, dass die Akzeptanz der Transaktion auf einem DIN A5 Bogen, in rumänischer und englischer Sprache leserlich und in zwei Exemplaren ausgedruckt werden muss und sowohl Informationen über den Betreiber als auch über den Kunden, die Höhe der Wechselsumme und beide Unterschriften beinhalten muss. Der Beschluss umfasst auch Verordnungen zum Wechseln von abgenutzten, zerrissenen und aus dem Verkehr gezogenen Banknoten, Reiseschecks und Vouchers sowie zum Aushang der Kurswerte. Die Strafen für die Betreiber, die diese Regelungen nicht einhalten, reichen von 1 000 bis 20 000 Lei (rund 250 bis 4 700 Euro).

Das Kundenschutzamt warnt die Kunden, dass es nicht helfen kann, falls die Käufer die Transaktion unterzeichnet haben.

RS

Schlagwörter: Tourismus, Reiseinfos, Finanzen

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