19. Juli 2008
Neue KfZ-Zulassungsgebühr in Rumänien
Bukarest – Die dritte und neueste Variante der Erstzulassungsgebühr ist am 1. Juli 2008 in Rumänien Kraft getreten. Die Gebühr wird als Schadstoffbelastungssteuer für PKWs bezeichnet.
Die Höhe dieser Gebühr, die den Forderungen der EU entspricht, wird anhand der technischen Daten eines jeden Autos errechnet. Dabei werden nebst Emissionswerten auch Baujahr und Motorkapazität berücksichtigt. Die neue Berechnungsformel bringt niedrigere Gebühren mit sich, insbesondere für alte Autos.
Kritiker warnen, dass dadurch in Rumänien wieder vermehrt alte Autos importiert werden könnten.
Das rumänische Finanzministerium bietet auf seiner Webseite ein Formular zur Berechnung der Erstzulassungsgebühr an.
Kritiker warnen, dass dadurch in Rumänien wieder vermehrt alte Autos importiert werden könnten.
Das rumänische Finanzministerium bietet auf seiner Webseite ein Formular zur Berechnung der Erstzulassungsgebühr an.
RS
Schlagwörter: Verbraucherinfos
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