16. August 2023

OECD: Rumänien tritt Bestechungsüberein­kommen bei

Bukarest– Rumänien hat das Verfahren abgeschlossen und darf dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (kurz: OECD-Bestechungsübereinkommen) beitreten.
Somit beweise das Land sein Engagement für Transparenz und Korruptionsbekämpfung, teilte die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Paris mit. Technisch betrachtet wird der Beitritt erst am 22. September besiegelt, da der zuständige rumänische Botschafter in Frankreich, Adrian Vieriţa, die Beitrittsurkunde Rumäniens zum Übereinkommen im OECD-Hauptquartier in Paris gerade hinterlegt hat und das Übereinkommen in 60 Tagen ab Hinterlegung rechtskräftig wird. Das seit 1999 geltende OECD-Übereinkommen zielt auf die Kriminalisierung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ab und enthält entsprechende Standards zu Themen wie Gerichtsbarkeit, Strafen und Rechtshilfe sowie zur Vermeidung von politischer oder sonstiger Einmischung in Ermittlungen und Strafverfolgung.

ADZ

Schlagwörter: Rumänien, EU, Bestechung, OECD, ADZ

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