3. August 2010

EU sieht mangelnden Reformwillen in Rumänien

Brüssel – Die Anstrengungen Rumäniens bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung haben an Schwung verloren, urteilt die EU-Kommission in ihrem jüngsten Fortschrittsbericht. Die Opposition wertete den Bericht als Bankrotterklärung der Regierung von Premier Emil Boc (PDL). Staatspräsident Traian Băsescu bezeichnete die Kritik als hart, aber gerechtfertigt. Er rief den Obersten Richterrat und den Obersten Gerichtshof auf, dafür zu sorgen, dass künftige Evaluationen positiver ausfallen.
Mit dem Erlass der neuen Zivil- und Strafprozessordnungen am 22. Juni seien zwar wichtige Fortschritte zu verzeichnen, aber das politische Bekenntnis zum Reformprozess sei insgesamt nur unzureichend ausgeprägt. Das oberste Justizwesen zeige wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit, heißt es in dem Bericht. Kritisiert werden ineffiziente Gerichtsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsprechung, auch bei der Rechenschaftspflicht der Justiz und den Disziplinarverfahren gebe es Verbesserungsbedarf. Diese Schwächen müssten dringend abgestellt werden, um dem Reformprozess neuen Schwung zu verleihen.

Einen ernsthaften Rückschritt bedeutet laut EU-Bericht das am 30. Juni geänderte Gesetz über die Nationale Integritätsbehörde (ANI). Damit sei die positive Bilanz der Nationalen Integritätsbehörde gefährdet, außerdem verstoße das Gesetz gegen die von Rumänien bei dem EU-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen. Die rumänische Regierung wird von der EU-Kommission aufgefordert, der ANI die Befugnisse wieder zu geben, die ihre Arbeit gegen Korruption erfolgreich gemacht haben. Dazu gehörte das Recht, die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögen vorzuschlagen – eine Maßnahme, die sich laut EU-Kommission als abschreckende Sanktion bewährt hatte. Diese und andere Befugnisse der Behörde sind vom rumänischen Verfassungsgericht jedoch im April für verfassungswidrig erklärt worden. Gelobt wird die Arbeit der Anti-Korruptionsbehörde DNA. Diese ermittle auch gegen hohe Amtsträger und habe zahlreiche Prozesse angestrengt. Diese würden jedoch häufig durch die Gerichte verzögert.

Neben Rumänien untersuchte die EU-Kommission auch das Nachbarland Bulgarien, das ausdrücklich für seine „ernsthaften Reformbemühungen“ gelobt wird. Beide Berichte kommen zu dem Schluss, dass die Kommission den Reformprozess in Bulgarien und Rumänien solange unterstützen und begleiten muss, bis alle Vorgaben erfüllt sind und das Kooperations- und Kontrollverfahren eingestellt werden kann. Laut dpa sagte ein Sprecher der EU-Kommission, Rumänien müsse vorerst nicht mit Sanktionen rechnen. Vielmehr gebe man den Behörden Zeit, Rumänien wieder „auf die richtige Spur zu bringen“. Ihre nächste Bewertung wird Kommission im Sommer 2011 vorlegen.

HW

Schlagwörter: EU

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