Was ist Heimat?

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gehage
schrieb am 21.02.2018, 11:09 Uhr
Da irrst du dich, Deutschland hatte bis vor kurzer Zeit noch das Abstammungsgesetz - und so konnten und hätten diese Menschen nie "Deutsche" sein und werden können!

ja, bis dass die rotgrüne regierung in den nuller jahren das abstammungsgesetz geändert hat.

nichts für ungut...
seberg
schrieb am 21.02.2018, 12:25 Uhr (am 21.02.2018, 12:30 Uhr geändert).
@gehage
"...bis dass die rotgrüne regierung in den nuller jahren das abstammungsgesetz geändert hat."
Tzz, na sowas auch, da hat die rotgrüne Regierung doch glatt das Abstammungsgesetz abgeschafft, das jus sanguinis, gewissermaßen das "Blut-und-Boden"-Gesetz! In unseren Adern soll also künftig nicht mehr das reine Blut unserer Ahnen fließen, mit dem wir heroisch unseren Boden nicht nur verteidigen, sondern sogar noch vergrößern wollten, nein, jetzt kann jeder Hergelaufene irgendwann sich deutsch nennen und fühlen und sogar auf das Recht pochen, sich als echten Deutschen zu bezeichnen...unerhört, wo bleiben die deutschen Gene und der deutsche Geist à la "bis dass die rotgrüne..."?
gehage
schrieb am 21.02.2018, 14:58 Uhr
ach seeberg, kannst du auch was anders als blöd daherreden?

ich habe bloß eine feststellung gemacht. stimmt sie oder stimmt sie nicht. wenn sie falsch ist, kannst du sie mit argumenten widerlegen, brauchst aber nicht deinen geistigen schwachsinn hier abzuladen!

nichts für ungut...
seberg
schrieb am 21.02.2018, 15:46 Uhr
@gehage:
"blöd daherreden ... geistigen Schwachsinn ..."
Was ist los, gelabere, wirst du nervös?
Fühlst du dich schon heimatlos?
gehage
schrieb am 21.02.2018, 17:26 Uhr
nervös? ah wo, nein bergl! wieso? ich habe nur eine feststellung gemacht und das sollte eigentlich von einem psychomenschen mit leichtigkeit erkennbar sein. oder nagt der zahn der zeit an deinen grauen zellen die dich anscheinend im stich lassen?!

nichts für ungut...
gerri
schrieb am 21.02.2018, 17:27 Uhr

@ Die Rot-Grünen mussten doch jemandem in Popo kriechen....
seismos
schrieb am 21.02.2018, 17:29 Uhr
seberg
Oh, hatte ich doch glatt vergessen zu schreiben, das einige Gesetze den Lauf der Geschichte und auch die "Nuller Jahre" überlebt haben und nun gerade diese Gesetze dazugehören.
Also irgendwie gelten die Abstammungsgesetze immer noch.
Da berufen sich diese sogennnten "Reichsbürger" drauf. Genaueres wirst du wohl bei ihnen finden.
Aber selbst, dieses nicht stimmen würde, regelt dieses Gesetz nur die Staatsbürgerschaft und nicht deine Abstammung. Also ein Roberto Blanko kann und ist rechtmäßig deutscher Staatsbürger, aber wird nie im Leben ein Deutscher werden!
So etwas aber auch...
seberg
schrieb am 21.02.2018, 18:03 Uhr (am 21.02.2018, 18:08 Uhr geändert).
Also irgendwie gelten die Abstammungsgesetze immer noch.
Na klar gilt auch das Abstammungsgesetz immer noch - extra für solche Fälle: die Kinder von Roberto Blanko wurden automatisch auch Deutsche, und sogar ganz echte Abstammungs-Deutsche!
_Gustavo
schrieb am 21.02.2018, 18:10 Uhr
Also ein Roberto Blanko kann und ist rechtmäßig deutscher Staatsbürger, aber wird nie im Leben ein Deutscher werden!
Sorry, wer ist dieser Roberto, kenne ich gar nicht.
kleeblatt17
schrieb am 21.02.2018, 18:56 Uhr
"Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei "Hart aber fair" am 31.08.2015.

Im Ernst: Seismos, deinen Salonrassismus finde ich widerlich.
TAFKA"P_C"
schrieb am 21.02.2018, 19:10 Uhr
TAFKA"P_C"
Da irrst du dich, Deutschland hatte bis vor kurzer Zeit noch das Abstammungsgesetz ...

da irrst du, @seismos! es ging um das "was frauen demnächst nicht mehr machen dürfen, wenn ...".
falls du dich noch entsinnen solltest, was einige zugereiste obergescheite nicht mehr kennen, war es noch bis weit in die 1970er gesetzlich, was deutsche männer ihren deutschen ehefrauen verbieten können! daher "back to the roots"!
Johann
schrieb am 21.02.2018, 21:25 Uhr (am 21.02.2018, 21:31 Uhr geändert).
Deutschland kannte nie ein reines Abstammungsrecht oder Blutsrecht (ius sanguinis).
Diesen propagandistischen Schwachsinn verdanken wir dem Napoleon von der Saar.

Jedes Staatsangehörigkeitsrecht kennt auch ein Abstammungsrecht: Wenn eine deutsche, us-amerikanische, französische etc. Frau ein Kind im Ausland gebärt, dann erhält es selbstverständlich aufgrund der Blutsverwandschaft die Staatsangehörigkeit der Mutter!

"Mit Artikel 116 Grundgesetz erhalten alle Deutsche aus den Vertreibungsgebieten die Möglichkeit, deutsche Staatsbürger zu werden. Aufgrund dieses Artikels spricht man vom "deutschen Blutsrecht" und dabei werden zwei wesentliche Aspekte dieses Artikels und des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts übersehen. Erstens können nicht alle Deutschen und deren Nachkommen weltweit aufgrund der
gesetzlichen Regelungen quasi automatisch deutsche Staatsbürger werden, sondern nur die Deutschen aus den Vertreibungsgebieten, und zwar aus allen Ländern des ehemaligen Ostblocks sowie Albanien, China und Jugoslawien (Bundesvertriebenengesetz § 1, (Berresheim 1996, von Mangoldt 1987). Obwohl angeblich die deutsche Staatsangehörigkeit "in den Genen" vererbt wird, können
keine US-Amerikaner (ca. 50 Millionen) deutscher Abstammung für sich die deutsche Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen, sondern sie müssen wie alle anderen Ausländer ein mühevolles Verfahren in Kauf nehmen. Dies gilt auch für die Nachkommen aller anderen Deutschen, die nach Amerika, Afrika, Australien oder Westeuropa ausgewandert sind. Das Grundgesetz kennt zweitens auch kein ethnisches Homogenitätsgebot. Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, weder Nationalität, Rasse noch Religion spielen eine Rolle. Jährlich werden Zehntausende ausländischer Bürger (1996 über 90.000, Tendenz steigend, Aussiedler nicht eingeschlossen) aus aller Herren Länder, unabhängig von ihrer Nationalität, Religion oder Rasse eingebürgert. Seit Anfang der 90er Jahre hat jeder sogar einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern er einige Bedingungen erfüllt (z.B. 15 Jahre Aufenthalt, seit 1999 sind nur noch acht Jahre notwendig). Auch das Bundesvertriebenengesetz, das in § 6 bestimmt, wer die deutsche Volkszugehörigkeit besitzt, kennt keinen ethnisch verstandenen Volkszugehörigkeitsbegriff. "Die deutsche Volkszugehörigkeit in diesem Sinne ist kein
ethnologischer Begriff; sie ist ein Rechtsbegriff"
(Berresheim 1996: 135). Lateinische Vokabeln ius soli und ius sanguinis (Boden- und Blutsrecht) werden seit Jahren sowohl von Politikern als auch den Medien zur Vernebelung von Fakten eingesetzt. In allen Ländern spielen Abstammung und Wohnsitz eine Rolle."

Berresheim, Heinz, 1996: Das Bundesvertriebenengesetz Zielsetzung, Inhalt und Ergebnis nach 40 Jahren. In: Schlau 1996, 131-154.
Mangoldt, Hans von, 1987: Die Vertriebenen im Staatsangehörigkeitsrecht. Köln.

Quelle: http://www.siebenbuerger-bw.de/buch/sachsen/9.htm

In Zeiten von Glaubenskriegen mit manichäischen Zügen sind rationale Diskussionen ausgeschlossen, es geht nur darum, den anderen moralisch zu diffamieren.
Nebenbei bemerkt, das Bundesvertriebenengesetz gibt es seit 1953!!
gehage
schrieb am 21.02.2018, 22:11 Uhr
In den Jahren 1998/99 organisierte die Union eine Unterschriftenaktion gegen die von der damals regierenden rot-grünen Bundesregierung geplante Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts. Die Neuregelung sah vor, das Gesetz durch Elemente des ius soli zu ergänzen, so dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hätten. Die doppelte Staatsbürgerschaft, die bis dahin nur in Ausnahmefällen gestattet war, sollte bei diesen Neubürgern sowie bei Eingebürgerten erlaubt sein.
Link

Das reguläre deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht einerseits auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913[5], das mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde, und andererseits auf mehreren mit Wirkung vom 1. Januar 1991 im damaligen Ausländergesetz vom 9. Juli 1990[6] geschaffenen Regelungen, die ursprünglich die Einbürgerung von jugendlichen Ausländern erleichtern sollten (§§ 85 bis 91 AuslG), später aber auch auf Erwachsene ausgedehnt wurden und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch Art. 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004[7] geschlossen in das Staatsangehörigkeitsgesetz übernommen worden sind (heute § 10 bis § 12b StAG). Nach der Herausnahme staatsangehörigkeitsrechtlicher Bestimmungen aus dem Ausländerrecht und nach Außerkrafttreten des speziellen Staatsangehörigkeitsrechts sind alle wesentlichen Regelungen über die Staatsangehörigkeit nun in einem Gesetz vereint.
Link

nichts für ungut...
TAFKA"P_C"
schrieb am 22.02.2018, 09:24 Uhr
Erstens können nicht alle Deutschen und deren Nachkommen weltweit aufgrund der
gesetzlichen Regelungen quasi automatisch deutsche Staatsbürger werden, sondern nur die Deutschen aus den Vertreibungsgebieten, und zwar aus allen Ländern des ehemaligen Ostblocks sowie Albanien, China und Jugoslawien (Bundesvertriebenengesetz § 1, (Berresheim 1996, von Mangoldt 1987). Obwohl angeblich die deutsche Staatsangehörigkeit "in den Genen" vererbt wird, können
keine US-Amerikaner (ca. 50 Millionen) deutscher Abstammung für sich die deutsche Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen,...


ob das den typen schmeckt, die sich hier immer einbilden, was besseres als andere menschen zu sein? ich glaube nicht, dass sie in ihrem größenwahn merken, dass sie einfach nur glück (im unglück) hatten und nichts besonderes sind!
gehage
schrieb am 22.02.2018, 12:02 Uhr (am 22.02.2018, 12:20 Uhr geändert).
in der "größenwahn" blase müssen sich diejenige befinden die nur an sowas wie "besonderes" oder "besseres wie andere" denken, geschweige denn schreiben! auch als gehässige unterstellung!

nichts für ungut...

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