Daseinsberechtigung

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Mynona
schrieb am 04.09.2013, 20:33 Uhr
i know...;-)

Steht ja eigentlich auch in dem Link zur Kopftuchdebatte...trotz Lucky's "Da ware ich mir nicht so sicher"...
TAFKA"P_C"
schrieb am 04.09.2013, 20:48 Uhr
Wenn es ihn nicht bestätigt, ist sogar Wiki nicht mehr vertrauenswürdig.
Ħansi
schrieb am 04.09.2013, 21:23 Uhr
Darf eine katholische Schule einen Moslem-Jungen ablehnen?
Mynona
schrieb am 04.09.2013, 21:31 Uhr
Darf sie einen schwulen Lehrer, geschiedene Lehrerin ablehnen?
TAFKA"P_C"
schrieb am 04.09.2013, 21:37 Uhr
Darf eine katholische Schule einen Moslem-Jungen ablehnen?
Wenn es auf eine katholische Schule geht, dann kann es auch zum Religionsunterricht. Das Nein der Eltern dazu, war der Grund der Nichtannahme. Sonst nichts!
Ħansi
schrieb am 04.09.2013, 21:39 Uhr
Die Gegenfrage ist hypothetisch, jedoch der Fall mit dem Moslem-Jungen ist real.
TAFKA"P_C"
schrieb am 04.09.2013, 21:50 Uhr (am 04.09.2013, 21:51 Uhr geändert).
Die Gegenfrage ist hypothetisch...
Das mit geschiedener Lehrerin bzw. Angestellte, nicht.
lucky_271065
schrieb am 04.09.2013, 22:03 Uhr (am 04.09.2013, 22:21 Uhr geändert).
@TAFKA

Ich habe einerseits geschrieben, dass anscheinend an gewissen Arbeitsstellen (z.B. Lehramt) Frauen schon das tragen des Schleiers verboten wurde.

Und ich habe andererseits geschrieben, dass z.B. auch Nonnen oder Diakonissen Lehraufträge wahrnehmen können. Wobei ich mich nicht darauf festgelegt habe, ob in kirchlichen oder in öffentlichen Einrichtungen.

Wenn Du nun schreibst, dass Nonnen in öffentlichen Einrichtungen, wenn überhaupt, dann nicht in voller Montur einen Lehrauftrag wahrnehmen können, dann bestätigst Du damit nur, was ich eingangs unter "anscheinend" geschrieben habe.

Danke!

P.S. Manche Aspekte der deutschen Rechtssprechung in diesem Bereich wirken übrigens recht skurril:

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz verbietet Lehrkräften in § 57 Absatz 4, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, welche die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden können. Das gilt besonders, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass Lehrkräfte gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung nach Artikel 3 Grundgesetz oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten. Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen sind ausgenommen.[26]

Einer Lehrerin wurde daraufhin 2007 wegen Tragen eines Kopftuches gekündigt, was bis zum Bundesarbeitsgericht bestand hatte.[27] Im selben Jahr wurde einer langjährigen Beamtin, die 1990 zum Islam konvertiert war, das Kopftuch im Unterricht als „religiöse Bekundung“ untersagt. Ihre Gegenklage wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen.[28] In einem weiteren Fall wollte eine türkische Lehrerin mit einer Baskenmütze statt Kopftuch unterrichten. Mit der Begründung, dies sei nur Ersatz für das Kopftuch, wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ihre Berufungsklage zurück. Die Lehrerin lehnte den Vergleichsvorschlag des Gerichts ab, statt der Baskenmütze eine Perücke zu tragen.[


Und in Bayern sind die Nonnen scheinbar immer noch auf der sicheren Seite:

Was die Bevorzugung der christlichen Konfessionen vor dem Gesetz anging, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass die Popularklage auch dahingehend unbegründet sei. Dies begründete er damit, dass eine muslimische Lehrerin die in der nicht werteneutralen Bayerischen Verfassung fest verankerten christlich-abendländischen Grund- und Kulturwerte im Gegensatz zur Nonne in ihrer Tracht nicht glaubhaft vermitteln könne. Ferner könne eine muslimische Lehrerin den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nicht erfüllen. So war die Popularklage also auch dahingehend unbegründet.

Anders als z.B. in Berlin:

In Berlin erging ein Gesetzesverbot unter anderem für Kopftücher von Lehrkräften; das Gesetz geht mit einem Totalverbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst weit über das Kopftuchverbot hinaus, wogegen die beiden großen Kirchen Protest einlegten

Gar nicht so einfach, mit der Rechtssprechung in Deutschland ...

Kopftuchstreit

Kein Wunder, wenn der "Normalbürger" da etwas konfus wird ...
seberg
schrieb am 04.09.2013, 22:47 Uhr (am 04.09.2013, 23:07 Uhr geändert).
ERWACHSEN WIRD MAN NUR IM DIESSEITS

Nach mehreren Jahrzehnten, in denen sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trug, hat Emel Zeynelabidin im Jahr 2005 ihr Kopftuch abgelegt. Sie, die sich weiter als gläubige Muslimin versteht, hat einen Schlussstrich gezogen unter eine Lebensphase, in der das Äußerliche von enormer Bedeutung war.

Die Autorin bekennt sich zu einem "ganz persönlichen Weg der Selbsterkenntnis":

"Glauben ist für mich zu einer inneren Angelegenheit des geistigen Wachstums und der Reife geworden, die sich im Verhalten sich selbst und anderen gegenüber äußert und keine Frage von Äußerlichkeiten sein darf."
Ihre Ausführungen sind ein glänzendes Plädoyer gegen alle Religionen und religiösen Vereinigungen, ob sie muslimisch, christlich, jüdisch oder was auch immer sein mögen, bei denen Rituale, Äußerlichkeiten und Abgrenzung gegenüber den Anderen, den "Ungläubigen" Programm sind.

hpd.de/node/16591
lucky_271065
schrieb am 04.09.2013, 23:14 Uhr (am 04.09.2013, 23:26 Uhr geändert).
In der Tat, eine bemerkenswerte Frau:

Abtrünnige Muslima

Als sie das Kopftuch ablegte

Emel Zeynelabidin war einmal eine strenge Anhängerin des Islam. Nun sucht sie im Glauben nach Freiheit und Liebe. Kompromisse macht sie keine mehr.


http://www.taz.de/!114841/

Eine kleine Pikanterie:

"Emel Zeynelabidin (bis 2008 verheiratete Algan; * 1960 in Istanbul) ist eine Aktivistin im interreligiösen Dialog. Sie wurde 2007 bekannt durch die Auszeichnung mit dem Lutherpreis - Das unerschrockene Wort."
Mynona
schrieb am 05.09.2013, 07:38 Uhr
Die Gegenfrage ist hypothetisch, jedoch der Fall mit dem Moslem-Jungen ist real.

Gar nicht hypothetisch,beides nicht...
Mynona
schrieb am 05.09.2013, 07:39 Uhr
Was soll dabei die "kleine Pikanterie" sein?
gehage
schrieb am 05.09.2013, 07:51 Uhr
Auch wenn sie nicht den Status von "nationalen Minderheiten" haben. (Beispieslweise noch nicht einmal die Juden.)

und kurz danach:

Vielleicht zumindest (kulturelle) Verbände der betreffenden Gemeinschaften. Ähnlich dem Verband der Siebenbürger Sachsen. Und diese Verbände sollten eine angemessene staatliche Unterstützung erhalten. Unter Anderem würde ich diese Menschen darin unterstützen, ihre Muttersprache zu bewahren. Ein Gemeischaftsgefühl im besten Sinne zu pflegen. Und auf dieser Basis sich in die Deutsche Gesellschaft einzubringen.

du leuchtturm du, uninformiert sein bis geht nicht mehr, aber blöd daherreden, das kennt man von dir!

nichts für ungut...
gehage
schrieb am 05.09.2013, 08:18 Uhr (am 05.09.2013, 08:48 Uhr geändert).
@lucky

Natürlich bestehen gewissen Unterschiede zwischen einer "historischen" nationalen Minderheit, die seit Jahrhunderten auf dem betreffenden Gebiet lebt,

nein lucky, es bestehen wesentliche unterschiede!

Der Grundton wat da immer, dass die Türken, die in Deutschland leben, bitteschön gefälligst zu guten, perfekt intgrierten (sprich assimilierten) Deutschen werden sollen.

du scheinst den unterschied zwischen intergrieren und assimilieren nicht zu kennen, lucky.

Ich weiss nicht, was er (erdogan) "behauptet" hätte.

na klar, das weiß er nicht unser lucky, (z.bsp. in köln)aber g`scheid daherreden will er.

nichts für ungut...


gehage
schrieb am 05.09.2013, 08:22 Uhr (am 05.09.2013, 08:49 Uhr geändert).
Weiß ich doch. Nur er (lucky) verwechselt öffentliche mit kirchlichen Einrichtungen. Darauf wollte ich hinaus.

er verwechselt wie so oft manches. er beißt von einer birne und meint er isst nen apfel.
nichts neues von lucky!

nichts für ungut...

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