Quo vadis Europa ?

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getkiss
schrieb am 11.01.2014, 11:21 Uhr (am 11.01.2014, 11:35 Uhr geändert).
Inzwischen rudert die EU-Kommission etwas zurück:

Die EU-Kommission erklärte, es hätten aus ihrer Sicht keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung. "Es gibt im EU-Recht Absicherungen, die sogenannten Sozialleistungs-Tourismus verhindern", sagte eine Sprecherin der Kommission in Brüssel.

Und diese "Absicherungen werden genau von dieser Kommission nicht auf Einhaltung geprüft? Wenn nicht Sie, wer prüft das?

"Völlig falsch" sei die Annahme, die Kommission wolle Deutschland zur Zahlung von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land drängen. Im Gegenteil gebe es dafür klare Kriterien wie etwa Arbeitstätigkeit.

Schön. Dann kommt aber die Einschränkung:

In Brüssel wurde aber betont, nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung.


Also, was will die Kommission?

1 keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung.

2 "Völlig falsch" sei die Annahme, die Kommission wolle Deutschland zur Zahlung von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land drängen


3 nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung

Schöne Illusion. Keine einheitliche, pauschale rechtliche Richtlinie im deutschen Recht, für die EU-Bürger, sondern eine Prüfung von Fall zu Fall. Das hieße, z. Bsp. es kommen 150.000 aus Rumänien nach Deutschland. Angenommen ca. 10% "finden" keine Arbeit, das sind 15.000. Wenn 2/3 von denen ungerechtfertigte Sozialleistungen beantragen, dann verlangt die Kommission die Durchführung von 10.000 Sozialgerichtsverfahren? Wer bezahlt das? Die "Kommission"?

Nee. Das heisst, der Dt. Steuerzahler zahlt nicht nur diese Sozialleistungen, sondern auch noch die anhängigen Gerichtsverfahren.
Das Subsidiaritätsprinzip ist dem Konträr. Es gibt allgemeine Vorschriften für alle, die kann die Kommission entscheiden. Aber Vorschriften nur zur Ausplünderung des dt. Steuerzahlers nicht! Auch wenn diese für einige andere Länder gelten nicht!

Link

Auch wenn O. Zahl hypothetisch ist, es gibt auch konkrete Zahlen die dem nahe kommen:

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das für die Arbeitsagentur forscht, schätzt, dass 2014 bis zu 180.000 Menschen aus beiden Ländern nach Deutschland ziehen werden (PDF). 2012 kamen unterm Strich 75.000.

Link

Dadurch ändert sich prinzipiell an meiner Überlegung nichts!
TAFKA"P_C"
schrieb am 11.01.2014, 11:36 Uhr (am 11.01.2014, 11:45 Uhr geändert).
getkiss,

du hast da was falsch verstanden
unter
1
keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung.
ist die Rede ganz klar von arbeitslosen EU-Zuwanderer und Arbeitslosenunterstützung.

und unter
3
nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung
mit bestimmten Sozialleistungen für EU-Bürger, ist gemeint, dass EU-Bürger Kindergeld für ihre eigenen Kindern, in dem Land wo sie wohnen beantragen können, wenn sie es nicht schon anderswo in der EU (Heimatland) beziehen.
Einzelfallprüfung muss nicht Gericht heißen, sondern das Amt welches diese Leistung bewilligt.

Zum besseren Verständnis hier (auch für einen Lucky empfehlenswert, damit er versteht was Niederlassungsfreiheit, allgemeine Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit ... bedeuten)
http://www.faz.net/aktuell/politik/ein-ueberblick-welche-sozialleistungen-bekommen-eu-buerger-12739826.html
gerri
schrieb am 11.01.2014, 16:22 Uhr

@ Diese lieben Reporter sollen auch mal nach Berlin,Mannheim,
Düsseldorf,Dortmund eine Umfrage starten und filmen,da sind wir aber neugierig.
In Bayern weiss man wer zu wählen ist,macht Euch keine Sorgen.
coco23
schrieb am 11.01.2014, 17:02 Uhr
gehage: Ich hab schon einige Male hier von "Gutmenschen" gelesen. Wasfür Menschen sind das?
gerri
schrieb am 19.01.2014, 18:25 Uhr
Sunday, 19 January 2014.

ISTERIA BRITANICĂ ia amploare. NU ştii ENGLEZA, NU mai poţi lua ajutor social
Autor: Silvana Chiujdea

Orcine vrea să beneficieze de ajutoare, trebuie să ştie limba engleză. Aceasta este măsura pe care premierul britanic David Cameron doreşte să o aplice imigranţilor care nu cunosc limba.

TAFKA"P_C"
schrieb am 19.01.2014, 19:24 Uhr
Ich verstehe nicht wieso "Hysterie"? Wer Formulare ausfüllen bzw. Gespräche mit Sachbearbeiter führen will, der muss die Sprache können!
lucky_271065
schrieb am 19.01.2014, 19:35 Uhr (am 19.01.2014, 19:37 Uhr geändert).
@TAFKA

Ich verstehe nicht wieso "Hysterie"? Wer Formulare ausfüllen bzw. Gespräche mit Sachbearbeiter führen will, der muss die Sprache können!

Oder evtl. auch umgekehrt? Und wofür gibt es denn Übersetzer? Eine Bekannte von mir mit absolviertem Jura-Studium arbeitet schon seit Jahren in England als Übersetzerin für Personen, die bei verschiedenen Behörden Sachen zu erledigen haben.

P.S. Nebenbei bemerkt: Auch mancher Deutsche hat so seine liebe Not mit dem Beamtendeutsch. Wisst Ihr noch:

Einen Antrag auf Erteilung eines Antagsformulars - Reinhard Mey
orbo
schrieb am 19.01.2014, 19:43 Uhr
Eine Bekannte von mir mit absolviertem Jura-Studium arbeitet schon seit Jahren in England als Übersetzerin für Personen, die bei verschiedenen Behörden Sachen zu erledigen haben.

Hat sie das Jura-Studium denn wirklich so schlecht abgeschlossen?
TAFKA"P_C"
schrieb am 19.01.2014, 19:49 Uhr
Oder evtl. auch umgekehrt? Und wofür gibt es denn Übersetzer?
Ach so? Und wo sind die Übersetzer für die Ungarn in Rumänien? Hast nicht auch du hier gefordert (oder solchen Forderungen hier nicht widersprochen), dass die Ungarn Rumäniens gefälligst Rumänisch lernen sollten?
So kennt man dich, du drehst es dir immer passend!
jodradek
schrieb am 19.01.2014, 19:52 Uhr
Und wo sind die Übersetzer für die Ungarn in Rumänien?

Sind deine auch Ausgewandert?
TAFKA"P_C"
schrieb am 19.01.2014, 19:53 Uhr
Du bist echt ein Analphabet! Wenn ich ein Ungar bin, dann bist du es schon 3-fach!
orbo
schrieb am 19.01.2014, 19:54 Uhr
Sind deine auch Ausgewandert?
Gebt ihm ein "D" und ein "a"!
gehage
schrieb am 19.01.2014, 19:56 Uhr
Tafka, das kennt man ja vom Schaumschläger, hat er doch selber schon zugegeben dass er des macht, das sei ach so clever...was erwartest du von einem Blender?

Nichts für ungut...

lucky_271065
schrieb am 19.01.2014, 20:00 Uhr
@orbo

Hat sie das Jura-Studium denn wirklich so schlecht abgeschlossen?

Nein. Aber nach dem Jura-Studium kann es noch ein ziemlich langer Weg sein bis zur Selbständigkeit. Und sie verdient ganz gut als profesionelle Übersetzerin (Italienisch, Englisch, Rumänisch). Sie hatte auch schon in Italien gearbeitet. Aber in England musste sie praktisch bei Null anfangen.

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