Die EU-Kommission erklärte, es hätten aus ihrer Sicht keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung. "Es gibt im EU-Recht Absicherungen, die sogenannten Sozialleistungs-Tourismus verhindern", sagte eine Sprecherin der Kommission in Brüssel.
Und diese "Absicherungen werden genau von dieser Kommission nicht auf Einhaltung geprüft? Wenn nicht Sie, wer prüft das?
"Völlig falsch" sei die Annahme, die Kommission wolle Deutschland zur Zahlung von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land drängen. Im Gegenteil gebe es dafür klare Kriterien wie etwa Arbeitstätigkeit.
Schön. Dann kommt aber die Einschränkung:
In Brüssel wurde aber betont, nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung.
Also, was will die Kommission?
1
keinesfalls alle arbeitslosen EU-Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung.
2
"Völlig falsch" sei die Annahme, die Kommission wolle Deutschland zur Zahlung von Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land drängen
3
nach europäischem Recht könnten Bürger aus anderen EU-Ländern nicht pauschal von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Nötig sei eine Einzelfallprüfung
Schöne Illusion. Keine einheitliche, pauschale rechtliche Richtlinie im deutschen Recht, für die EU-Bürger, sondern eine Prüfung von Fall zu Fall. Das hieße, z. Bsp. es kommen 150.000 aus Rumänien nach Deutschland. Angenommen ca. 10% "finden" keine Arbeit, das sind 15.000. Wenn 2/3 von denen ungerechtfertigte Sozialleistungen beantragen, dann verlangt die Kommission die Durchführung von 10.000 Sozialgerichtsverfahren? Wer bezahlt das? Die "Kommission"?
Nee. Das heisst, der Dt. Steuerzahler zahlt nicht nur diese Sozialleistungen, sondern auch noch die anhängigen Gerichtsverfahren.
Das Subsidiaritätsprinzip ist dem Konträr. Es gibt allgemeine Vorschriften für alle, die kann die Kommission entscheiden. Aber Vorschriften nur zur Ausplünderung des dt. Steuerzahlers nicht! Auch wenn diese für einige andere Länder gelten nicht!
Link
Auch wenn O. Zahl hypothetisch ist, es gibt auch konkrete Zahlen die dem nahe kommen:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das für die Arbeitsagentur forscht, schätzt, dass 2014 bis zu 180.000 Menschen aus beiden Ländern nach Deutschland ziehen werden (PDF). 2012 kamen unterm Strich 75.000.
Link
Dadurch ändert sich prinzipiell an meiner Überlegung nichts!