Rumänien, gestern....

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lucky_271065
schrieb am 25.05.2013, 23:39 Uhr
@grumpes

Erst wenn Du die Höhe dieses Einkommens angibst, könnten wir weiter darüber redden.

Erstens geht Dich das natürlich Nichts an und zweitens ändert es nichts an der Tatsache, dass Deine Behauptung, die BRD würde für meinen Spass bezahlen (weil ich ein Drückeberger wäre) eine Unwahrheit und eine Verleumdung ist.

Aber jeder mit seinem Charakter.

Und nun vertue ich mir keine weitere Zeit mit Deinem Schwachsinn und Deinen Pöbeleien.

Gute Nacht!
orbo
schrieb am 26.05.2013, 00:09 Uhr (am 26.05.2013, 00:17 Uhr geändert).
Was führt Dich den zu der komischen Annahme, dass ich jemals die Absicht gehabt hätte, in Deutschland Fuss zu fassen? Ich hatte nie die Absicht, meine Heimat hier in Siebenbürgen aufzugeben.

(Ihre letzte Aussage kann ich mit unterschreiben!) Übrigens als rumänischer und als deutscher Staatsbürger.

Herr Lucky hat zwar die deutsche Staatsbürgerschaft, hatte aber nie die Absicht, Rumänien zu verlassen. Tja Kerle, dann hast Dir die dt. Staatsbürgerschaft wohl erschlichen. Oder Du hattest sehr wohl die Absicht in Dtl. Fuss zu fassen. Wollen wir die Münze werfen, und wenn sie auf der Kante liegen bleibt, wissen wir welche Variante die wahre ist?
Harald815
schrieb am 26.05.2013, 01:12 Uhr
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten musste man die deutsche Abstammung und das Bekenntnis zum Deutschtum nachweisen / glaubhaft machen. Wenn man diese hatte konnte man eine Einbürgerung verlangen, wobei ich nie verstanden habe wofür die gut sein soll. Erschlichen haben die deutsche Staatsangehörigkeit diejenigen die eine deutsche Abstammung betrügerisch nachgewiesen haben, Zeugen bestohen haben um zu Belegen, dass man in deutschen Kreisen verkehrte u.ä. Auch diejenigen die sich durch Kauf eines rumänischen Namens vor der Deportation in die SU drückten, also dem Deutschsein abschworen, dies aber den deustchen Behörden ganz anders erzählten. Die Absicht sich in Deutschland niederzulassen war keine Bedingung. Wie viele haben die Staatsangehörigkeit erhalten und leben irgendwo in der Welt (USA, Kanada, Südafrika, Mallorca, selbst in Rumänien - mit deutscher Rente.)?
Nun ist mir klar, weshalb mancher nie weis welche Variante
die wahre ist, denn seine Münze bleibt nie auf der Kante liegen.
Wieso scheut man sich nicht, sich ständig derartige Blösen zu geben? Reicht's tatsächlich nicht?
seberg
schrieb am 26.05.2013, 01:51 Uhr
Fragen über Fragen...und @Harald815 weiß die Antworten, verrät sie uns aber nicht...
Mynona
schrieb am 26.05.2013, 06:27 Uhr
Im Trüben fischen macht wohl einigen Spass?
gerri
schrieb am 26.05.2013, 08:19 Uhr (am 26.05.2013, 08:26 Uhr geändert).
@ Harald815, der größere Prozentsatz unserer Landsleute mussten das nicht beweisen,es war nur eine Formalität,in Deutschland wusste man Bescheid über den wahren Umgang.
Und wie bei jeder Verarbeitung eines Materials,um etwas zu gestalten,bleibt ein Rest übrig der nichtmehr zum Ganzen passt.Damit muss man rechnen,Hauptsache die Mehrheit hat es geschafft,einen Teil der Prüfungen im Leben.
Harald815
schrieb am 26.05.2013, 08:27 Uhr
Gerri, wer bei der Einreise eine Zuzugsgenehmigung hatte musste nichts mehr beweisen, weil es bereits bewiesen war. Die anderen mussten es. Trotzdem mussten alle diesen Beweis irgendwie erbracht haben. Natürtlich wurden Ehepartner früher auch ohne einen eigenen derartigen Nachweis anerkannt.
Mynona, warum bist du so hart orbo und grumpes gegenüber?
seberg
schrieb am 26.05.2013, 08:33 Uhr
Harald, warum bist du so hart dem Lucky gegenüber?
Sage doch einfach, klar und knapp: ich stimme für ihn, ich bin auf seiner Seite, ich helfe ihm aus der Patsche!
orbo
schrieb am 26.05.2013, 09:20 Uhr (am 26.05.2013, 09:27 Uhr geändert).
Wir diskutieren in diesem Forum über Themen der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart aus Rumänien, Deutschland und sogar Ungarn.
Gerade in den letzten Tagen hat ein User hier mit Vehemenz Positionen bezogen, wonach es das oberste Glücksgefühl und Gebot der Zeit ist, in der siebenbürgsichen Heimat etwas aufzubauen. Er ginge mit gutem Beispiel voran. Wer von uns Siebenbürger Sachsen in Deutschland lebt, hat Siebenbürgen nur noch aus Hörensagen in Erinnerung usw.

Nein Harald0815, deutscher Staatsbürger wird man nicht einfach aufgrund seiner Deutschstämmigkeit - ganz sicher nicht. Die von Dir angesprochene Zuzugsgenehmigung auf Basis der Ru-Nummer war eine Ausnahmeregelung, die seit 20 Jahr nicht mehr gilt. Staatsbürgerschaft hat in erster Linie etwas mit Loyalität des Bürgers dem Staate gegenüber zu tun und auch mit der Führsorgepflicht des Staates dem einzelnen Bürger gegenüber.

Insofern bleibt die Frage stehen, wie einer hier quer durch alle Foren Verbundenheit und Pflichten gegenüber der siebenbürgischen Heimtat hervorhebt und deutschen Bürgern ständig schlechtes Gewissen einreden möchte, es nie vor hatte, in Deutschland Fuß zu fassen, selber aber sich offensichtlich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen hat. Damit hat er nicht nur dem deutschen Staat etwas vorgemacht, sondern auch all jenen Bürgern, die sich diesem Staate loyal verpflichtet haben. Was soll das?
kranich
schrieb am 26.05.2013, 09:50 Uhr
Staatsbürgerschaft hat in erster Linie etwas mit Loyalität des Bürgers dem Staate gegenüber zu tun und auch mit der Führsorgepflicht des Staates dem einzelnen Bürger gegenüber.

Na, ja... Wenn man so sieht, was da verschiedene Gruppen für sich und ihresgleichen beanspruchen, dafür jedoch für diesen Staat in seiner heutigen Form eine innige Abneigung an den Tag legen... Sicher, so sollte es sein!
lucky_271065
schrieb am 26.05.2013, 11:05 Uhr (am 26.05.2013, 11:25 Uhr geändert).
Ein bedeutender Teil unserer ausgewanderter Landsleute (und auch ein nicht unbedeutender jener, die in Rumänien leben) besitzen die deutsche und die rumänische Staatsangehörigkeit. Zumindest in latenter Form. Und zwar alle Diejenigen, die die nicht formell auf die rumänische Staatsangehörigkeit verzichtet haben. Das war speziell nach der Wende ja auch keine Verpflichtung (weder seitens der rumänischen noch seitens der deutschen Behörden). Alle diese Personen könnten jederzeit wieder einen rumánischen Pass bzw. Ausweis beantragen. Fúr sich und gegebenebfalls auch für ihre nach der Ausreise in Deutschland geborenen Kinder.

Wie steht es nun mit der Loyalität all' dieser rumänischen Staatsbürger (in Grössenordnung von Hunderttausenden, wenn wir alle Rumäniendeutschen mit einbeziehen) gegenüber dem rumänischen Staat?

Viele von ihnen erscheinen z.B. auch noch auf den Wählerlisten in Rumänien, was speziell bei der Volksabstimmung im letzten Sommer, wo die 50%-Hürde der Wahlbeteiligung zur Anerkennung des Wahlergebnisses nur knapp verpasst wurde, für Diskussionen sorgte. Natürlich im weiteren Kontext aller rumänischen Staatsbürger, die sich derzeit im Ausland aufhalten, aber in Rumänien nicht abgemeldet sind. Ein guter Teil unserer nach der Wende ausgewanderten Landsleute figurieren für die rumänischen Behörden als Touristen (den sie haben das Land mit Touristenpass verlassen), die von einer ziemlich langen Reise immer noch nicht zurückgekehrt sind.

Ich habe seinerzeit alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Noch aufgrund der berühmten RU-Nummer und des entsprechenden Verfahrens beim Bundesverwaltungsamt. Es ging im Wesentlichen darum, dass unsere Kinder uns nicht vielleicht eines Tages vorwerfen, dass für sie das Tor nach Deutschland zugeschlagen wurde. Sondern dass sie zu gegebener Zeit selber entscheiden können, wo sie leben wollen. Zumindest so die Argumente meiner damaligen Frau.

Im Nachhinein, bzw. nach dem EU-Beitritt Rumäniens, scheint die ganze Aktion allerdings ziemlich sinnlos. Denn inzwischen können sich ja auch rumänische Staatsbürger (ungeachtet ihrer Abstammung, sprich Nationalität) ziemlich problemlos in Deutschland niederlassen und ab 2014 geniessen sie sogar volle Freizügigkeit auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Oder?

Nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit steht es mir - wie hier schon richtig gesagt wurde - erstrecht frei, meinen festen Wohnsitz in jedem Land der Welt, das mir beliebt, zu nehmen. Inklusive in Siebenbürgen. Es gibt übrigens eine zunehmende Zahl von Landsleuten, die nach kürzeren oder längeren Aufenthalten in Deutschland mit deutschem Pass (eventuell auch mit rumänischem) wieder in Siebenbürgen leben. Und zwar nicht nur "Sommersachsen", die hier noch ein Haus besitzen.

Hat jemand damit ein Problem? Warum denn?

Seit 2007 erkennt die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich doppelte Staatsangehörigkeit innerhalb der Europäischen Union an. Und das setzt wohl so etwas wie doppelte Loyalität voraus.

Eigentlich haben die Siebenbürger Sachsen ja eine lange Geschichte mit der doppelten Loyalität. Einerseits zu ihrem eigenen "Völkchen". Andererseits zum jeweiligen Landesherren. Ob das nun der ungarische König war, die Hohe Pforte (der ja manchmal auch Tribut bezahlt wurde), der habsburgische Käiser, der rumänische König etc.. Und den grösten Teil ihrer Geschichte sind sie damit ziemlich gut gefahren. Ernsthafte Probleme kamen auf, als sie (zu einem grossen Teil) nicht mehr ihrem Vaterland loyal waren, sondern einem anderen Staat, der leider von einem verbrecherischen Regime regiert wurde und die halbe Welt mit Krieg überzogen hat. Aber das wurde ja verdrängt hinter dem schönen Begriff "Treue zum Mutterland". Das Ergebnis kennen wir alle.
Slash
schrieb am 26.05.2013, 11:20 Uhr (am 26.05.2013, 11:21 Uhr geändert).
sondern einem anderen Staat, der leider von einem verbrecherischen Regime regiert wurde und die halbe Welt mit Krieg überzogen hat...
... und an dessen Seite sich auch das Vaterland befand.
Aber das wird ja gerne verdrängt, auch von Lucky, unter dem schönen Begriff "Saubermann des Forums". Das Ergebnis kennen wir alle.
TAFKA"P_C"
schrieb am 26.05.2013, 11:22 Uhr
Das war speziell nach der Wende ja auch keine Verpflichtung (weder seitens der rumänischen noch seitens der deutschen Behörden).
Die deutsche Staatsangehörigkeit, die mit dem Vertriebenenausweis verliehen wurde, war nicht zugleich die Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung musste noch beantragt werden. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte, musste damals auf die Geburtsstaatsbürgerschaft verzichten! Die Behörden haben bei doppelter Staatsbürgerschaft ein Auge zugedrückt, wenn das Ursprungsland dem Antragsteller Probleme bei der Entlassung aus deren Staatsbürgerschaft bereitete. Und diese Regelung gilt auch weiterhin für Nicht-EU Staaten.
TAFKA"P_C"
schrieb am 26.05.2013, 11:25 Uhr
Na pass auf, slash. Gleich kommt der 08/15 daher und erklärt dir weit und breit, warum das "Vaterland" ganz und gar unschuldig ist!
Slash
schrieb am 26.05.2013, 11:32 Uhr
Nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit steht es mir - wie hier schon richtig gesagt wurde - erstrecht frei, meinen festen Wohnsitz in jedem Land der Welt, das mir beliebt, zu nehmen. Inklusive in Siebenbürgen.
Richtig Lucky, hättest Du Dir jedoch Mittelerde ausgesucht, würden sich einige Blogger minder von Dir belästigt fühlen, ihnen sporadisch die schlechte_Gewissen_Masche zu kredenzen.

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