Schreiben von Rumänische Rentenbehörde
Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.
Nachweise, dass Sie/Ihre Eltern deportiert, eingesperrt, verbannt wurden, oder Zwangswohnsitz hatten.
Hallo, die Antwort ist NEIN, es müssen Nachweise von rumänischen Behörden sein, z.B. CNSAS, Verwaltungen, Gerichte, oder in Sachen Deportation vom Archiv der Ev. Kirche, vom Deutschen Roten Kreuz, von der rum. Botschaft Moskau. Im Ausnahmefall können auch Zeugenaussagen berücksichtigt werden, die aber selbst anerkannte Nachweise von erlittenen Maßnahmen haben müssen.
Und wenn man hierzu keine Papiere hat, dann muss man nichts vorlegen, oder?
Hallo Seica,wenn Sie eine Enschädigung haben möchten,müssen Sie die geforderten Unterlagen besorgen und den rum. Behörden vorlegen. Welche Papiere das sein müssen hat Herr Wolff ganz klar erklärt.
Nein, ich möchte keine Entschädigung haben. Es ist ein Schreiben von der Rentenbehörde, die diese Unterlagen anfordert. Und die haben wir nicht.
Hallo Seica,
in welchem Zusammenhang hat Ihnen die Rentenbehörde diese Unterlagen verlangt? Haben Sie einen Rentenantrag gestellt?
in welchem Zusammenhang hat Ihnen die Rentenbehörde diese Unterlagen verlangt? Haben Sie einen Rentenantrag gestellt?
Mein Vater ist verstorben. Und meine Mutter hat hier in Deutschland Witwenrente beantragt. Einen Teil der Rente soll aus Rumänien ausgezahlt werden. Jetzt hat meine Mutter ein Schreiben aus Rumänien erhalten, die verschiedene Unterlagen anfordern, unter anderem die og. Erklärung.
Hallo, wenn das so ist, kann Ihre Mutter wahrheitsgemäß antworten, dass sie keine Ansprüche gemäß Gesetz 118/1990 erhebt, sondern einfach Rente nach den Gesetzen der EU, anteilig aus Rumänien.
Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.