Bescheid der AJPIS Kronstadt

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Günter 1957
schrieb am 17.02.2021, 15:55 Uhr
heute erhielt ich den positiven Bescheid der AJPIS Kronstadt.Der Antrag wurde im Sept. 2020 an die AJPIS geschickt. Originaldokumente , die ich beigelegt hatte wurden zurückgesandt. Der Antrag wurde von der AJPIS an das Rentenamt Kronstadt weitergeleitet, brauchte also keinen Zusatzantrag mehr ( momentan ).Das Rentenamt ist zuständig für die Überweisungen ( Inland / Ausland ) und Rentenkalkulation.Die Rente wird ab 01.10.2020 gezahlt. 50 % von 700 Lei/ Deportationsjahr = 350 Lei / Deportationsjahr, für Kinder vom deportierten Elternteil.
Also, es bewegt sich was auch in Kronstadt.
G

Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 17.02.2021, 21:43 Uhr
Prima, sehr erfreulich!

Trotzdem sollten wir hier von einer Entschädigung sprechen, nicht von Rente, damit die Leser nicht verunsichert werden.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 18.02.2021, 08:09 Uhr (am 18.02.2021, 08:10 Uhr geändert).
Noch eine Ergänzung: Es ist ganz wichtig von einer Entschädigung zu sprechen, weil diese z.B. bei Grundsicherung oder ALG2 nicht angerechnet werden darf, Renten aus dem Ausland jedoch werden hierbei angerechnet. Auch wenn die Zahlung vom Kreisrentenamt ausgezahlt wird, ist es eine "indemnizatie" keine "pensie".
Peter Otto Wolff
schrieb am 18.02.2021, 08:21 Uhr (am 18.02.2021, 08:21 Uhr geändert).
Hallo Günter, Glückwunsch für Deinen Erfolg! Würde Dir aber dringend raten, das vorgesehene Antragsformular CJP, die Lebensbescheinigung, das Zahlungsformular (alle siehe Seite Dr. Fabritius) vor dem Amt zu unterschreiben + eine neuere Kopie eines Kontoauszugs, alles danach scannen, per E-Mail, mit Angabe der Nr. "decizie" AJPIS an das CJP Brasov zu senden, und dabei zu fragen, ob die Zusendung der Originale per Post notwendig ist. Die Kronstädter waren schon erstaunlich schnell, flexibel, E-Mail-affin, Hut ab!
sibisax
schrieb am 18.02.2021, 09:25 Uhr
Freue mich über jede positive Nachricht von AJPIS ,ob von Kronstadt oder Karlsburg(Alba),über die an dieser Stelle berichtet wird. Weiß jemand,oder vermutet es,warum aus Hermannstadt noch nichts gekommen ist? Oder liegt es daran,daß hier viel mehr Anträge zu bearbeiten sind als anderswo? Vieleicht kann ja mal jemand von unserer Obrigkeit nachfragen und dabei auch mal die 9o Tage- Frist ansprechen!In meinem Fall sind schon mehr als 6 Monate ins Land gegangen(seit 27.08.2020)
Günter 1957
schrieb am 18.02.2021, 09:46 Uhr
Tut mir Leid, habe mich in der Wortwahl vergriffen, vor lauter Verwunderung, dass es geklappt hat.
Es handelt sich um eine Entschädigung ( indemnizatie ).
Lt. AJPIS
" Indemnizatia cuvenita se calculeaza si se plateste de CJP Brasov incepand cu 01.10.2020 "
Günter 1957
schrieb am 18.02.2021, 09:51 Uhr
Vielen Dank.
Günter 1957
schrieb am 18.02.2021, 09:52 Uhr
Vielen Dank Peter Otto Wolff für die Info
rosicos
schrieb am 18.02.2021, 14:47 Uhr
Hallo Sibisax,
Bei AJPIS Alba werden die Antrege die nicht vollständig sind ,auf die Seite gelegt ( zB bei allen Anträgen, auch wo schon eine Decizie ausgelegt wurde, ist es MUSS eine beglaubigte
Kopie von der Adeverinta de deportare, auch übersetzung der Beglaubigung nachzuschicken, an die " Comisia pentru aplicarea D.L.118/1990.

Liebe Grüße
rosicos
Scheibi
schrieb am 18.02.2021, 14:48 Uhr
Super, Licht am Horizont für Antragsteller/ Kinder von Deportierten deren Eltern aus Russland auf direktem Weg wieder nach Rumänien entlassen wurden und in Besitz der rumänischen Entlassungsunterlagen/ Bescheinigungen sind.
Die Genehmigung ist ein Zeichen der Würdigung für die schweren Jahre im Donbas.
Dank für die Unterstützung gebührt RA Dr.Fabritius.
Nun gilt es für die Kranken und Schwachen unter den Deportierten, die ab 1946 mit den Transporten in die SBZ nach Deutschland kamen und offiziell nur 1949 mit einem von Rumänien genehmigten Transport wieder zurück kamen.
Ich vertraue darauf, dass auch für diese Fälle, die Möglichkeit gefunden wird, die Bescheinigungen zu erhalten, damit auch die Antragsteller ihre nötigen Unterlagen an die zuständig bekannten Ämter in Rumänien schicken können.
Peter Otto Wolff
schrieb am 18.02.2021, 15:49 Uhr (am 18.02.2021, 15:54 Uhr geändert).
Hallo Scheibi, will in keinster Weise die wertvollen Hinweise und Hintergrundaktionen des Dr. Fabritius relativieren. Dennoch, aus eigener Erfahrung, ca. 6 Monaten Einzelkampf mit allerhand Behörden, muss ich sagen, dass die institutionelle Unterstützung durch den Verband, zumal bezüglich der Unglücklichen, die vom Regen in die Traufe, vom Donbas in die Sowjetzone der damaligen DDR kamen, praktisch NULL ist. Ich weiß nicht, ob es Hunderte, oder eher Tausende waren, allein ich kenne 2 Nachkommen, und versuche ihnen zu helfen. Und wir reden von einem Gebiet, von Verwaltungen, die sich im derzeitigen Bundesgebiet befinden, nicht im Donbas!! Und, bay the way, es gab Deportierte in der Sowjetzone bis 1952!!! Ich weiß, ich pfeife wieder mal in der Kirche, aber ich kann nicht anders.
Peter Otto Wolff
schrieb am 18.02.2021, 16:05 Uhr
Hallo sibisax und rosicos, aus ALBA gab es positive Entscheidungen, die ich begleitet habe. Der Begünstigte hatte genau die Anweisungen und meine Empfehlungen befolgt, und ALLE erforderlichen Dokumente, auch die für das CJP, an die AJPIS geschickt, zunächst per E-Mail, dann per Post. Natürlich alle beglaubigt vom Amt. In Hermannstadt scheint es tatsächlich ein Mengenproblem, oder einen Flaschenhals zu geben, darum auch der Arbeitsbesuch der neuen Arbeitsministerin dort, vor einiger Zeit. In Bukarest leider auch so!
sibisax
schrieb am 18.02.2021, 16:22 Uhr
Hallo Hr.Wolff,wie immer herzlichen Dank für Ihre Infos ,man ist wieder mal etwas schlauer geworden.
rosicos
schrieb am 18.02.2021, 19:52 Uhr
Hallo Wolf,
was ich geschrieben habe ,kann ich mit einem Schreiben von der AJPIS belegen, ohne diese Unterlage wird kein Geld von der CJP an die Betrofenen fliesen.
Lassen sie mich wissen wenn es nicht so sein sollte.
Besser wissen ist nicht immer gut.
Grüße
rosicos
Peter Otto Wolff
schrieb am 19.02.2021, 10:24 Uhr (am 19.02.2021, 10:33 Uhr geändert).
Rosicos, ich habe nur geraten, die ausstehenden Unterlagen an die CJP zu senden. Nochmal die Nachweise der Deportation zu schicken, ist absurd, das macht die AJPIS automatisch, die ist die Prüfinstanz der Berechtigung, CJP ist Vollzugsorgan dieser von der AJPIS gefällten Entscheidung. Sollte irgend eine AJPIS (welche?)das anders kommuniziert haben, sind das Idioten, von denen wimmelt es in manchen AJPIS, z.B. in Bukarest, obwohl sie sich Juristen schimpfen. Ein Gartennachbar, der exakt meinen Hinweisen folgte, hat auch die "decizie" erhalten, ohne Hinweis, er müsste der CJP nochmals den Nachweis der Deportation schicken! Der Nachweis, von dem Sie sprechen, würde mich schon interessieren, natürlich mit Schwärzung der Personalien. Mein "besser Wissen" war immerhin erfolgreich in eigener Sache, ist das nichts?

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