Erwerbsminderungrente De und/oder Ro

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dankbar
schrieb am 20.08.2013, 00:26 Uhr
Guten Tag!

Ich hoffe hier eine gute, wenn möglich qualifizierte Antwort auf meine Frage zu bekommen.


Ich bin Spätaussiedler, habe auch in Ro gearbeitet und beziehe seit Anfang 2013 eine Erwerbsminderungrente in De (Bescheid Dec.2012).
Seit kurzem habe ich ein Schreiben aus Ro erhalten , "Decizie privind acordarea unor drepturi de pensie comunitară...Pensie de invaliditate"

Außerdem eine "Declaratie de Transfer..." damit die mir das Geld hierher schicken.

Eigentlich hatte ich keine Interesse an die Rente aus Ro, da meine Arbeitszeiten aus Ro hier anerkannt worden sind. Es ist mir entgangen welches Formular von den Vielen die ich ausgefühlt habe, ein Antrag für rumänische Rente sein konnte.

Ich kann diesem Bescheid innerhalb 30 Tage widersprächen oder auf Antrag ihn Aufheben lassen.
Wenn ich durch die Wechselwirkung(?)benachteiligt bin, darf ich beantragen eine erneute Prüfung, bei DRB und "Casa de Pensii"

Nach der Frist ist der rumänische Bescheid endgültig.


Hab ich ein Problem? Was wäre zu tun um Nachteile zu Vermeiden?

Danke!

getkiss
schrieb am 20.08.2013, 10:53 Uhr
Ich stehe da in meinem Rechtswissen nicht mehr so aktuell da, meine aber, eine Erwerbsminderungsrente ist keine Fremdrente. Bei letzterer könnten Sie die rumänische Rente ablehnen und die deutsche Fremdrente durchsetzen.
Ich rate Ihnen schnellstens einen kundigen Rechtsanwalt anzusprechen/zu beauftragen....das ist eine Sache die auch mit dem Europarecht verbunden ist, Rumänien ist seit 2007 in der EU...
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 20.08.2013, 19:15 Uhr (am 20.08.2013, 20:36 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo dankbar,
bloß bei der „echten“ Altersrente ist ein Aufschieben der Antragsgleichstellung (auch in Rumänien) möglich. Bei allen anderen Renten (auch Erwerbsminderungsrente) wird seit dem deutsch-rumänischen Rentenversicherungsabkommen (6/2006) mit der Zahlung der Rente in Deutschland auch die Rente aus Rumänien festgestellt. Der deutsche Rentenversicherungsträger stellt den Antrag für die in Rumänien erworbenen Versicherungsjahre automatisch, ohne Ihr Dazutun. Was also übrig bleibt, ist eine Prüfung der Rentenbescheide aus Deutschland wie auch aus Rumänien.
Grüße
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.08.2013, 20:30 Uhr (am 20.08.2013, 20:33 Uhr vom Moderator geändert).
ergänzend:
- auch eine Rente wegen Erwerbsminderung kann eine "Fremdrente" sein, dass ist nämlich jede, die auch auf Grund von Entgeltpunkten berechnet ist, die nach dem FRG "zu Stande gekommen" sind. Welche Rentenart dann aus diesen Entgeltpunkten gezahlt wird, ändert nichts daran, dass es eine "Fremdrente" bleibt.

- Sie können der rumänischen Behörde auch mitteilen, dass Sie (ganz unabhängig von der Antragsgleichstellung) eine "Suspendare" wünschen. Dann stellt die Behörde in Rumänien die Zahlung ab dem Folgemonat ein und das teilen Sie der deutschen Rentenbehörde mit. Dann wird nichts mehr abgezogen.

Das ist so, weil das Bundessozialgericht entschieden hat, dass ein derartiger Vorgang KEIN Verzicht im Sinne des deutschen Sozialgesetzbuches ist.

Also zusammengefasst: wenn Sie die Rente aus Rumänien nicht wollen, benatragen Sie dort eine "Suspendare" und gut ist. Dann bekommen Sie die deutsche Rente ohne Abzug. Das gilt seit der BSG-Entscheidung für JEDE Rentenart.

Bericht dazu:
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/11448-fiktivabzug-unter-keinem-rechtlichen.html

Viele Grüße
dankbar
schrieb am 22.08.2013, 23:47 Uhr
Sehr schön! Vielen Dank für die Antworten!

Ich hätte eine zusätzliche Frage: Ist in diesem Fall die "suspendare" der "anulare" vorzuziehen?

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