Arbeitsbuch

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EFabian
schrieb am 14.08.2013, 12:05 Uhr
Hallo,

ich habe momentan ein paar Probleme mit der Rentenversicherung.
Ein Bekannter der mich um Hilfe bat, hat in der Zeit von 1976 bis 1989 in der Stahlindustrie in Rumänien gearbeitet und einmal den Arbeitgeber gewechselt. Dabei hat der erste Arbeitgeber das Arbeitsbuch nicht weitergegeben, so dass der zweite ein neues geführt hat. Das erste Arbeitsbuch rückt die heutige Firma nicht raus und die Rentenversicherung will diese Zeiten nicht anerkennen, denn es sei nicht üblich, dass Jemand zwei Arbeitsbücher hatte.

Geht es Jemanden ähnlich?
Was können wir tun?
Ich selber habe auch nur ein Arbeitsbuch gehabt...gibts es Jemanden, der aber zwei Arbeitsbücher hatte?
Brauche dringend einen Rat....

EF


Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 14.08.2013, 21:35 Uhr (am 14.08.2013, 21:38 Uhr geändert).
Hallo EF,
das Thema Rente wurde in der Siebenbürgischen Zeitung - SbZ, die jedes Mitglied unseres Verbandes erhält, und auch hier auf siebenbuerger.de bis zum Erbrechen behandelt. Ein wenig suchen kann man Betroffenen schon zumuten.
Ganz kurz: Ist man Spätaussiedler und hat Recht auf "Fremdrente", also auf deutsche Rente für Arbeitsjahre in Rumänien, benötigt man zum Nachweis und zur vollen Anerkennung dieser Arbeitsjahre sogenannte "Extrase din statele de plata" von den ehemaligen Arbeitgebern in Rumänien (Vordrucke sind beim Verband anzufordern: verband@siebenbuerger.de). Ein Arbeitsbuch hilft da nur bedingt.
Bezieht man Rente auch aus Rumänien, verlangt die Rentenbehörde das Arbeitsbuch. Der (angehende) Rentner ist verpflichtet, bei der Beschaffung des Arbeitsbuches mitzuwirken. Wenn er also ein Schreiben mit der Bitte um Zusendung des Arbeitsbuches an den Arbeitgeber in Rumänien schickt und als Nachweis eine Kopie dieses Schreibens der Rentenbehörde zukomkmen lässt, hat er aktiv mitgewirkt. Ob das Arbeitsbuch jemals hier ankommt, ist nicht entscheidend.
Im Übrigen ist es ungewiss, wer die Arbeitsbücher überhaupt benötigt: Die deutschen Rentenbehörden behaupten, die rumänischen würden diese anfordern. Die rumänischen Behörden versichern, dass sie sie nicht benötigen. Also: einfach mitspielen.
Viel Erfolg!
EFabian
schrieb am 15.08.2013, 14:03 Uhr
Hallo Herr Graeff,

nun ist es leider nicht so, wie es anscheinend rübergekommen ist, dass wir hier gänzlich uninformiert und untätig geblieben sind.
Das Arbeitsbuch haben wir bereits merfach beim ersten Arbeitgeber angefordert, die Kopien dieser Schreiben liegen auch der Rentenversicherungsanstalt vor. Des weiteren haben wir die jeweiligen Aderivinta der beiden Arbeitgeber eingereicht, sowie das Arbeitsbuch des zweiten Arbeitgebers. Da von dem ersten Arbeitgeber aber lediglich die Aderevinta vorliegt, deren Arbeitszeiten nicht in dem zweiten Arbeitsbuch enthalten sind, will die Rentenbehörde die Arbeitszeiten bei dem ersten Arbeitgeber nicht anerkennen.
Also fehelnde Mitwirkung kann uns daher sicherlich nicht unterstellt werden.
Meine Frage hier im Forum ging auch in die Richtung, ob es noch andere Mitglieder gibt, die auch ein zweites Arbeitsbuch besessen haben oder besitzen, selbst wenn zwei Arbeitsbücher nicht "üblich "waren.
Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort.

EF

Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 15.08.2013, 20:59 Uhr
Hallo,
verstanden. Die Rentenversicherung kann Sie nicht für Fehler anderer verantwortlich machen.
Notfalls Anwalt einschalten.
Nur zur Info:
Vergessenn Sie die Arbeitsbücher und besorgen Sie die "Extrase din...". Adeverinte und auch das Arbeitsbuch bezeugen nur, dass Sie von... bis... Beschäftgter des Betriebes x waren. Die Rentenbehörde anerkennt dann bloß 10 Monate des Jahres als Arbeitszeit (5/6 statt 6/6). Die Extrase bescheinigen jeden Fehltag (Krankheit, Urlaub usw.) und damit auch alle Versicherungszeiten.
Berndt1946
schrieb am 19.08.2013, 11:58 Uhr
Aus meiner Erfahrung mit der Übersetzung von rum. Arbeits- Urkunden kann ich Herrn Graef nur zustimmen und empfehlen: beschaffen Sie sich diese "Extrase", damit dürfte das Thema GEGESSEN SEIN!
UND EBEN GGF. EINEN RECHTSANWALT EINSCHALTEN!

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