Besteuerung Rente aus Rumänien

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AnitaBB
schrieb am 27.01.2012, 17:36 Uhr
Hallo miteinander,

2 kurze einfache Fragen:

- beim Bezug einer Altersrente aus Ro., neben der dt. Rente, wird die Ro-Rente zum besteuernden Brutto dazugezählt und unterliegt somit einer Besteuerung beim jährlichen Eikommensteuernachweis?

- wie schaut es dann auch mit dem Soli und Kranken- und Pflegeversicherung aus?

Im Forum fand ich nichts Entsprechendes auch bei einer Suchabfrage.

Vielen Dank im voraus für klare und gut gemeinte Antworten!

mfG.,
AnitaBB.
getkiss
schrieb am 28.01.2012, 09:36 Uhr
wird die Ro-Rente zum besteuernden Brutto dazugezählt und unterliegt somit einer Besteuerung beim jährlichen Eikommensteuernachweis?

Eine Altersrente aus Rumänien wird bei der deutschen Rentenhöhe berücksichtigt, bzw. diese wird gekürzt.
Beim jährlichen Steuernachweis sind die tatsächlichen Einkünfte anzugeben. Also die (gekürzte) inländische Rente und die aus dem Ausland. Also:
(D-R)+R=D
Ein Nullsummenspiel.
Es sei, die rumänische Rente wurde in Rumänien besteuert. Dann sollte m.E. ein Doppelbesteuerungsabkommen greifen und die nachmalige Besteuerung der rum. Rente in D verhindert sein.
Konkrete Aussagen kann nur der kundige RA machen....
DegDi
schrieb am 28.01.2012, 13:31 Uhr
Hallo AnitaBB, mit zwei Anrufen (AOK & Finanzamt) erhalten Sie eine Antwort aus berufenem Munde und die kann ja nur lauten: Ausländische Einkünfte sind meldepflichtig, ob man es nun tut oder seinlässt, ist jedem sein Privatrisiko. Als mögliche Alternative zur Lösung Ihrer Fragestellung, will ich Ihnen unseren Fall schildern.

Meine Frau bezog bis Dez. 2011 Altersrente, sowohl aus GER, als auch aus ROU mit den bekannten Nachteilen: Wechselkurs-Hickhack, Schriftverkehr über drei Ecken, jährliche Lebensbescheinigungen, Melden beim Finanzamt und bei der AOK,……..

Auf unser Recht, auf eine Auszahlung einer bereits bestehenden ROU-Rente wegen den aktenkundigen Nachteilen zu verzichten, haben wir dann Gebrauch gemacht. Anfang Dez. 2011 wurde ein Antrag auf Einstellung der Auszahlung der ROU-Rente bei der ROU-Behörde gestellt, wobei eine Info-Kopie auch an den DRV-Bund ging. Ende Dez. kam dann der ROU-Bescheid (Auszahlungsstopp ab 01.01.2012), den wir in Kopie auch an den DRV-Bund weiterreichten. Ende Jan. 2012 kam der DRV-Bund-Bescheid (ab Jan. 2012 volle Rente für ROU-Jahre und GER-Jahre). Somit beziehen wir Rente nur aus GER (für ROU-Jahre und GER-Jahre) und diese Einkünfte werden automatisch an alle interessierten Stellen gemeldet.

Grüße, DegDi
TAFKA"P_C"
schrieb am 28.01.2012, 13:43 Uhr
Auf unser Recht, auf eine Auszahlung einer bereits bestehenden ROU-Rente wegen den aktenkundigen Nachteilen zu verzichten, haben wir dann Gebrauch gemacht.

Hallo DegDi,

und die Vordrucke für diesen Verzicht haben Sie woher erhalten?
DegDi
schrieb am 28.01.2012, 15:28 Uhr
Hallo TAFKA"P_C", auf die ausgefüllte Lebensbescheinigung, welche ich sowieso nach ROU schicken sollte, habe ich handschriftlich hinzugefügt:

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Stimate doamne, stimati domni,
Cum reiese din documentul de mai sus, sunt in viata. Prin prezenta va rog, ca
incepind cu luna decembrie 2011, sa incetati plata pensiei mele din Romania.
Solicit aceasta pentru ca, din cauza acestei pensii, am repercursiuni financiare
aici in RFG. Multumesc.
Orasul Nou, 07.12.2011 / Semnat: Sotia lui DegDi
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Grüße, DegDi
TAFKA"P_C"
schrieb am 28.01.2012, 15:33 Uhr
Danke DegDi, für deine Infos.

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