Vertriebenenstatus, Formular R 851

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NK
schrieb am 01.12.2010, 20:44 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius

Ich habe seit 01.02.2007 volle Erwerbminderungsrente erhalten.
Die Rente wurde verlängert bis zum 31.12.2012. Ich bin 41 Jahre alt. Der Rentenbescheid bezieht sich auf die in Deutschland gearbeiteten Zeiten. Da ich kein Arbeitsbuch (carnet de munca) hatte, blieben die in Rumänien gearbeiteten Zeiten offen. Jetzt habe ich das Arbeitsbuch und habe das bei der Deutsche Rente eingereicht zur Überprüfung meiner Rente. Auf dem Beratungs-Vermerk zur weiteren Veranlassung steht: -„ Ein Vertriebenenstatus ist nicht vorhanden. Es handelt sich um einen Abkömmling eines Vertriebenen.“ (weil ich nur eine Bescheinigung meines Vaters eingereicht habe).
Daraufhin habe ich ein Formular E 207 und R 851 erhalten.

Hat es Auswirkung auf die Rentenberechnung wenn man selber keine Vertriebenen- Bescheinigung hat?

In dem Forum habe ich sehr viel über den Formular R 851 gelesen. Ist es in meinem Fall ratsam diesen Formular auszufüllen und zurück zu senden?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 03.12.2010, 01:20 Uhr
Hallo, ja in Ihrem Fall lohnt es sich auf jeden Fall, weil Sie eine Rente ohne FRG-Zeiten beziehen und damit § 31 FRG nicht anwendbar ist - d.h. Sie bekommen die Rente aus Rumänien zusätzlich ohne Abzug von der deutschen Rente.

Unabhängig von dieser Auskunft: bei einer Erwerbsminderungsrente haben Sie keine Wahlmöglichkeit, weil die Aufschubmöglichkeit nur bei der Altersrente gilt. Also müssen Sie die Formulare E207 und 851 auf jeden Fall ausfüllen.

Grüße

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