Widerspruchsverfahren gegen Rentenkürzung

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getkiss
schrieb am 24.09.2010, 09:23 Uhr (am 24.09.2010, 09:36 Uhr geändert).
Mit Brief vom 09.09. teilt die Dt.Rentenvers. Bund mir mit, das hiermit das (ruhende) Widerspruchsverfahren gegen Rentenkürzung wieder aufgenommen wird.
Es werden im Brief der Beschluss des BVG vom 13.06.06, das Neuregelungsgesetz über Zuschlag an Berechtigte (bis 30.06.2000), ein Urteil des BSG vom 20.10.09, das die Übergangsvorschrift im Einklang mit dem Grundgesetz erklärt und die Entscheidung des BVG vom 15.07.2010 das eine Beschwerde aus 1BvR 1201/10 nicht zur Entscheidung annahm, angeführt.

In Concl. verlangt die Rentenbehörde von mir eine ausdrückliche Erklärung auf einem vorgefertigten Formular das sich der Widerspruch damit erledigt hat. Termin 4 Wochen. Bei Nichtmeldung "werden wir den Vorgang der Zentralen Widerspruchstelle zur Entscheidung bringen".

Ich meine die Sache ist Grundsätzlich und für alle Betroffene wichtig.Denn auch wenn rechtliche Beschlüsse da sind, die Sache ist ungerecht. Deutschland ist ja ein "Rechtsstaat", diese Vorgehensweise erinnert mich an die Erklärung, die ich unterschreiben musste bei der Ausreise aus dem Land Ceauşescu´s, in der ich auf alle Rechte gegen den rum. Staat verzichten musste....

Haben auch andere solche Briefe erhalten?
Wenn kein Recht besteht, warum eine Verzichtserklärung?
Wo ist diese "Zentrale Widerspruchstelle?
Was ist zu tun?
Freundliche Grüße,
getkiss
Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.09.2010, 01:38 Uhr (am 26.09.2010, 01:40 Uhr geändert).
Hallo Getkiss.

Es geht um die Frage der Übergangsvorschriften zur 40%-Kürzung bzw. um die "Deckelung" der Entgeltpunkte. Beide Verfahren sind nun (leider) endgültig vom Bundesverfassungsgericht abschließend beendet worden. Sie können damit die Widersprüche einfach zurücknehmen, weil die Rentenbehörde die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht beachten muss und eine Ablehnung sicher ist.

Die Rücknahme ist erforderlich, weil sonst das Verfahren "offen" bleibt. Wenn eine Rücknahme nicht erfolgt, muss die Behörde (völlig unnötig) eine Kommission (die zentrale Widerspruchstelle) mit der Abweisung beschäftigen. Sie kann das Verfahren nicht einach "in den Papierkorb" legen. Wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird, MUSS diese Kommission entscheiden, kann aber nur ablehnen. Diese Arbeit kann und soll man sparen.

Mein Rat also: mit dem vorbereiteten Formular zurücknehmen.

Grüße
getkiss
schrieb am 26.09.2010, 09:33 Uhr (am 26.09.2010, 09:37 Uhr geändert).
Hallo, Herr Fabritius,
ich gebe zu Ihre Argumente sind "rechtlich" einwandfrei.
Es bestehen tatsächlich die angeführten Entscheidungen der Gerichte, bis hin zum Verfassungsgericht.
Dies bedeutet aber noch lange nicht, diese Beschlüsse wären gerecht.
Eine wesentliche Ungerechtigkeit dieser Beschlüsse ist die Nichtbeachtung des Gleichheitsgebots.
Unter dem (finanziellen) Druck der Wiedervereinigung (Eintausch 1:1, Volle Anerkennung der DDR-Rentenzu lasten der Beitragszahler, obwohl nationale Aufgabe, Masseneinwanderung aus dem Ostblock) hat die Bundesegierung diese Maßnahmen ergriffen. All diese Phänomene sind noch immer eine Folge der Ereignisse im 2. Weltkrieg.
Doch handelte die Bundesregierung diskriminatorisch. Sowohl vor- wie auch nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtes.
Erstens: Es wurde ein Datum gesetzt, das früher eingereiste bzw. geborene gegenüber neueren Datums bevorzugt.
Zweitens: Die neuere Gesetze sahen vor, dass die aus dem Ostblock zugewanderten ihre Rente nach der Beurteilung der DDR-Rentner eingeordnet bekamen - so weit, so gut, ALLE hatten nicht in die Rentenkasse eingezahlt, ALLE gleich.
Gleichzeitig beschließt das Gesetz uns werden 40% der Entgeltpunkte abgezogen.

Das ganze Schlamassel hat mir unbekannte, aber bestimmt hohe Kosten durch viele Gerichtsverfahren verursacht. Ihr Argument mit den Kosten ist somit vernachlässigbar.

Und weil das ganze ungerecht ist, denke ich nicht daran meinen Widerspruch zurück zu ziehen. Im Gegenteil, ich wünsche mir dass die Leute en Masse so handelten, um Behörden und Regierung zu zeigen: SO NICHT!

Ein Widerspruch gegen ungerecht empfundene Maßnahmen ist Bürgerpflicht!

Trotz dem, Ihnen und allen Lesern einen schönen Sonntag!
gerri
schrieb am 26.09.2010, 11:28 Uhr (am 26.09.2010, 11:32 Uhr geändert).
Richtig getkiss,die genannte Ungerechtigkeit darf man nicht auch noch bejahen,wir sind doch selber davon betroffen.
Der Widerspruch muß bleiben,es ist unser Recht und unsere Pflicht,gegen das Unrecht zu protestieren,nicht zu akzeptieren.
Gruß,Geri
Erich58
schrieb am 26.09.2010, 11:53 Uhr
Nur zu Leute, ihr werdet Euer Recht bekommen!
Schließlich sind wir hier in Deutschland...
Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung - alles durch höchstrichterliches Urteil definiert!

Herzlichst - Erich
Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.09.2010, 12:12 Uhr
Ich teile die Einschätzung, dass die Kürzungen SEHR ungerecht sind. Meine Hinweise sollten nur die rechtlich machbaren Schritte als praktischen Hinweis aufzeigen. Selbstverständlich kann man den Widerspruch auch aufrecht erhalten, dann kommt der Ablehnungsbescheid, dagegen kann man Klage einlegen, die zurückgewiesen wird, vermutlich sogar unter Ankündigung von "Mutwillenskosten", dann kann man dagegen noch in Berufung gegen, die ebenfalls zurückgewiesen wird. Die Revision wird nicht zugelassen, weil die Rechtsfrage durch das höchste Gericht bereits geklärt ist.

Wenn jemand diesen Weg gerne gehen möchte, steht es ihm natürlich frei. Wirkung hat es aber keine mehr - weder rechtlich, noch politisch, noch sonst eine. Es hat noch nicht einmal als Zeichen des Protestes eine Wirkung, weil solche (sinnlosen) Widerspruchsverfahren nach Beendigung einer verfassungsgerichtlichen Klärung nur noch verwaltungsmäßig abgewickelt werden. Dieses sollte jeder wissen, bevor er sich selbst weiteren Aufwand verschafft.

Grüße

getkiss
schrieb am 26.09.2010, 12:15 Uhr
Es ist unwahrscheinlich, Erich58.
Wir werden durch den Spruch einer "Zentralen Widerspruchstelle" kein Recht bekommen, höchstens einen Bescheid, denn Recht dürfen nur Parlament und Gerichte sprechen.

Aber den Widerspruch beibehalten dürfen wir und sollten wir. Denn es geht nicht um ein Loch unter dem Stuttgarter Hauptbahnhof (dafür hat der liebe Staat anscheinend Geld genug), sondern um unsere Existenz.

Durch die widersprochenen Beschlüsse genötigt, arbeite ich noch als 70-jähriger, um meinen Lebensstandard noch irgendwie zu halten. Ich zahle keine Beiträge zur Rentenversicherung, aber mein Arbeitgeber schon. Was bekomme ich dafür von der Rentenversicherung? Nix!. Warum eigentlich nicht, ich arbeite doch dafür?

Also Leute, zeigt es: Wir sind noch da und sagen unsere Meinung!
Erich58
schrieb am 26.09.2010, 12:30 Uhr
@getkiss
Dein "RECHT" hast Du ja schon vom Bundesverfassungsgericht erhalten...
getkiss
schrieb am 26.09.2010, 15:23 Uhr
"Ja", Erich58.
Nur was Du in einem anderen Thread schreibst:
"Erstellt am 26.09.2010, 12:20 Uhr • [antworten]
Ach Monica, es ist zum heulen!
Aber mit dem kleinsten Volk der Erde, den Sachsen, kann mann ja alles machen...
Die wehren sich ja gar nicht, haben Alles im Stich gelassen…"

dagegen sollte man schon Stellung nehmen, den wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!


Erich58
schrieb am 26.09.2010, 17:11 Uhr
@getkiss
ich bin ja mit Allem was Du sagst, bzw. schreibst einverstanden!
Ich wollte nur betonen das unser "Recht" in diesem, ach so freien
und demokratischen Staat, schon per Gerichtsurteil festgelegt ist!

Herzlichst - Erich
Joachim
schrieb am 26.09.2010, 19:57 Uhr
getkiss schrieb:
"Durch die widersprochenen Beschlüsse genötigt, arbeite ich noch als 70-jähriger, um meinen Lebensstandard noch irgendwie zu halten. Ich zahle keine Beiträge zur Rentenversicherung, aber mein Arbeitgeber schon. Was bekomme ich dafür von der Rentenversicherung? Nix!. Warum eigentlich nicht, ich arbeite doch dafür?"
Aber getkiss Du hast doch noch Deine Aktien.
Du hast Dich entschieden aus der Solidargemeinschaft der Renteneinzahler zu verabschieden und Dich privat durch Aktien und Versicherungen abzusichern. Da lockte eine höhere Rendite.
Auch ich finde diese Rentenkürzung ungerecht. Ich finde aber auch ungerecht, sich aus der Solidargemeinschaft auszuklinken um einen persönlichen Vorteil für sich selbst zu erwirtschaften. Wenn das nämlich schiefgeht wie jetzt, dann ruft man auf einmal wieder nach Hilfe vom Staat.
Ja der Mensch ist gierig(auch ich). Deshalb bedarf es dringend neuen Regeln. Doch da wird wohl nichts draus, noch nicht mal bei den "Linken".
Gruß
Joachim
getkiss
schrieb am 26.09.2010, 23:18 Uhr (am 26.09.2010, 23:20 Uhr geändert).
@Joachim:"Du hast Dich entschieden aus der Solidargemeinschaft der Renteneinzahler zu verabschieden und Dich privat durch Aktien und Versicherungen abzusichern."

Joachim, wer hat Dir so etwas erzählt? Ich meine (kann Dir gegenüber auch gro0zügig sein) Du hast aus meiner Angabe falsch verstanden, ich hätte mit 70 und früher als Freiberufler keine Beiträge gezahlt. Dem ist nicht so.

Ich habe bis zu meinem 65. Geburtstag voll gearbeitet und als Angestellter alle Sozialbeiträge gezahlt. Jetzt zahle ich keine Beiträge mehr, nur die zusätzliche Krankenversicherung - mein Arbeitgeber zahlt alle SV-Beiträge. Also wird durch meine Arbeit die ganze SV, einschließlich die AV und RV auch jetzt noch mitfinanziert- nur habe ich nix davon.

Der Einwand, die Arbeitgeber müssen in diesem Fall (Rentnerbeschäftigung) Beiträge zahlen, damit Sie nicht ermutigt werden jüngere loszuwerden ist in diesem Fall ungültig, weil:
1. Die wirtschaft braucht qualifizierte Kräfte. Wenn ich keines wäre, würde man mich nicht nehmen.
2. Der "Vorwurf illoyaler Konkurrenz" zu jugendlichen zieht schon darum nicht, weil ich meine Arbeit billiger verkaufe als am Markt üblich, ich konkurriere mit "Dumping", gib ich zu.
3. Die AG-Beiträge werden durch meine Arbeit erwirtschaftet und ich habe nichts davon: Dies ist Diskriminierung.

Und was Aktien betrifft, die generieren fleissig Verluste in letzter Zeit...
powolff
schrieb am 20.12.2010, 15:02 Uhr
Hallo, ich könnte auch auf die höchste Palme klettern wenn ich nur an diese mutwillige Entscheidung der pauschalen 40%-Kürzung, nebst der sonstigen, für alle beschlossenen Kürzungen denke. Das Stärkste Stück ist ja die Ungleichbehandlung der Aussiedler je nach Ursprungsland, mal ausgenommen die DDR- Bürger, die ein Kapitel für sich sind! Kommt man aus Polen, heißt es, mit Polen gäbe es "zwischenstaatliche Abkommen", die eine Kürzung ausschließen. Kommt man aus Siebenbürgen, waren die Eltern gar nach Rußland jahrelang zwangsverschleppt, ist man gar in einem Arbeitslager geboren, ist man im deutschen FRG der Arsch. So als gäbe es nicht die CEDO-Konvention der GLEICHBEHANDLUNG, die auch Bundesgesetz (BVG) schlägt.
Martina.Graufendorf
schrieb am 12.06.2011, 21:59 Uhr
Hallo powloff,
ich lese bei Dir gerade, dass zwischen Polen und Rumänen eine Ungleichbehandlung vorliege. Bekommt man in Rumänien Rente für in Deutschland zurückgelegte Zeiten?
Gruß
Martina
getkiss
schrieb am 13.06.2011, 08:46 Uhr
in Rumänien Rente für in Deutschland zurückgelegte Zeiten?
Wenn man in Deutschland die Zeit hinterlegt, dann hilft das nix.
Sie ist vergangen, die Zeit. Liegt hinter. Zurück.
Was haben Rumänen damit zu tun?
Anders sollte es sein, wenn man als Rumäne in Deutschland arbeitet(e) und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Besonders dann, wenn diese Zeiten nach dem Bei Tritt Rumäniens auftauchen. Dann bekommt man in Rumänien Rente ausbezahlt, aus Deutschland.
Der Haken daran?
Gilt nicht für Sachsen, die nach Rumänien ausgewandert sind?
Wieso?

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