Rente aus RO, Abzug v. d.dt. Rente

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gerri
schrieb am 03.05.2011, 14:07 Uhr (am 03.05.2011, 14:36 Uhr geändert).
Herr Fabritius,wenn der Mann 14 Jahre lang eine Rente in Deutschland erhalten hat, verstirbt,
die hinterbliebene Ehefrau soll alle Unterlagen sogar die aus Rumänien nochmal zum bearbeiten frei geben,danach erfolgt im "Paralellverfahren eine Zahlung aus Rumänien" wie sie es meinen, ist das dann keine "Splitterung"???
Diese kümmerlichen Zahlungen aus Rumänien bringen nur Ärger,
darauf möchten wir verzichten,ist das nicht unser Recht????

Gruß, Geri
Fabritius (Moderator)
schrieb am 03.05.2011, 22:53 Uhr (am 03.05.2011, 23:11 Uhr geändert).
Hallo Gerri.

Leider gibt es das Dispositionsrecht (nach welchem man eine Rente im Herkunftsland rechtlich aufschieben kann, so geregelt für Altersrenten) bei Hinterbliebenenrenten nicht. Warum das Parlament hier Unterschiede geregelt hat, kann ich nicht sagen, nur dass es eben leider so ist.

Kraft Gesetzes gilt hier eine Antragsgleichstellung, die dazu führt, dass bei Rentenbeantragung in Deutschland automatisch paralell auch in Rumänien ein Verfahren eingeleitet wird.

Das derzeit dadurch entstehende Ärgernis für den Betroffenen wurde mehrfach mit den zuständigen Stellen angesprochen, Wesentliches konnte verbessert werden - über solche Ergebnisse wurde regelmäßig berichtet- , anderes leider nicht.

Der "Verzicht" auf eine an sich zustehende Leistung ist zwar immer möglich, eine Behörde muss aber einen solchen Verzicht nicht gegen sich gelten lassen, wenn der Verzicht dieser eine Zahlungsverpflichtung verschafft. Vereinfacht das Ergebnis: man darf nicht auf etwas zu Lasten eines anderen verzichten.

Sie können also auf die Rente aus Rumänien schon verzichten, die deutsche Rentenbehörde stellt Sie dann aber so, als ob Sie die Rente bekommen würden. Sie können im Ergebnis nicht zu Lasten der deutschen Rentenversicherung (die gem. § 31 FRG einen Ruhensanspruch bei Zahlung aus Rumänien hat) auf die Rente aus Rumänien verzichten.

Die Bemühungen um Verbesserungen im Rentenbereich gehen selbstverständlich weiter. die SbZ wird über erreichte Schritte wie bisher berichten, damit derjenige, der lesen kann, dann auch Informationen zur Verfügung hat.

Grüße
gerri
schrieb am 04.05.2011, 08:57 Uhr
Richtig Herr Fabritius,nicht auf die Lasten der deutschen Rentenversicherung,sondern überhaupt auf die Jahre aus Rumänien,weil man mit den Behörden aus Rum. keinen Schriftverkehr führen möchte.
Aber gesplittet wurde doch....

Gruß, Geri
Martina.Graufendorf
schrieb am 12.06.2011, 21:17 Uhr (am 12.06.2011, 21:19 Uhr geändert).
@ powolff
Hallo,
ich bin neu hier. Ist das mit dem 40%-Abzug doch noch nicht ganz durch? Ich hatte das so verstanden, dass die Rente, soweit sie auf FRG-Zeiten beruht, grundrechtlich nicht als Eigentum (Art. 14 GG) geschützt ist, weil sie ja nicht auf Beiträgen beruht. Sie ist insoweit eigentluich eher eine Art "Sozialhilfeleistung", die der Staat einem für das "Sonderopfer" erbringt, das darin liegt, das man vom Herkunftsland an der Auswanderung und Beitagsentrichtung in Deutschland gehindert wurde. Im Prinzip ist die FRG-Rente also wohl eine Wiedergutmachung, die die deutsche Rentenversicherung für ein Unrecht erbringt, das vom rumänischen Staat gegen seine deutsche Bevölkerung verübt wurde.
Gruß
Martina G.
rittermici
schrieb am 15.06.2011, 17:46 Uhr
Hallo, ich bin auch neu hier - schöne Grüße.
Was für Folgen hat für mich eine Beantragung der Versicherungspflicht nach Art 14d Abs.3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bzw. Art 5 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004?
Ich bin deutscher Aussiedler, beziehe deutsche Rente und auf Drang der deutschen Behörden habe ich auch die rumänische Rente beantragt und erhalten. Ich habe nichts dagegen die rumänische Rente den DRB abgeben, aber nicht über mein Bankkonto und somit eventuelle Rentenkürzungen in Kauf nehmen zu müssen.
Was soll ich tun?
Vielen Dank für eure Ratschläge
Niehof
schrieb am 17.07.2011, 00:26 Uhr
Hallo rittermici,
geh zu einem rentenberater der kann dir helfen.

Liebe Grüße
Andreas Niehof

PS. Wenn du aus der Nähe von Heilbronn oder Bielefeld bist kannst du mich auch anschreiben.
getkiss
schrieb am 17.07.2011, 07:34 Uhr (am 17.07.2011, 07:35 Uhr geändert).
@rittermici:"Ich habe nichts dagegen die rumänische Rente den DRB abgeben, aber nicht über mein Bankkonto und somit eventuelle Rentenkürzungen in Kauf nehmen zu müssen."

Falsch gedacht, darum auch falsch ausgedrückt.

Sie bekommen die rumänische Rente für die Zeit die Sie in Rumänien gearbeitet hatten.
Sie "geben diese nicht an die DRB ab". Für diese Zeit, die Sie nicht in Deutschland arbeiteten, bekommen Sie keine deutsche Rente.

Also geben Sie nichts ab.

Auch wenn Sie anderen gegenüber im Unrecht sind.....weil Sie später geboren, oder später nach Deutschland kamen. Wie ich auch, der 40% weniger bekommt für die selbe Zeit wie andere, die früher in Rente gingen.....

Dafür trifft den deutschen Gesetzgeber keine Schuld....denn der machte und macht trotz dieser "Einsparung" noch immer genug Schulden. Aus unsrer Allen Tasche....z. Bsp. für Griechen oder Iren......und den kümmerlichen Rest unsrer Landsleute, die noch in Rumänien leben (müssen).....
rittermici
schrieb am 24.09.2011, 11:50 Uhr
@ Herrn Andreas Niehof
Hallo rittermici,
geh zu einem rentenberater der kann dir helfen.

Liebe Grüße
Andreas Niehof

PS. Wenn du aus der Nähe von Heilbronn oder Bielefeld bist kannst du mich auch anschreiben.

Falls Sie Heilbronn in Baden Würtenberg meinen, würde ich mich über eine Telefonnummer freuen um Sie direkt zu kontaktieren.

MfG


Michael Ritter
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.09.2011, 22:33 Uhr
Hallo Rittermici,
wenn bereits beide Renten (also die in Deutschland und die in Rumänien) begonnen haben, bringt ein solcher Antrag gar nichts. Da ist ein Beratungstermin bei einem Rentenberater nicht mehr nötig. Hier sollte nur noch die Anrechnung gem. § 31 FRG geprüft werden, die deswegen vorgenommen wird, weil für die in Rumänien gearbeiteten Zeiten sowohl von der als auch aus Deutschland nach dem FRG eine Rente berechnet wird. Die Anrechnung dient der Vermeidung einer Doppelzahlung. Lesen Sie dazu die vielen Veröffentlichungen in der SbZ. Weitere Fragen können sie auch schriftlich oder telefonisch an alle Rechtsanwälte mit Erfahrungen im FRG senden, die Sie in der SbZ im Anzeigenteil finden.
Viele Grüße
Manoliu
schrieb am 16.12.2011, 15:43 Uhr
Hallo Herr Fabrizius,
ich habe Ihren Beitrag zur Hinterbliebenenrente gelesen und habe eine Frage. Mein Vater ist vor kurzem verstorben, meine Mutter hat Witwenrente beantragt und von der Deutschen Rentenvewrsicherung Bund die Aufforderung erhalten alle Arbeitsjahre meines Vaters in Rumänien nachzuweisen. Aus Ihren Ausführungen habe ich verstanden, dass dies rechtens ist. Mein Vater hat nur in Rumänien gearbeitet und war hier in Deutschland zuerst ein Jahr arbeitslos und hat dann ab 60 Rente bezogen. Meine Frage ist folgende: ist meine Mutter berechtigt eine Witwenrente auf der Grundlage der meinem Vater in Deutschland gezahlten Rente zu erhalten, oder wird ihre Witwenrente nur aus der Rente bestehen, die der rumänische Staat ihr zuspricht, da mein Vater ja in Deutschland nicht gearbeitet hat?
Vielen Dank im Voraus
R. Manoliu
cäsar
schrieb am 20.12.2011, 20:57 Uhr
Hallo,

Leute, bei allem Respekt , glaubt ihr denn nicht, dass eure Fragen weit über eine einfache Info hinausgehen?

ave
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.12.2011, 15:49 Uhr
Hallo Frau Manoliu,
die Frage ist schnell beantwortet: wenn der Vater in Deutschland eine Rente bezogen hat, bekommt auch Ihre Mutter daraus berechnet die Witwenrente (es ist eine so genannte "abgeleitete" Rente, die aus der Altersrente des Verstorbenen "abgeleitet" wird). Hierbei wird auch eine Vergleichsberechnung mit den Zeiten nach EU-Sozialrecht vorgenommen, daher die Anfragen zu den rumänischen Zeiten (zur Berechnung der deutschen Rente).

Ganz separat davon wird auch in Rumänien eine Hinterbliebenenrente berechnet, wenn die Mutter dafür "optiert". In Rumänien gibt es nur entweder die eigene Rente oder eine Hinterbliebenenrente. WENN aus Rumänien dann auch eine rumänische Rente gezahlt wird, wird diese gem. § 31 FRG auf die deutsche Rente gleicher Art angerechnet (also die eigene Rente auf die eigene Altersrente, die Hinterbliebenenrente auf die in Deutschland gezahlte Hinterbliebenenrente.

Hoffe, diese allgemeinen Erläuterungen konnten Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße und Frohe Weihnachten
Manoliu
schrieb am 22.12.2011, 19:38 Uhr
Hallo Herr Fabrizius,
ich danke Ihnen für Ihre prompte und klare Antwort.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
R. Manoliu
MichaelK
schrieb am 24.02.2012, 20:50 Uhr
Guten Tag zusammen, ich bin neu hier.

@Fabrizius,
genau so ist mein Fall auch:
- 11 Jahre in Rumänien gearbeitet; diese Jahren sind schon in meinem Rentenkonto bei BfA / Berlin mit 60% berücksichtigt;
- Altersrente jetzt in Berlin / BfA beantragt;
- Jetzt hat die BfA in meinem Namen eine Rente in Rumänien beantragt;
- Die Rumänischen Behörden brauchen aber dazu mein Arbeitsbuch / Cartea de munca;
- Sie zu finden nach so vielen Jahren ist für mich unmöglich;

Was soll ich tun? Muss ich unbedingt die Rum. Rente bekommen? Und wenn nicht möglich ist?

Mit bestem Dank,
Michael

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