Rente nach DPRA

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Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 02.07.2010, 11:15 Uhr
@siebbürg
Sie haben gefragt. Wir antworten.

Warum wurden denn dann die Deutschen aus Russland mit der 40%-Kürzung bestraft? Danzig hat doch auch zum Deutschen Reich gehört, Ostpreussen etc. etc.??
Was haben Sie dann hier für Argumente?


Wir haben dafür keine Argumente, weil wir die Kürzungen auch für ungerecht halten. Ob Sie das nun wahrhaben wollen, oder nicht, es ändert nichts am Ergebnis: Die FRG-Rente der Aussiedler und Spätaussiedler aus Polen wird ebenfalls gekürzt, nur die Zeiten nach dem DPRSV-Abkommen sind bessergestellt. Gründe dafür wurden hier schon angesprochen.

Herr Graeff, ich hätte es sehr begrüsst, wenn Ihr Verband nicht so schnell die Flinte ins Korn geworfen hätte, sondern professionell und mit mehr Hartnäckigkeit für ihre Mitglieder gekämpft hätte.

Mit Stammtischweisheiten?! Was genau (konkret!) fanden Sie am Vorgehen des Verbandes zu wenig professionell?

Und auch jetzt noch kann weitergekämpft werden.

Ich warte auf Ihre Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Vielleicht kriegen wir das mit Ihrer Hilfe noch hin. Kennen Sie ein Gericht über dem Bundesverfassungsgericht? Oder kennen Sie ein Gesetzgebungsgremium über dem Bundestag? (nur zur Info: wir haben auch prüfen lassen, ob vielleicht europäische Gerichtsbarkeit noch eingeschaltet werden könnte. Das Ergebnis war leider negativ, weil es „nur“ um Ausgestaltung nationalen Rentenrechtes ohne Bezug zu europäischen Grundrechten geht.).

Die „Schuld“ liegt vielleicht doch auch ein bisschen bei uns – und bei Ihnen: die ungerechte Lösung ist im Bundestag gewollt und deshalb so gemacht worden. Wir waren dort weder vertreten noch einflussreich. Eine selbstverständlich eingereichte Petition hat leider nichts genutzt. Vielleicht hätte der Verband sehr viel früher beginnen müssen, die Interessenvertretung offensiv auch in der Politik wahrzunehmen und Vertreter dort, wo entschieden wird, aufzubauen.

Und nun zu Ihrem Anteil: Sie machen – z.B. in Ihren Kommentaren zu den Verbandsbemühungen im grenzüberschreitenden Dialog - jeden Versuch, gerade dieses zu tun, schlecht und unterstellen ausschließliches Eigeninteresse.

Ihre weiteren pauschalen Vorwürfe und Anschuldigungen führen zu gar nichts. Ich behaupte das Gegenteil: Die Altersklasse der Neumitglieder ist kein vorrangiges Kriterium bei der Aufnahme. Wir freuen uns über jeden Rentner, der zur Gemeinschaft stößt. Der Verband tut alles, was in seiner Macht steht, um die Interessen der Mitglieder (und nicht nur dieser) zu vertreten. Das Verbandsmanagement stimmt auch, wir sind aber über jeden konkreten Verbesserungsvorschlag dankbar.

Grüße

DegDi
schrieb am 03.07.2010, 15:05 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff,

Ihr letzter Kommentar stimmt inhaltlich sowie auch im Unterton. Deshalb möchte ich mich auch für alle Ausdrücke, die Sie in meinen Beiträgen als störend oder unangebracht empfunden haben, in aller Form entschuldigen.

Meine Vorschläge sende ich als „Persönliche Nachricht an Erhard Graeff“, sonst wird ja von den Besserwissern wieder alles nur zerredet.

Grüße, DegDi
seberg
schrieb am 03.07.2010, 15:40 Uhr
Ohhhhh...dann erfahren die Besserwisser ja auch nicht, was und wie Sie es besser machen wollen...
Brodelavend
schrieb am 04.07.2010, 14:52 Uhr (am 04.07.2010, 14:52 Uhr geändert).
Hallo zusammen.

Ich finde die siebenbürgische Landsmannschaft hat besonders in Rentensache sehr, sehr viel für uns gemacht (sicher alles, was man gekonnt hat). Mir fällt kein anderer Verein ein, der auch nur ein bisschen was gelöst hätte. Der VDK hat Bekannte weg geschickt, weil sie sich dort nicht auskennen würden mit FRG. Meine Bekannten wurden an den Verband der Siebenbürger Sachsen verwiesen. Wenn schon der VDK das so sieht, dann wird wohl etwas dran sein.

Die Argumente von E Graeff finde ich auch überzeugend.

Siebbürg klingt so voller Gift, dass man sich nur fragen kann, welche alte Rechnung er mit wem begleichen will. Hand und Fuß hat das, was er schreibt, nicht.

Ich hoffe, dass der Verband sich von so etwas nicht beeindrucken lässt und sich weiter Landsleute finden, die etwas für uns alle im Verband machen. Wenn es nur Siebbürgs gäbe, könnten wir schon lange einpacken. Dann wäre es aber auch nicht Schade drum.

Herzliche Grüße
FelixSortwein
schrieb am 05.10.2012, 19:34 Uhr (am 05.10.2012, 19:42 Uhr geändert).
Hallo cyra,

Sie brauchen sich keine Sorgen machen wegen eines Abzugs von 40%. Sie stammen ja nicht aus Rumänien, sondern aus Polen und unterfallen dem DPRA 1975. Deshalb findet das FRG zwar auf Sie Anwendung, aber nur in abgeschwächter Form. So wird der 40%-Abzug bei Ihnen nicht angewendet; das steht ausdrücklich im Gesetz. In Art. 6 § 4 Abs. 5 FANG steht, dass der 40%-Abzug, den § 22 Abs. 4 FRG für die Rumänen hier vorsieht, bei Ihnen nicht angewandt wird - bei Ihren Abkommenszeiten. Allerdings müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, weil Sie diesen Status sonst verlieren.
Dass die polnische Rente angerechnet wird, ist allerdings richtig, denn sonst würden Sie ja für die selben Beitragszeiten, die sie in Polen zurückgelegt haben, doppelt Rente beziehen. Der maßgebliche Wechselkurs wird immer für drei Monate von einem Gremium der EU festgelegt. Es gilt also nicht der tagesaktuelle Kurs. Insoweit gilt bei Ihnen leider nichts anderes als bei den Rumänen.

Gruß
Felix
cäsar
schrieb am 09.10.2012, 12:30 Uhr (am 09.10.2012, 12:37 Uhr geändert).
Hallo,

in Sachen Rente vielleicht ist der eine oder andere überrascht, muss ich den Verband in Schutz nehmen und ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten eine sehr gute Leistung attestieren. Man vergesse das Umfeld der 90ger Jahre nicht. Ein grosser Ansturm gen Westen,hohe Zahl von Einwanderern, Wiedervereinigung! Insgesamt überforderte Politiker. Wenn Vorwürfe erhoben werden dürfen, dann nicht an den Verband sondern an die Entscheidungsgremien Bundestag und Bundesrat! Im Nachhinein betrachtet, wenn man sieht, wie viel Geld locker gemacht wurden für die verschiedensten Rettungsaktionen der Banken und Staaten, wäre eine "Vollrente" (Anerkennung aller Arbeitsjahre) ein Pappenstiel!

Und ein bisschen Polemik muss auch sein:wenn man nicht das Gewünschte hier in D für die Belange der Landsleute erreichen kann biedert man sich bei der rumänischen Regierung an. Nach dem Motto: wenn es nicht für das Bundesverdienstkreuz reicht, wird man Kommandant!

ave
gerri
schrieb am 09.10.2012, 15:10 Uhr
@ Meine Frage: Wenn man ab Sept.2007 Arbeitsunfähigkeitsrente bezogen hat,dann ab 2009 Altersrente,muß man 2012 Antrag auf rumänische Rente stellen
bei Aufforderung??

Wäre dankbar für eine kompetente Antwort,die vielleicht mehrere betrifft.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.10.2012, 21:28 Uhr
Hallo.
Nein, muss man auf keinen Fall.
Man kann einfach eine Aufschuberklärung abgeben. Selbst wenn man dem Drängen der Rentenbehörde schon nachgegeben hat, kann man nachträglich mitteilen, dass man die Rentengewährung aus Rumänien nicht wünscht und Einstellung des Verfahrens in Rumänien fordert.
Beste Grüße
gerri
schrieb am 09.10.2012, 23:38 Uhr
@ Vielen Dank für die promte und kompetente Antwort.

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