Grundstück/Haus geerbt, wie Grundbuchauszug erhalten

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Don07
schrieb am 03.04.2013, 15:51 Uhr
Hallo Leute,

ich bin ganz neu hier, und bitte um Entschuldigung, sollte ich bereits vorhandene Antworten auf meine Fragestellung in diesen Foren übersehen haben. Ich möchte auch keine kostenlose Rechtsberatung erhalten, sondern nur wissen, wie Ihr ein solches Problem gelöst habt oder lösen würdet.

Ich bin Teil einer (zerstrittenen) Erbengemeinschaft, die ein Grundstrück mit sich darauf befindlichen Häusern von meinen Eltern in Rumänien geerbt hat.

Die Miterben verfügen über einen Grundbuchauszug, halten mich über den Inhalt des Auszugs im Unklaren und wollen mir auch keine Kopie davon schicken. Ich selber verfüge nur über einen alten Auszug aus dem Jahr 1974, würde aber gerne eine akutellen Datums haben, da vermutlich in der Zwischenzeit weitere Einträge erfogt sind.

Welche Möglichkeit besteht für mich (sprechen kaum rumänisch) an einen aktuellen Grundbuchauszug zeitnah heranzukommen?

Da ich nicht rumänisch spreche, ist der Hinweis "hinunterzufahren" und das wie auch immer zu erledigen aus praktischen, zeitlichen und finanziellen Gründen nicht sehr hilfreich!

Konkret:
-kann ich jemanden bevollmächtigen in meinem Namen beim Grundbuchamt vor Ort einen Auszug anzufordern?
-oder kann man das bereits online erledigen/momentan funktionert scheinbar der Server der "primarie" in Mediasch nicht.
-welche Bestimmungen (notarielle Beglaubigung/Übersetzung) und/oder Nachweise sind für eine wirksamme Vollmacht erforderlich?

Bevor ich entscheiden kann Anwälte in Deutschland oder Rumänien zu beauftragen, meine Interssen zu vertreten würde ich sehr gerne den aktullen Stand im Gundbuch kennen.


Grüße und Dank im Voraus
Ein ratloser Don

harald815
schrieb am 03.04.2013, 19:54 Uhr (am 03.04.2013, 19:55 Uhr geändert).
Hallo,
habe soeben in deiner Angelegenheit mit einem Notar in Rumänien gesprochen. Einen Grundbuchauszug zur Information – also nicht amtlich – kann jede Person verlangen, auch ohne Vollmacht. Wenn du die Kennziffern des Grundstücks kennst (sie werden auf dem Auszug von 1974 stehen) und jemanden in Mediasch hast, kann innerhalb von einer Woche ein solcher Auszug in deinen Händen sein.

Ich entschuldige mich bei den anderen hilfsbereiten Forumteilnehmern, dass ich mich wieder einmal vorgedrängt habe.

Kannst mir gerne eine PN schreiben.
@ grumpes
schrieb am 03.04.2013, 20:50 Uhr (am 03.04.2013, 20:54 Uhr geändert).
Hallo,
habe soeben in deiner Angelegenheit mit einem Notar in Rumänien gesprochen.

Hut ab,
hilfsbereit....

Ich entschuldige mich bei den anderen hilfsbereiten Forumteilnehmern, dass ich mich wieder einmal vorgedrängt habe....und zuvorkommend.
Don07
schrieb am 04.04.2013, 13:27 Uhr (am 04.04.2013, 13:57 Uhr geändert).
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich bin rechtsunkundig und bisher mit meinem Versuch einen Grundbuchauszug (das es offenbar davon mehrere Arten davon gibt wusste ich nicht) 2 mal grandios gescheitert.

Die erste von mir schriftlich Bevollmächtigte ist beim Grundbuchamt mit der Beründung abgeblizt sie könne kein berechtigtes Intersesse an einem Auszug haben (weil sie möglicherweise nur die Adresse der Immobilie aber nicht die von dir angesprochen Nummern kannte).

Die zweite Bevollmächtigte wurde mit der Bergründung abgespeist, was sie vorhabe sei ausschließlich Sache des Eigentümers der Immobilie und dieser müsse alles höchstpersönlich machen!

Dank dir kann ich nun einen neuen Versuch starten.

Auf den Gundbuchauszügen stehen mehrere Nummern. Sogenannte "C.F." -Nummern und eine ganze Reihe von "numerere topografice". Das klingt gut - mit allen Nummern ausgestattet, und mit der Information dass lediglich ein Auszug zur Information benötigt wird, sollte es nun endlich klappen.

Melde mich wenn was passiert ist! :-)

don



Rabe1
schrieb am 09.04.2013, 15:29 Uhr (am 09.04.2013, 15:56 Uhr geändert).
Hallo Don07,

meine Mutter hatte ein ähnliches Problem (Grundstück geerbt, Miterbin nicht kooperativ, kein aktueller Grundbuchauszug) wie du. Sie hat dann jemanden der vor Ort wohnt (der sich als potentieller Käufer ausgegeben kann) und die entspechende C.F.-Nummer kennt OHNE schriftliche Vollmacht zum Grundbuchamt (vor Ort in Rumänien) geschickt. Derjenige hat dann problemlos den Grundbuchauszug ZUR INFORMATION auch bekommen.

Danach waren wir aber ratloser als je zuvor!!!

Habe zu MEINEN Fragen hier im Forum nichts aktuelles, oder passenderes gefunden, desshalb stelle ich sie vorerst hier (oder soll ich lieber einen neuen thread aufmachen?):

Meine Mutter und ihre Schwester haben von ihrer Mutter (meiner Großmutter) nach deren Tod (1989) und nach dem Tod ihrer Vaters (1990) (mein Großvater) ein Grundstück geerbt. Zu diesem Zeitpunkt war sowohl meine Mutter als auch ihre Schwester bereits im Deutschland.

Es gabt (unseres Wissens) weder Testament (weder von Großmutter - nur Sie kommt im Grundbuch vor, noch von Großvater.

In Grundbuchauszug steht jedoch beim Abschnitt zu den Eigentümern:
3/4 Schwester meiner Mutter,
1/4 Meine Mutter

Wie kann so etwas zustande kommen? Wir können und bis jetzt keinen Reim darauf machen. Auch kann sich meine Mutter nicht erinnern
3/



Rabe1
schrieb am 09.04.2013, 16:16 Uhr (am 09.04.2013, 16:32 Uhr geändert).
habe mehr als 30 Minuten gebraucht und jetzt hat sich der Beitrag automatisch ins Forum gestellt und kann auch nicht mehr editiert werden. Desshalb hier die Fortsetzung:

Wie kann so etwas zustande kommen?

Wir können und bis jetzt keinen Reim darauf machen. Auch kann sich meine Mutter nicht erinnern anlässlich der Trauerfeiern oder sonst-wo oder -wann irgendwelche Behördengänge zu Grundbuchämter oder Notaren gemacht zu haben oder jemanden dazu beauftragt zu haben, oder gar die Erbschaft ausgeschlagen zu haben.

Von ihrer Schwester (der Miterbin) hat meine Mutter lediglich erfahren, der ihr zustehende Erbteil sei (mit vagem Hinweis auf die "ungünstige Gesetzteslage" in Rumänien 1989/1990) "verfallen" oder sie habe irgendwie "verzichtet".

Mit meinen Rechenkünsten komme ich nicht weiter (habe versucht die gesetztliche Erbfolge in Rumänien nachzuvollziehen). Auf eine 1/4 zu 3/4 Aufteilung bin ich jedoch nie gekommen!

Hat jemand einen Hinweis?

Vielen Dank im Voraus!



Harald815
schrieb am 10.04.2013, 00:02 Uhr
Der Aufschrei der Empörung der so hilfsbereiten, aber immer Ahnungslosen wird unterbleiben, denn wer will schon zugeben, dass er auch gemeint ist. Ja ich habe mich wieder angemeldet obwohl die eine Superintelligente Lehrerin Schwierigkeiten hatte zu verstehen, dass ich mich selbst verabschiedet hatte. Vom Anderen will ich gar nicht reden.
Also versuche ich RAB1 zu antworten:

Hallo Don07,

meine Mutter hatte ein ähnliches Problem (Grundstück geerbt, Miterbin nicht kooperativ, kein aktueller Grundbuchauszug) wie du. Sie hat dann jemanden der vor Ort wohnt (der sich als potentieller Käufer ausgegeben kann) und die entspechende C.F.-Nummer kennt OHNE schriftliche Vollmacht zum Grundbuchamt (vor Ort in Rumänien) geschickt. Derjenige hat dann problemlos den Grundbuchauszug ZUR INFORMATION auch bekommen.

Wie ich bereite schrieb, ein Auszug ZUR INFORAMATION ist leicht zu erhalten, wenn man die notwendigen Nummern kennt. Danke es auch bestätigt zu haben.

Danach waren wir aber ratloser als je zuvor!!! .
Die Ratlosigkeit scheint in Zusammenhang mit den Anteilen von ¼ zu ¾ zu bestehen. Ich komme weiter unten darauf.

Habe zu MEINEN Fragen hier im Forum nichts aktuelles, oder passenderes gefunden, desshalb stelle ich sie vorerst hier (oder soll ich lieber einen neuen thread aufmachen?): .

In diesem Forum ist meist nichts Brauchbares zu holen, es sei denn irgendein ... (die Aufzählung der verschiedenen „Kosenahmen“ und „netten Eigenschaften“ schenke ich mir) wie ich, antwortet.

Meine Mutter und ihre Schwester haben von ihrer Mutter (meiner Großmutter) nach deren Tod (1989) und nach dem Tod ihrer Vaters (1990) (mein Großvater) ein Grundstück geerbt. Zu diesem Zeitpunkt war sowohl meine Mutter als auch ihre Schwester bereits im Deutschland.

Es gabt (unseres Wissens) weder Testament (weder von Großmutter - nur Sie kommt im Grundbuch vor, noch von Großvater. .


Ich verstehe dass, dadurch dass nur die Großmutter im Grundbuch steht, sie die einzige Eigentümerin des Grundstücks war. Bei ihrem Tod, da es kein Testament gab, hätten der Ehemann 2/8 und die beiden Töchter je 3/8 erben müssen. Welcher Grund dafür vorlag, dass dies nicht so kam, kann ich nicht sagen. Für mich steht jedenfalls fest, dass nur eine Tochter berücksichtigt wurde. Somit erbte der Ehemann 4/8 und diese Tochter auch 4/8. Das war der erste des „Zu diesem Zeitpunkt“ : 1989.
Beim Tod des Großvaters, also beim zweiten des „Zu diesem Zeitpunkt“, war keine Ehefrau mehr da – die Kinder erbten alles. Nun werden aber beide Töchter berücksichtigt, so dass, da es wieder kein Testament gab, jede 50% des Eigentums des Großvaters erbte, also jede je 2/8 vom Gesamtgrundstück. So kam es, dass die eine Schwester zu 4/8 + 2/8 = 6/8 =3/4 kam während die andere eben nur 2/8 = ¼ bekam. Ob die eine Schwester die andere betrogen hat oder ob die Gesetzeslage 1989 bzw. 1990 dies hergab ist nicht von mir zu klären. Hatte etwa 1989 die eine Schwester die rumänische Staatsangehörigkeit und die andere nicht?


In Grundbuchauszug steht jedoch beim Abschnitt zu den Eigentümern:
3/4 Schwester meiner Mutter,
1/4 Meine Mutter

Wie kann so etwas zustande kommen?

Wir können und bis jetzt keinen Reim darauf machen. Auch kann sich meine Mutter nicht erinnern anlässlich der Trauerfeiern oder sonst-wo oder -wann irgendwelche Behördengänge zu Grundbuchämter oder Notaren gemacht zu haben oder jemanden dazu beauftragt zu haben, oder gar die Erbschaft ausgeschlagen zu haben. .

Ich kann mir vorstellen, dass Ihre Mutter seitens ihrer Schwester betrogen wurde und so etwas geht immer, speziell, aber nicht nur, in Rumänien. .

Von ihrer Schwester (der Miterbin) hat meine Mutter lediglich erfahren, der ihr zustehende Erbteil sei (mit vagem Hinweis auf die "ungünstige Gesetzteslage" in Rumänien 1989/1990) "verfallen" oder sie habe irgendwie "verzichtet"..
Das mit der ungünstigen Gesetzeslage könnte ev. stimmen aber verzichten verzichtet man nicht irgendwie. Man verzichtet schriftlich, bei einem Notar und die Verzichtserklärung ist Bestandteil des Grundbuchordners. Dieser ist aber „zur Information“ nicht erhältlich.

Mit meinen Rechenkünsten komme ich nicht weiter (habe versucht die gesetztliche Erbfolge in Rumänien nachzuvollziehen). Auf eine 1/4 zu 3/4 Aufteilung bin ich jedoch nie gekommen!

Ich schon und habe es auch, hoffentlich verständlich, erklärt..

Hat jemand einen Hinweis?

Vielen Dank im Voraus!


Ich habe den Hinweis, dass Sie die nun auf mich niederfallenden Beschimpfungen nicht ernst nehmen sollen. „Jeder macht sich wichtig wie sein IQ es erlaubt“ – alte Siebenbürger Weisheit.
Und schon bin ich wieder weg, aber nicht bevor ich die Administration darauf aufmerksam mache, dass sie mir immer noch nicht meinen gelöschten Beitrag mitgeteilt hat und mir erklärt hat gegen welche Foren-Regel ich verstoßen habe und wodurch. Ich bleibe vorerst also bei meiner geäußerten Meinung, weshalb gelöscht wurde.

Kein Grund zu danken - gern geschehen.
lucky_271065
schrieb am 10.04.2013, 07:48 Uhr
Meines Wissens wird nach rumänischem Recht eine Erbschaft in der Regel (soweit es kein Testament oder andere rechtlich verbindliche Anordnungen gibt) folgendermassen aufgeteilt:

Die eine Hälfte erbt der Ehegatte

Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.

Wenn es zwei Kinder gibt, müssten sie normalerweise nach dem Tod beider Eltern (auch wenn ursprünglich nur ein Elternteil Besitzer war - in diesem Falle der zuerst verstorbene) letztendlich jeweils die Hälfte erben.

Wenn aber nun die eine Schwester nur ein Viertel geerbet hat und die andere drei Viertel, sieht es ganz danach aus, als ob die eine Schwester bei einer der beiden Erbschaften (des Vermögens von Mutter bzw. Vater) übergangen wurde. Aus welchen Gründen auch immer.

Eine Sache, die in Rumänien ziemlich häufig praktiziert wird ist, dass eine ältere Person (oder auch ein Ehepaar) sich einem der Kinder (oder auch einer fremden Person) "zur Pflege übergibt" und jener Person sein Vermögen (Haus, Grund) überträgt. Durch so einen Vertrag können eventuelle andere Kinder von der Erbschaft ausgeschlossen werden.

gehage
schrieb am 10.04.2013, 08:21 Uhr
Ja ich habe mich wieder angemeldet obwohl die eine Superintelligente Lehrerin Schwierigkeiten hatte zu verstehen, dass ich mich selbst verabschiedet hatte.

na siehste herzchen, wie vorausgesagt, es hat nicht lange gedauert und haraldescu ist wieder da! und auch schon wieder...weg. aber nicht für lange zeit, garantiert!

nichts für ungut...
kranich
schrieb am 10.04.2013, 11:39 Uhr
aber nicht für lange zeit

Nach dem, was er hier in letzter Zeit verzettelt hat, kann ihm nur geraten werden, für "etwas" längere Zeit fern zu bleiben, denn nun fängt für ihn ohne Zweifel der Eiertanz an...
TAFKA"P_C"
schrieb am 10.04.2013, 11:46 Uhr (am 10.04.2013, 11:47 Uhr geändert).
„Jeder macht sich wichtig wie sein IQ es erlaubt“ – alte Siebenbürger Weisheit.

Ganz schön modern, diese alten Siebenbürger!
http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenzquotient
Rabe1
schrieb am 10.04.2013, 13:14 Uhr (am 10.04.2013, 13:19 Uhr geändert).
Hallo Harald815
Vielen Dank für den Hinweis, das die von mir benötige Information (zum Zustandekommen der ¼ zu ¾ Aufteilung der Erbschaft)nicht in einem, wie weiter oben im thread angeführten Grundbuchauszug zur INFORMATION, sehr wohl aber möglicherweise in einer irgendwie „amtlicheren“ und ausführlicheren Version des Grundbuchauszugs stehen könnte.

Ich werde mich nun um den Erhalt eines entsprechenden Dokuments bemühen (Vollmacht erteilen, jemanden in Rumänien damit zum Amt schicken...).

Zu der gesetzlichen Erbfolge in Rumänien ist das mein aktueller Wissensstand (Zitat):

„Wie im Allgemeinen üblich werden auch in Rumänien die nächsten Verwandten des verstorbenen Erblassers, sowie dessen überlebender Ehegatte durch die gesetzliche Erbfolge als Erben eingesetzt. Falls der Erblasser neben seinem Ehegatten Kinder hinterlassen hat, steht dem überlebenden Ehegatten ein Viertel des gesamten Nachlasses zu. Die restlichen drei Viertel stehen den Abkömmlingen zu und werden unter diesen aufgeteilt.“

Das habe ich entnommen von hier (speziell 5. Absatz!):
Link: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Rumaenien.html

Mit meinen bescheidenen Rechenkünsten und meine noch bescheideneren Rechtskenntnissen ergibt sich für mich folgende Rechnung:

Vor den Tod meiner Großmutter stehen im Grundbuch folgende Eigentümer:
1/1 (100 % meine Großmutter) das ist sicher!

Nach dem Tod meiner Großmutter (1989) nach obiger Rechtlage würde mein Großvater keineswegs ½ sondern lediglich ¼ des Nachlasses erhalten. Dann sollte laut gesetzlicher Erbfolge folgendes im Grundbuch stehen:
¼ mein Großvater
3/8 meine Mutter
3/8 die Schwester meiner Mutter

Nach dem Tod meines Großvaters (1990). sollte laut gesetzlicher Erbfolge folgendes im Grundbuch stehen:
3/8+1/8=1/2 meine Mutter
3/8+1/8=1/2 die Schwester meiner Mutter

Das alles wenn es mit „rechten Dingen“ zugegangen wäre.

Sollte beim Tod meiner Großmutter meine Mutter nicht berücksichtigt worden sein („Verfall“, „irgendwelcher Verzicht o.ä.)“ dann stünde im Grundbuch nach dem Tod meiner Großmutter…(1989):
¼ mein Großvater
3/4 die Schwester meiner Mutter

Nach dem Tod des Großvater 1990 (wenn meine Mutter diesmal berücksichtige würde, bekäme sie die Hälfte des Anteils meines Großvaters = die Hälfte von ¼=1/8) müsste dann laut gesetzlicher Erbfolge stehen:
¾ + 1/8= 7/8 die Schwester meiner Mutter
1/8 meine Mutter

Und sollte meine Mutter auch bei dem zweiten Erbfall nicht berücksichtigt worden seien:
¾ + ¼ = 1 =100% Schwester meiner Mutter
Meine Mutter käme also überhaupt nicht vor!

Auf die ¼ zu ¾ Aufteilung die aktuell im Grundbuch steht komme ich auf keinen Fall!!!

Sowohl 1989 als auch 1990 hatten beide Schwestern die deutsche Staatsbürgerschaft und lebten in Deutschland. Vermutlich hatte die Schwester meiner Mutter darüber hinaus auch noch die rumänische Staatsbürgerschaft (das ist jedenfalls die Aussage der Schwester meiner Mutter).

Nochmals danke für die Hinweise, haben mich wieder auf die „richtige Spur“ gebracht.

Rabe1
Rabe1
schrieb am 10.04.2013, 13:40 Uhr (am 10.04.2013, 13:42 Uhr geändert).
Hallo lucky_271065,

vielen Dank für deine Hinweise.

Meinen Wissensstand von der (aktuellen) gesetzlicher Erbfolge(was 1989 oder 1990 die Gesetzeslage Rumänien war habe ich noch nicht herausbekommen) habe ich von hier:

Link: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Rumaenien.html

Danach ist es keinesfalls (sollte kein Testament vorhanden sein) so, dass der überlebende Ehegatte ½ des Erbes erhält, sondern lediglich ¼. Also werden ¾ (1-1/4) auf die vorhandenen Kinder verteilt (wenn nur 1 Kind dann erhält dieses 3/4 , bei 2 Kindern jeweils 3/8 , usw…).

Zu deinem Hinweis auf mögliche andere Abmachungen („in Pflege begeben…“) kann ich nur sagen, dass uns davon nichts bekannt ist. Beide Schwester lebten jedenfalls beim Tod beider Eltern bereist in Deutschland.

Wir werden sicherlich nicht umhinkommen zur Klärung aller Fragen rechtskundigen Beistand (Immobilie und wie auch immer im Spiel) in Rumänien zu suchen. Einen entsprechenden kundigen und vertrauenswürdigen (ideal auch noch deutsch-sprechenden, mein Rumänisch ist bestenfalls als „rudimentär“ zu bezeichnen) Rechtsanwalt in Rumänien zu finden wird nicht leicht sein. Jedenfalls sind meine durchaus vorhandenen Erfahrungen mit Rechtsanwälten in Deutschland nicht ausschließlich positiv. ;-).

Vielen Dank
Rabe1
lucky_271065
schrieb am 10.04.2013, 18:20 Uhr
Hallo, Rabe1

Danach ist es keinesfalls (sollte kein Testament vorhanden sein) so, dass der überlebende Ehegatte ½ des Erbes erhält, sondern lediglich ¼. Also werden ¾ (1-1/4) auf die vorhandenen Kinder verteilt (wenn nur 1 Kind dann erhält dieses 3/4 , bei 2 Kindern jeweils 3/8 , usw…).

Es scheint noch etwas komplizierter zu sein.

Ich habe mich soeben ein wenig auf rumänischen Websites mit Rechtsberatung eingelesen und entnommen, dass zumindest nach jetzt gültigem Recht der Anteil, den der überlebende Ehegatter erhält, von der Zahl der Kinder abhängt: bei einem Kind 1/2, bei zwei Kindern 1/3 und bei 3 oder mehr Kindern 1/4.

Soweit ich mich erinnere hätte in den 70-er Jahren, als mein Grossvater verstarb, meine Mutter (einziges Kind) die Hälfte seines Vermögens erben sollen und die Grossmutter (überlebende Ehefrau) die andere Hälfte. Die Grossmutter verzichtete aber zugunsten ihrer Tochter.

Jedenfalls wird der Anteil des Erbes, der den Kindern zusteht, in der Regel zu gleichen Teilen geteilt.

Und selbst wenn ein Kind enterbt wird, steht ihm nach aktuellem Recht immer noch die Hälfte des Erbes zu, auf das es normalerweise Anspruch gehabt hätte.

Wie auch immer, komplizierte Materie. Manchmal kommt man ohne Anwälte und Notäre eben doch nicht weiter.

Einen Anwalt zu finden, der gut deutsch spricht, sollte allerdings zumindest in Hermannstadt kein Problem sein.

Hier einige Empfehlungen des Deutschen Generalkonsulats in Hermannstadt:

http://www.hermannstadt.diplo.de/contentblob/2224208/Daten/2894080/AnwaltsNotarlisteDownloadDatei.pdf

Herrn Florin Albulescu in Hermannstadt kann ich auch persönlich empfehlen.
Rabe1
schrieb am 10.04.2013, 18:36 Uhr (am 10.04.2013, 18:46 Uhr geändert).
Hallo lucky_271065,

vielen Dank für die Antwort. Ja, die Materie ist kompliziert (Immobilien im Spiel (Formvorschriften, Notare, Ämter...), Erbengemeinschaft, Rechtslage in RO vor und nach 1989, mangelnde Rumänischkenntisse und Rechtskenntnisse meinerseits).

Desshalb insbesonder Dank für die Namensempfehlung.

Bin gerade dabei alles was in obiger Angelegenheit(aus meiner Sicht) relevant ist in schriftlicher Form zusammenzufassen, um es dann einem noch auszusuchenden Anwalt in RO vorzulegen.

Grüsse
Rabe1

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