8. Oktober 2017

AfD-Pressemitteilung enthält Fehlinformationen zur rentenrechtlichen Lage von Spätaussiedlern

Den Bund der Vertriebenen (BdV) hat eine Pressemitteilung des Vereins „Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten“ in der AfD erreicht, in der die Rentensituation der Spätaussiedler thematisiert wird. Diese Pressemitteilung enthält falsche Informationen und könnte Betroffene daher in Unsicherheit oder sogar Angst bezüglich ihrer im Ausland erworbenen Rentenansprüche versetzen und zu falschen Reaktionen veranlassen. Wir bitten daher um Kenntnisnahme der folgenden Ausführungen.
Falsch ist z. B. die geäußerte Behauptung, Spätaussiedler würden – anders als vor dem 1. Januar 1993 nach Deutschland gekommene Aussiedler – „keinen Anspruch auf Fremdrentenleistungen für die in den Herkunftsstaaten geleistete Berufstätigkeit“ haben. Richtig ist vielmehr, dass auch heute nach Deutschland kommende Spätaussiedler ihre Arbeitszeiten in den Herkunftsgebieten nach den Vorschriften des Fremdrentengesetzes (FRG) anerkannt bekommen.

Falsch ist auch die geäußerte Behauptung, Betroffene würden „alle etwaigen Ansprüche an den deutschen Staat“ einbüßen, wenn sie eine Rente aus dem Herkunftsgebiet beziehen. Richtig ist vielmehr, dass die aus dem Ausland bezogene Rente auf die in Deutschland nach dem Fremdrentenrecht geltend gemachten Ansprüche angerechnet wird. Hier tritt der BdV für die Reduzierung dieser Anrechnung ein, so dass Betroffene einen Teil der Leistung aus dem Herkunftsgebiet anrechnungsfrei behalten können, um nur ein Beispiel für die vom BdV vorgeschlagenen Lösungsansätze zu nennen. Außerdem ist die geäußerte Behauptung falsch, aus Polen und Rumänien gäbe es „keinerlei Altersunterstützung seitens der dortigen Ämter“. Richtig ist vielmehr, dass beide Länder Mitglieder der EU sind und selbstverständlich Renten nach Deutschland zahlen.

Richtig ist, dass die rentenrechtliche Lage der Spätaussiedler verbessert werden muss. Gesetzliche Regelungen in der Vergangenheit haben heute zu einer Situation geführt, die BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius immer wieder als „Generationen-Ungerechtigkeit im Rentenrecht“ bezeichnet. Um Verbesserungen erzielen zu können, braucht es außer Engagement aber auch sachliche und fachliche Kompetenz in diesem Rechtsgebiet.

Daher hat der BdV in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit einem fachlichen Positionspapier sowie einer Entschließung im Rahmen einer Bundesversammlung darauf hingewiesen, dass nach Ansicht der Vertriebenen, Spätaussiedler und ihrer Verbände politischer Handlungsbedarf besteht. BdV-Präsident Fabritius hat CDU und CSU für das Thema sensibilisiert und auch die Bundesregierung in Gesprächen – etwa mit der Bundeskanzlerin, dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – auf die herrschende Schieflage aufmerksam gemacht und Lösungsansätze vorgeschlagen. Auch mit anderen politischen Kräften sowie mit vielen unmittelbar Betroffenen hat Dr. Fabritius das Thema erörtert, zumal er selbst Experte für dieses Rechtsgebiet ist. Als wichtiges Ergebnis kann gesehen werden, dass CDU/CSU in ihrem Regierungsprogramm angekündigt haben, Nachteile deutscher Spätaussiedler in der Rentenversicherung zu beseitigen. Mit der nächsten Bundesregierung wird der BdV die Gespräche fortsetzen und auch zukünftig für Verbesserungen der rentenrechtlichen Situation der Spätaussiedler eintreten.

Marc-P. Halatsch




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Schlagwörter: BdV, Rente, Spätaussiedler, Bernd Fabritius

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