12. September 2017

Restitution: Praktische Hinweise für Entschädigungszahlungen

Mehrere Mitglieder des Verbands der Siebenbürger Sachsen haben in jüngster Zeit einen Bescheid („Decizie“) von der rumänischen Restitutionsbehörde (Autoritatea Națională pentru Restituirea Proprietăților – ANRP) erhalten, in denen ihnen eine Entschädigungszahlung durch den rumänischen Staat in Höhe von gewissen Punkten zugesagt wird. Welche Schritte sind nötig, um einen Titel über den auszuzahlenden Betrag zu erhalten, der die Berechtigten befähigt, den in Tranchen auszuzahlenden Restitutionsbetrag zu bekommen? Diese Frage richtete die Bundesvorsitzende unseres Verbandes Herta Daniel in einem Schreiben vom 11. Juli 2017 über den rumänischen Botschafter in Berlin Emil Hurezeanu an den Präsidenten der Restitutionsbehörde ANRP George Băeșu.
Die praktische Vorgehensweise erläutert George Băeșu in seinem Antwortschreiben vom 22. August 2017. Zur Ausstellung eines Auszahlungstitels („titlu de plată“) muss zunächst ein Antrag zur Bewertung der zustehenden Punkte an die Restitutionsbehörde gestellt werden (der Vordruck ist von der Homepage der ANRP herunterzuladen unter: http://www.anrp.gov.ro/uploads/ CERERE_DE_VALORIFICARE_A_PUNCTELOR_%C3%8EN_NUMERAR.pdf). Dem Antrag sind der Entschädigungsbescheid („decizie de compensare“) oder das Eigentumszertifikat des Punkteinhabers („certificatul de deținător de puncte“) im Original sowie eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Falls die Unterlagen von einem Bevollmächtigten eingereicht werden, muss eine Sondervollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Neuerdings können die Antragsteller gemäß Gesetz Nr. 111/25.05.2017 betreffend den Eilerlass der Regierung Nr. 98/2016 die Unterlagen zur Bewertung der ihnen zustehenden Punkte auch per Post einreichen. Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes musste der Antrag persönlich oder über einen Bevollmächtigten beim Sitz der ANRP in Bukarest abgegeben werden.

Das Gesetz 111/2017 bringt eine weitere Neuerung: Es ist nicht mehr nötig, einen neuen Antrag für jede einzelne Tranche der Auszahlung zu stellen. Somit kann die Restitutionsbehörde ANRP aufgrund eines einzigen Antrags alle Auszahlungstitel („titlu de plată“) für die dem Nutznießer zustehenden Tranchen ausstellen.

Nach Registrierung des Antrags zur Bewertung der zustehenden Punkte stellt die Entschädigungsbehörde ANRP einen Auszahlungstitel aus, der der Auszahlungstranche entspricht und sowohl dem Nutznießer als auch dem Finanzministerium (Ministerul Finanțelor Publice – M.F.P) zugesandt wird. Innerhalb von maximal 175 Tagen nach Eingang des Auszahlungstitels wird das Finanzministerium den entsprechenden Auszahlungsbetrag der CEC-Bank zukommen lassen.

Auf der Internetseite http://www.mfinante.gov.ro/despagub.html können die Nutznießer überprüfen, ob der ihnen zustehende Betrag schon an die CEC-Bank überwiesen wurde, indem sie den Code eingeben, der auf ihrem Eigentumstitel steht. Wenn der Betrag schon überwiesen wurde, ermittelt die Suchmaschine der Webseite eine Empfangsscheinnummer (număr de recipisă). Der Nutznießer muss diese Nummer sowie seinen Auszahlungstitel und Personalausweis bei der Bank vorlegen, um das Geld in Empfang zu nehmen. Die persönlichen Konten bei der CEC-Bank werden übrigens vom Finanzministerium eröffnet, nicht von den Nutznießern.

Die Bundesvorsitzende Herta Daniel erkundigte sich in dem erwähnten Schreiben auch nach dem Status der im Jahre 2016 noch nicht erledigten Restitutionsfälle, die eine kleinere ANPR-Dossiernummer als 10 000 haben. Die dazu eingegangenen Antworten des ANPR-Präsidenten wird unser Verband den betroffenen Mitgliedern mitteilen.

S.B.

Schlagwörter: Restitution, Verbandspolitik, Rumänien

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