7. April 2015

Wer sind wir? Beitrag zur Klärung der Identitätsfrage anlässlich öffentlicher Begriffsverwirrung

Sind wir Siebenbürger Sachsen Deutsche, Deutschstämmige oder gar Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit? Diese Frage stellt sich zurzeit immer dringender durch die Überflutung der heutigen Medienlandschaft mit dem Wort „Migration“ und dessen Abwandlungen, in einer Zeit, wo große Flüchtlingsströme sich über Europa und Deutschland ergießen. Im folgenden Beitrag greift Christian J. Hönig, Vorstandsmitglied des Hilfsvereins der Siebenbürger Sachsen „Stephan Ludwig Roth“ e.V., die Bezeichnungen, die für uns Siebenbürger Sachsen in den deutschsprachigen und internationalen Medien angewendet werden, auf, versucht, deren Aussagen zu klären und unseren Identitätsstatus in der Bundesrepublik Deutschland von heute kritisch zu hinterfragen.
Als „Deutschrumänen“, „deutschstämmige Rumänen“ oder nur als „Deutschstämmige“ oder gar als „sașii noștri“, was auf Rumänisch „unsere Sachsen“ bedeutet, aber auch einfach als „Rumäniendeutsche“ d.h. Deutsche aus Rumänien, werden wir bezeichnet, wobei diese letzte Benennung durchaus korrekt ist. Schon die Rumänen nahmen diese Gliederung vor, indem sie getrennt die Nationalität unserer ­Minderheit mit Deutsch, die Staatsangehörigkeit aber mit Rumänisch in Ausweisen und Dokumenten etc. festlegten. In letzter Zeit aber werden wir immer mehr mit den Begriffen wie ­„Migranten“ oder Menschen „mit Migrationshintergrund“ in Verbindung gebracht. Was ist da dran?

In den Jahren 1960 bis 1990, in denen fast alle unserer Landsleute aus Rumänien aufgrund der Kriegsfolgeerscheinungen in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelt sind, wurden wir offiziell als „Aussiedler“ oder „Spätaussiedler“ bezeichnet. Von den Behörden sind wir damals, noch Anfang der siebziger Jahre, als Deutsche anerkannt worden und mit einer gewissen Herzlichkeit und Wohlwollen bedacht, um den „armen Verwandten aus dem Ostblock“ das nötige Wissen und die Fähigkeit zu vermitteln, in der für sie doch fremden Welt zu bestehen und sich hierzulande eingliedern zu können. Das Zauberwort zur Erlangung des Status eines Aussiedlers war die deutsche Volkszugehörigkeit nach § 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Das war für uns überhaupt kein Thema, weil wir uns auch in der alten Heimat seit jeher zum deutschen Volkstum bekannten und weil durch Muttersprache, Kultur, Erziehung etc. diese erforderlichen Merkmale bei den Siebenbürger Sachsen in vollem Umfang vorhanden waren. Durch diesen Nachweis war man Deutscher nach §116 des Grundgesetzes und hatte dadurch sofort als deutscher Aussiedler den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit. Damit war damals unsere Identität als Deutsche eindeutig geklärt. Im Gegensatz dazu wird die „Deutschstämmigkeit“ wie folgt definiert: Als Deutschstämmige werden Personen bezeichnet, deren Vorfahren Deutsche sind oder waren, die aber selber keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr besitzen, nicht mehr Deutsch als Muttersprache sprechen und sich in dem Land, in das sie emigriert sind, der dortigen Kultur und Lebensweise angepasst haben. Das trifft aber keineswegs zu für die Siebenbürger Sachsen! Also müssen wir diese Bezeichnung vehement ablehnen!

Die schon etwas abenteuerlicheren Benennungen wie „Deutschrumänen“ oder „deutschstämmige Rumänen“ wollen wir hiermit lieber gleich vergessen und auch die Bezeichnung in einigen rumänischen Publikationen als „sașii noștri“ müssen wir dankend ablehnen! Was bleibt, sind die Bezeichnungen „Migranten“ bzw. „Migrationshintergrund“, die noch zu klären wären. Das ist nicht ganz einfach, weil diese Begriffe zur Zeit unseres Herkommens für uns nicht relevant waren. Zunächst aber müssen die obigen Begriffe definiert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migration wie folgt: „Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht“. Ist diese Definition auch für uns Siebenbürger Sachsen verwendbar?

Wer dauerhaft in einem anderen Land bleiben will, also auswandert, ist für das Land Immigrant, für das Auswanderungsland Emigrant. Ein Ausländer ist jemand, der sich, egal wie lange, in einem anderen Land aufhält. Das kann ­natürlich ein Migrant sein. Was nun den Migrationshintergrund betrifft, das ist eine Wortneuschöpfung der 1990er Jahre und ist ein Ordnungskriterium der amtlichen deutschen Statistik zur Beschreibung einer Bevölkerungsgruppe. Durch Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, vermutlich infolge explosionsartiger Zunahme von Aussiedlungsanträgen aus der vormaligen Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten, wurde vom Statistischen Bundesamt 2004 Folgendes definiert: „Alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten gehören dem Personenkreis mit Migrationshintergrund an. Somit auch Spätaussiedler und deren Kinder“. Unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel versicherte uns, dass deutsche Aussiedler keine Migranten seien: „Zwischen Aussiedlern und Migranten bestehen wesentliche Unterschiede …“ (siehe Siebenbürgische Zeitung Online vom 5. April 2011). Aber offenbar gehören wir nach neuer Rechtsprechung doch diesem Komplex an, auch nicht zuletzt durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Verlauf der vermehrten Zuwanderung, wodurch Deutschland ein Einwanderungsland wird. Hat sich inzwischen unsere Rechtsstellung geändert? Wenn ja, wie? (siehe „Deutsche Aussiedler sind keine Migranten“ von Dr. Johann Schmidt in Siebenbürgischen Zeitung Online vom 4. Februar 2015)

Nach obigen Definitionen sind wir Siebenbürger Sachsen aus heutiger Sicht zwar Deutsche nach § 116 des Grundgesetzes und somit dem deutschen Kulturkreis zugehörig, aber neuerdings auch mit einem Migrationshintergrund behaftet. Dass dadurch unsere deutsche Identität durch die Gleichsetzung in den Medien mit ausländischen Migranten in Verlust geraten kann, müssen wir nicht hinnehmen! Als deutsche Aussiedler unterscheiden wir uns de facto wesentlich von den nur durch Einbürgerung mittels heutiger Gesetzgebung zu Neu-Deutschen gewordenen Ausländern.

Diesen Tatbestand sollten wir immer wieder versuchen auf allen Ebenen klar zumachen. Freilich, bei näherer Betrachtung hat wohl fast jede deutsche Familie einen klitzekleinen „Migrationshintergrund“, auch wenn der schon einige Zeit zurückliegt und man nicht mehr gerne darüber spricht.

Christian J. Hönig

Schlagwörter: Identität, Aussiedler, Migration

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Neueste Kommentare

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