Kommentare zum Artikel

5. November 2007

Verbandspolitik

Siebenbürger Sachsen beschließen grundlegende Neuerungen

Der Verbandstag der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland hat am 3. und 4. November 2007 im „Heiligenhof“ in Bad Kissingen tiefgehende Neuerungen eingeleitet. Neuer Bundesvorsitzender ist Dr. Bernd Fabritius, den die Delegierten mit einem eindeutigen Votum (131 gegenüber 42 Stimmen) dem bisherigen Amtsinhaber Dipl.-Ing. Arch. Volker Dürr favorisierten. Mit überwältigender Mehrheit wurde tags darauf eine Neufassung der Satzung verabschiedet: Die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen führt künftig den Namen „Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.“, öffnet sich auch für andere Vereine und juristische Personen, die ihre Ziele unterstützen, und verschlankt ihre Entscheidungsstrukturen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 18 mal kommentiert.

  • getkiss

    1 • getkiss schrieb am 05.11.2007, 09:58 Uhr:
    Gratuliere Herrn Fabritius für die Wahl als Bundesvorsitzender und hoffe das seine bisherige Offenheit und Beitrag in den Internetforen nicht unter der Belastung leidet.
    Auf die weitere Entwicklung des Verbands nach der Namensänderung und den weiteren Änderungen warte ich gespannt....
    getkiss
  • Johann

    2Johann schrieb am 05.11.2007, 16:19 Uhr:
    Endlich geschafft, ein neuer Name und ein neuer Vorsitzender. Diese Änderungen waren längst fällig!

    Bernd Fabritius wünsche ich die Gesundheit, viel Kraft und ein gutes "Händchen", damit er die Aufgaben mit Erfolg bewältigen kann.
  • lori

    3lori schrieb am 05.11.2007, 16:57 Uhr:
    Hallo Allerseits,

    Ich schliesse mich den Gratulanten an und wünsche Herrn Fabritius ein gutes Händchen. Der "Heiligenhof" scheint ein gutes Pflaster zu sein. Einige Wochen davor war ich auch dort, zu einem anderen Anlass und die Gesprächsathmosphäre war hervorragend!

    Etwas verstehe ich nicht ganz: wie kann ein verhältnissmässig kleines Gremium (kleine Mehrheit) eine so weitreichende Entscheidung treffen(Namensänderung)?

    Gruss
    Lori
  • Siegbert Bruss

    4Siegbert Bruss schrieb am 05.11.2007, 19:35 Uhr:
    Hallo Lori,

    der Verbandstag ist das oberste Gremium der Landsmannschaft (des Verbandes) und ähnelt einem Parlament. Die Delegierten sind Volksvertreter. Sie werden durch Wahlen in Mitgliederversammmlungen der Kreis- und Landesgruppen legitimiert. Es wäre nicht praktikabel, dass sich alle etwa 23 500 Mitglieder der Landsmannschaft (des Verbandes) in einer Versammlung zusammenfinden, um über Grundsätzliches zu entscheiden. Analog können auch nicht alle 80 Millionen Bürger Deutschlands nach Berlin fahren, um Gesetze zu beschließen. Das machen die Bundestagsabgeordneten, die wir gewählt und somit mit Vertretungsvollmacht ausgestattet haben.

    Herzliche Grüße
    Siegbert Bruss
  • lori

    5lori schrieb am 06.11.2007, 16:10 Uhr:
    Sehr verehrter Herr Bruss,

    Mea culpa, Entschuldigung, kommt daher, dass ich nur den Vorspann gelesen habe. Weil dies ein Diskussionsforum ist, gestatten Sie mir bitte eine Ausrede: mir sind noch die Gedanken im Kopf, als vor einigen Jahren Herr Göbbel dieselbe Aktion startete und scheiterte. Und die Suggestion von damals (mehrere Delegierte) scheint wohl auch falsch gewesen zu sein! Nochmals Entschuldigung an alle Beteiligten!

    Mit freundlichem Gruss
    L.Elekes
  • Fabritius

    6Fabritius schrieb am 06.11.2007, 21:14 Uhr:
    Hallo zusammen,

    herzlichen Dank für die guten Wünsche. Freue mich auf die kommende Zeit und die Arbeit im neuen Team. Natürlich bin ich weiter in diesem Forum anzutreffen, warum sollte sich da etwas ändern?

    Bis demnächst also,
    herzl. Grüße
    Fabritius
  • page

    7page schrieb am 07.11.2007, 22:10 Uhr:
    Feine Schritte in die Zukunft. Weiter so, denn Stillstand ist Tod.

    Herzlichen Glückwunsch auch an Herrn Fabritius und den Rest von der Crew, wie man das heute so schön sagt ;)
  • DITZ

    8DITZ schrieb am 08.11.2007, 11:07 Uhr:
    Als die Delegierten gewählt wurden,waren die weitreichenden Änderungen noch nicht absehbar.Es fragt sich ob die Delegierten sich nicht erst nach Bekanntgabe der Vorhaben das Mandat von der Basis erteilen lassen durften.Basisdemokratisch also. Denn jetzt müssen.......
  • DITZ

    9DITZ schrieb am 08.11.2007, 11:20 Uhr:
    ....die Untergruppierungen mit 2/3 Mehrheit über die Annahme der neuen Satzung abstimmen.Oder liege ich da falsch in meinen Überlegungen?
  • Fabritius

    10Fabritius schrieb am 08.11.2007, 15:31 Uhr:
    Hallo Herr Ditz,

    ich denke, dass Sie da falsch liegen. Die Delegierten werden nicht für eine bestimmte Entscheidung gewählt, sondern zur Vertretung nach deren eigenem Gewissen. Sie sind auch gar nicht weisungsgebunden, wenn eine Kreisgruppe vielleicht den eigenen Delegierten zwingen wollte, bei einer Frage so oder anders zu entscheiden.

    Es ist genau wie bei den Mitgliedern des Bundestages, die auch "Delegierte" = Abgeordnete sind. Die werden auch nicht vor jeder anfallenden wichtigen Entscheidung neu gewählt. Ihre basisdemokratische Verankerung besteht für die gesamte Zeit der Wahlperiode.

    Die Satzung des Verbandes wurde beschlossen, da muss niemand mehr darüber abstimmen, auch keine Untergliederung.

    Soweit eine Untergliederung ihre eigenen Regeln aber in Konsequenz der neuen Satzung anpassen möchte (z.B. um sich aus Kreisgruppe in Kreisverband umzubenennen) müsste (nur) darüber die Mitgliederversammlung eine Entscheidung treffen. Ansonsten bleibt die Kreisgruppe halt die Kreisgruppe und Untergliederung im Verband.

    Wenn in der Kreisgruppen-Satzung (sofern es eine gibt) z.B. drinnen steht, dass die Kreisgruppe eine "Untergliederung der Landsmannschaft" ist, so kann dieses geändert werden, muss es aber nicht unbedingt. Dieses ist so, weil in § 1 der Verbandssatzung (ganz absichtlich) festgehalten ist, dass "Die Landsmannschaft"... den Namen "Verband..." führt. Sie ist also immer noch die Landsmannschaft (als Gemeinschaft aller Landsleute) und die entsprechende Angabe in der Kreisgruppensatzung bleibt nach wie vor richtig. Sie kann aber auch angepasst werden, wenn die KG dieses will, bei der nächsten sich ergebenden Gelegenheit. Wenn eine KG z.B. eine Vereinsfahne gestickt hat, auf der "Landsmannschaft" steht, kann die selbstverständlich weiter und mit Freude getragen werden, aus genau dem gleichen Grund. Wenn ein KG sich eine neue Vereinsfahne sticken möchte, kann sie darauf "Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland" schreiben, sie könnte sogar z.B. "Landsmannschaft" als Zusatz angeben, wenn sie dieses wollte.

    Da viele Fragen dieser Art kommen, werden wir in der nächsten SbZ einige Erläuterungen zu den technischen Auswirkungen der neuen Satzung für die Arbeit in den Untergliederungen bringen. Dann dürften sich die meisten Fragen von alleine klären. Ansonsten ist jede Frage gerne gesehen und wird möglichst klar beantwortet, gerade damit möglichst keine Missverständnisse bestehen bleiben.

    Bis bald also,
    Ihr
    Bernd Fabritius
  • seismos

    11seismos schrieb am 09.11.2007, 00:21 Uhr:
    Hallo,
    besser wie eigene Worte:
    Als Abgesang und statt Trauermarsch:

    http://de.youtube.com/watch?v=Tb48EZCN0ls

    Jürgen Wirtz
  • DITZ

    12DITZ schrieb am 09.11.2007, 00:39 Uhr:
    Hallo,Herr Fabritius,respektieren einer Abstimmung ist kein Zwang,sondern demokratisches slbstverständniss.
  • Fabritius

    13Fabritius schrieb am 09.11.2007, 00:45 Uhr:
    Hallo Herr Ditz,
    genau so ist es. Da haben Sie völlig Recht.
    Viele Grüße
  • seismos

    14seismos schrieb am 09.11.2007, 01:09 Uhr:
    Hallo,
    Herr Dietz Herr Fabritius, das kann ich nicht nachvollziehen, da in jedem Fall eine Vollversammlung über die Satzung einschl Namensänderung entscheiden müßte!
    Dafür reichen eben Delegierte nicht aus.
    Das schreibt schon das Vereinsrecht vor.
    Und jedes Mitglied hätte das Recht, hier vor Gericht eine "Einstweilige Verfügung" zu erwirken, da die Beschlüsse fehlerhaft gefasst worden sind.

    bitte nachlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptversammlung_%28Verein%29
    sowie anderen Stellen im Internet sowie einschägigen Gesetzen und Kommentaren.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Jürgen Wirtz

  • Fabritius

    15Fabritius schrieb am 09.11.2007, 10:05 Uhr:
    Sehr geehrter Herr Wirtz,
    da irren Sie sich einfach. Wenn in der Satzung ein Delegiertensystem geregelt wird, dann gilt das. Dieses ist in unserer Satzung seit 58 Jahren so und schon x-mal von Gerichten so eingetragen und geprüft worden. In unserem Verband wurde schon immer an Verbandstagen entschieden, weil es genau so richtig ist. Stellen Sie sich vor, man müsste die Olympiahalle anmieten, um dort mit 25.000 Mitgliedern zu diskutieren und abzustimmen... ein lustiger Gedanke.

    Die Beschlüsse sind gerade nicht fehlerhaft sondern genau richtig und unter Beachtung der formellen Bedingungen mit sehr großer Mehrheit gefasst worden. Auch die wenigen, die eine andere Meinung hatten, sollten sich vielleicht überlegen, ob sie die derart deutlichen Mehrheitsmeinung nicht als gute Demokraten akzeptieren möchten.

    Viele Grüße
  • Erhard Graeff

    16Erhard Graeff schrieb am 09.11.2007, 10:30 Uhr:
    Sehr geehrter Herr Wirtz,
    bitte die Pferde nicht mehr scheu zu machen. Das Vereinsrecht gibt den Vereinen den Spielraum, Satzungen nach eigenem Gosto zu verfassen. Das Vereinsrecht gilt also immer dann, wenn der Verein das nicht selbst (anders) geregelt hat. Die noch gültige Satzung unseres Vereins gibt vor:

    Aufgaben des Verbandstages
    § 9
    Dem Verbandstag obliegen:
    (1)
    a) Die Wahl des Bundesvorsitzenden, der bis zu vier Stellvertretenden Bundesvorsitzenden, von denen einer vom Bundesvorstand mit der Aufgabe des Heimatpolitischen Sprechers betraut werden kann, und des Bundesschatzmei-sters,
    .
    .
    .
    k) die Satzungsänderungen,
    l) die Auflösung des Verbandes.

    Also, auch wenn Sie das Vereinsrecht zitieren, wäre es nicht falsch, eine juristisch beschlagene Person vor der Veröffentlichung der "absoluten Wahrheit" zu konsultieren.
    Grüße
    E. Graeff
  • seismos

    17seismos schrieb am 10.11.2007, 04:34 Uhr:
    Hallo Herr Fabritius,
    ich muß ihnen Recht geben, soweit es un die Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes geht, dies regelt der Verbandstag - also die Delegierten.
    Mir geht es neben dem Namen "Landsmannschaft" und die nun "erweiterten Mitgliedschaft", die für sich genommen, den Zweck des Vereins ändern und nicht durch die Delegierten vorgenommen werden kann.
    Vor allem mit Hinblick auf das Vertriebenengesetz, das ja nur füe einen jeweils begenzten Mitgliederkreis angewandt wird.
    Das man daneben die anderen Landsmannschaft (und bisherige Freunde der Landsmannschaft)mit der Namensänderung im Regen stehen läßt, ist sicher nur eine "Nebenerscheinung", die nach der Wahrscheinlichkeitregel früher oder später mit dem Abgang der älteren Siebenbürger Sachsen wohl sowieso eingetreten wäre.
    Andererseits regeln auch größerer Vereine (ADAC z.B.) dies über z.B. die Briefwahl, die Frage der Räumlichkeit ist da sicher nur ein vorgeschobener Grund.

    Aber egal,

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jürgen Wirtz
  • Fabritius

    18Fabritius schrieb am 10.11.2007, 09:28 Uhr:
    Hallo Herr Wirz,
    solche Bedenken nehme ich ernst, deswegen ist es mir nicht egal. Sie sind allerdings bedacht und aus meiner Sicht gut gelöst worden: eine Änderung des Vereinszweckes hat es gerade nicht gegeben. Der Zweck ist unverändert ausdrücklich festgeschrieben worden, und auch gerade der Bezug zum Vertreibungsschicksal und der daraus resultierenden Erfordernis einer nachhaltigen Integrationsarbeit. Eine Erweiterung der Mitgliedschaft an diesem festgeschriebenen Zweck vorbei ist ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen und daher nicht möglich.

    Viele Grüße
    Fabritius

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