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23. November 2018

Verbandspolitik

Spätaussiedlerbeirat fordert Bundesregierung auf, Rentenbenachteiligung zu beseitigen

Berlin - Die erste Sitzung des Beirates für Spätaussiedlerfragen mit den neu ernannten Mitgliedern hat unter Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, am 21. November im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stattgefunden. Der neu konstituierte Beirat informierte sich über den aktuellen Stand im Spätaussiedleraufnahmeverfahren und über die vielfältigen Maßnahmen zur Eingliederung der nach Deutschland heimgekehrten Spätaussiedler. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 01.12.2018, 09:53 Uhr:
    Ich erwarte, dass der neu gewählte Beirat und der Bundesbeauftragte die Forderungen bezüglich der Rentenproblematik energischer und massiver bei der Bundesregierung vertritt, nicht als demütiger Bittsteller. Dabei sollte dezidiert auf die mehrfache Diskriminierung der Aussiedler/Spätaussiedler aus Rumänien und der ehemaligen UdSSR hingewiesen werden:
    Unter dem Stichwort 40%-Kürzung der Fremdrenten verbergen sich eigentlich kumulativ 3 (drei) Benachteiligung der Aussiedler/Spätaussiedler aus Rumänien und der ehemaligen UdSSR:
    1. Die nachgewiesenen Anwartschaften aus der alten Heimat wurden schon mal i.d.R. um 1/6 gekürzt. Die verbliebenen Anwartschaften wurden dann, pauschal, um 40% gekürzt.
    2. Mit dem Gesetz von 1996 wurde die Bewertung der nachgewiesenen Zeiten nicht mehr, wie bis dahin, anhand vergleichbaren Gehaltstabellen von Deutschland West vorgenommen, sondern es wurde umgestellt auf Gehaltstabellen DDR. Im Ergebnis bedeutet das eine weitere Kürzung auf 1/4 bis 1/6 des Wertes der Anwartschaften!
    3. Obwohl somit die bereits gekürzten Anwartschaften auf Werte der ehemaligen DDR umgestellt wurden, wurden die Aussiedler/Spätaussiedler aus Rumänien und der ehemaligen UdSSR, die ihren Wohnsitz im Westen des Landes haben, NICHT an der jährlichen Rentenanpassung mit Bonus von 0,5-1% für Ost-Renten berücksichtigt.
    Diese gezielte kumulative Diskriminierung ist ein politischer Skandal. Dagegen laufen wir Sturm. Wir sind nicht deutsche Staatsbürger der 2. oder 3. Klasse. (Verweis auf Art. 3, GG) Wir zahlen die Renten unserer Alten selbst über unsere Beiträge, ja wir subventionieren gar netto die Rentenkasse durch die höhere Natalität und Beschäftigungsquote. Konkret müsste die Forderung lauten:
    - einmalige Erhöhung der Fremdrentenanteile um 15% für die unterlassene jährliche Anpassung per Bonus die letzten 22 Jahre
    - ab 01.07.2019 Einbeziehung der Fremdrentner West in die Erhöhte Rentenanpassung per Bonus Renten-Ost (4%, statt 3%)

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