6. Juni 2018

BdV-Präsident Fabritius würdigt 65 Jahre Bundesvertriebenengesetz

Vor 65 Jahren, am 5. Juni 1953, trat das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) in Kraft. Zusammen mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) war es eine der dringend notwendigen, gesetzlichen Weichenstellungen in der jungen Bundesrepublik Deutschland, mit denen der Weg in eine sichere und friedliche Zukunft eingeschlagen wurde. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius erklärt zum Jubiläum: „Es ist aus heutiger Sicht bemerkenswert, mit wie viel Weitsicht die damals bestehenden, insbesondere sozialen Probleme der deutschen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge angegangen wurden. Das BVFG wurde zum maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die politische und gesellschaftliche Eingliederung von Millionen Entwurzelten. Gleichzeitig gelang es, einen tragfesten Grundstein für den Erhalt und die Weiterentwicklung deren Kultur zu legen.“
Erfolgreich sei die Geschichte des BVFG auch deshalb, weil der Gesetzgeber es – oft auf und mit dem Ratschlag der Vertriebenen, Aussiedler und ihrer Verbände – immer wieder wechselnden Gegebenheiten angepasst habe. „Der BdV setzt sich nach wie vor dafür ein, dass mit dem BVFG die ohnehin vorhandenen, starken Eigeninitiativen der Spätaussiedler zu ihrer Eingliederung auch zukünftig durch gute Rahmenbedingungen unterstützt werden“, bekräftigt Fabritius. Noch stärker müssten außerdem Geschichte und Kultur der deutschen Heimatvertriebenen und Spätaussiedler, aber auch das deutsche Kulturerbe in den Heimat- und Siedlungsgebieten in Ostmittel-, Ost-und Südosteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als identitätsprägender Teil deutscher Kultur verstanden werden. „Diese Schätze zu bewahren und die Kulturarbeit der Vertriebenen und Spätaussiedler zu fördern und fortzuentwickeln, bleibt im gesamtgesellschaftlichen Interesse“, so der BdV-Präsident abschließend.

Schlagwörter: BdV, Bernd Fabritius, Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, BVFG, Jubiläum

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