5. August 2017

Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, beantragen.
Bis zum 30. Juni 2017 sind knapp 25000 Anträge eingegangen, davon 3750 von Deutschen, die aus Rumänien stammen. Dies teilte Dr. Bernd Fabritius, MdB, Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), nach einer Sitzung des Beirates zum Verfahren über die Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter mit. „Über 96 Prozent der Antragsteller wohnen heute im Bundesgebiet und haben von hier aus ihre Anträge gestellt. Etwa 90 Prozent der Antragsteller sind 80 Jahre und älter. Wegen des hohen Alters der Betroffenen hat die schnelle Bearbeitung der Anträge höchste Priorität“, so Fabritius.

Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (AdZ) regelt die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung. Kann der Antragsteller keine besonderen Nachweise für die geleistete Zwangsarbeit erbringen, sollte er den Sachverhalt konkret, schlüssig und nachvollziehbar beschreiben. Besonders wichtig ist die Tatsache, dass die Arbeit, z.B. von Evakuierten mit „domiciliu forțat/obligatoriu“, unter Zwang stattgefunden hat und Strafen bei Nichterbringung der Arbeitsleistung gedroht haben.

Antragsberechtigt sind Russlandeportierte und andere Zwangsarbeiter, die am 27. November 2015 noch gelebt haben. Falls sie nach diesem Datum gestorben ist, können Ehegatte oder Kinder diese Zuwendung beantragen. Das Bundesverwaltungsamt stellt eine Servicerufnummer unter (0228) 993589800 zur Verfügung, die bereits 23000 Mal in Anspruch genommen wurde. E-Mails können an AdZ t]bva.bund.de gerichtet werden. Das örtlichen deutschen Foren helfen bei der Antragstellung von Landsleuten, die in Rumänien leben.

sb

Praktische Hinweise zur Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter

Ergänzend zur Pressemitteilung vom 21. Juli 2017, die auf der Internetseite des Bundes der Vertriebenen unter www.bdvbund.de abgerufen werden kann, weist BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius auf einige wichtige Punkte bei der Beantragung der Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter zusätzlich hin:

„Wie uns das Bundesverwaltungsamt mitgeteilt hat, kommt es in der Praxis gehäuft vor, dass die gestellten Anträge nicht unterschrieben sind und dass die mitgeteilte Kontonummer im Hinblick auf IBAN und BIC nicht gültig ist. Den Anträgen werden häufig die notwendige Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. die Lebensbescheinigung nicht beigefügt. Dies führt in jedem Fall zu Rückfragen bei den Antragstellern und damit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Leistung. Es ist daher wichtig, auch im Hinblick auf den Fristablauf zum Ende des Jahres, dass Anträge formal korrekt gestellt werden, weil sie ohne Unterschrift nicht gültig sind.

Für die inhaltliche Prüfung und Glaubhaftmachung der Zwangsarbeit kann es sich als vorteilhaft erweisen, dem Bundesverwaltungsamt eine Rentenverlaufsübersicht zu übersenden, weil daraus erkennbar ist, ob die angegebene Zeit der Zwangsarbeit als Ersatzzeit anerkannt wurde.

Besonders bei Fehlen von formalen Nachweisen über die Zwangsarbeit in Form von Entlassungsbescheinigungen, Rehabilitationsbescheinigungen u.a. sollten die Antragsteller, um Nachfragen vorzubeugen, von sich aus die Zeit der Zwangsarbeit konkretisieren. Die Antragsteller sollten konkret angeben, wie, wo und wann sie in Zwangsarbeit geraten sind, welche konkreten Tätigkeiten als Zwangsarbeit geleistet wurden, wie lange die Zwangsarbeit ausgeübt wurde, unter welchen Wohn- und Lebensumständen sie erfolgte und ob die Arbeit vorgegeben war oder die Möglichkeit bestand die Arbeit zu wechseln. Wichtig ist auch, dass die Antragsteller darlegen, ob und wie sie zu der Arbeit gezwungen oder gedrängt wurden.

Diese Erläuterungen zur Zwangsarbeit erleichtern dem Bundesverwaltungsamt die Entscheidungen und verhindern vielfach Nachfragen.

Für weitere Fragen oder Hinweise steht Ihnen auch die BdV-Bundesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.“ Anschrift:
BdV-Bundesgeschäftsstelle Godesberger Allee 72-74
53175 Bonn
Telefon: +49 (0)228 81007 30
Telefax: +49 (0)228 81007 52
E-Mail: info [ät] bdvbund.de Internet: www.bdvbund.de

Schlagwörter: Zwangsarbeiter, Entschädigung, Rechtsfragen

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