21. Juli 2016

Bund der Vertriebenen ersucht um Mithilfe: Beschwerdefälle zu Personenstandsurkunden melden

Die Bundesgeschäftsstelle des Bundes der Vertriebenen (BdV) hat sich an den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland gewendet mit dem folgenden Anliegen: „In der Vergangenheit hat es Beschwerden von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedern gegeben, die sich auf die Eintragung ihrer Geburtsorte (ausländische statt deutsche Bezeichnung des Geburtsortes oder deutsche Bezeichnung / daneben Bezeichnung des Staates) in Personenstandsurkunden, Pässen und Personalausweisen beziehen."
Im Schreiben des BdV heißt es:

"Darüber hinaus werden in Personenstandsangelegenheiten bei den Standesämtern und in Erbscheinverfahren bei den Nachlassgerichten, Urkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden) verlangt, die nicht älter als 6 Monate und bzw. mit einer Apostille versehen werden müssen. Sollten solche Beschwerden/Fälle in Ihrem Zuständigkeitsbereich an Sie herangetragen worden sein, so bitten wir Sie, uns den anonymisierten Sachverhalt / das Problem kurz zu schildern und uns mitzuteilen, ob es Einzelfälle sind bzw. in welcher Häufigkeit diese Probleme in der Praxis auftreten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Umfrage, möglichst bis zum 5. August 2016 beantworten könnten und auch dann, wenn Ihnen diese Fälle nicht bekannt sind.“

In diesem Sinne bittet Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff Landsleute, denen oben erwähnte Fälle widerfahren sind, um diesbezügliche Mitteilung an: E-Mail-Adresse: verband [ät] siebenbuerger.de, Telefon: (089) 2366090, Fax: (089) 23660915, Anschrift: Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Erhard Graeff, Karlstraße 100, 80335 München.

Schlagwörter: Rechtsfragen, Urkunden

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