11. November 2015

Siebenbürger Sachsen fordern Entschädigung für Zwangsarbeiter und Eigentumsrückgabe

Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. hat die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, „dem berechtigten Anliegen auf Entschädigung der deutschen Zwangsarbeiter gegen Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg kurzfristig Rechnung zu tragen“. Diese Forderung wurde durch eine einstimmige Resolution des Verbandstages, des höchsten Gremiums des landsmannschaftlichen Verbandes, am 8. November 2015 in Bonn bekräftigt. In einer zweiten Resolution wurde die rumänische Regierung aufgefordert, „die Thematik der Restitution/Entschädigung des konfiszierten Vermögens unverzüglich einer gerechten Lösung zuzuführen“.
Mit seinem einstimmigen Beschluss unterstützt der Verband der Siebenbürger Sachsen eine Resolution des Bundes der Vertriebenen (BdV), der den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert hatte, „endlich eine Grundlage für eine humanitäre Geste z.B. in Form eines Entschädigungsfonds für deutsche Zwangsarbeiter zu schaffen“ (siehe auch Erklärung des BdV-Präsidenten, SbZ Online vom 1. Juni 2015)

70 000 Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben und andere Rumäniendeutsche waren im Januar 1945 zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt worden. Den ehemaligen Russlanddeportierten gewährt der rumänische Staat auf Initiative des Verbandes der Siebenbürger Sachsen durch das Gesetz 211/2013 eine monatliche Entschädigungsrente. Seitens der Bundesrepublik Deutschland sei eine deutliche Geste der Wiedergutmachung gegenüber dieser Opfergruppe bisher ausgeblieben, sagte der neu gewählte Verbandspräsident Dr. Bernd Fabritius vor den siebenbürgischen Delegierten in Bonn. Die Siebenbürger Sachsen bekräftigen als eine der Opfergruppen das diesbezügliche Ansinnen des Bundes der Vertriebenen durch die einstimmig verabschiedete Resolution.

„Die rumänische Regierung wird aufgefordert“, so der Wortlaut einer zweiten Resolution des Verbandstages der Siebenbürger Sachsen, „die Thematik der Restitution/Entschädigung des konfiszierten Vermögens unverzüglich einer gerechten Lösung zuzuführen“. „Die Entschädigung des konfiszierten Vermögens in Rumänien ist für die dort lebenden Landsleute und das dort vorhandene Gemeinschaftsvermögen, mit einigen Ausnahmen, im Wesentlichen gut gelaufen“, sagte Bernd Fabritius. Nicht erledigt wurden jedoch die Anträge von Personen, die nicht mehr in Rumänien leben und ihre Rechte nicht innerhalb der sehr knapp gesetzten Fristen durchsetzen konnten und oft von einer unwilligen bis feindlich eingestellten Administration behindert worden seien. „Es gibt eine große Vielzahl von Anträgen, die seit Jahren bei den Behörden liegen und nicht bearbeitet werden“, sagte Fabritius. Das Thema Restitution und Entschädigung des im Kommunismus konfiszierten Eigentums sei auf allen politischen Ebenen andauernd kritisch begleitet worden.

Der Bundesvorstand beschloss am 7. November in Bonn, die Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen aufzufordern, noch offene Restitutionsverfahren in der Bundesgeschäftsstelle in München zu melden. Ein entsprechendes Formular wird den Mitgliedern und jenen, die es werden wollen, in Kürze auf www.siebenbuerger.de bereitgestellt oder auf Anfrage zugesandt. Die Liste mit ungelösten Fällen wird dann, wie beim Treffen des rumänischen Außenministers mit Vertretern der siebenbürgischen und Banater Landsmannschaft vereinbart (diese Zeitung berichtete), an die rumänischen Seite übermittelt, die die Verfahren schrittweise lösen will.

S.B.

Schlagwörter: Entschädigung, Zwangsarbeit, Russlanddeportation, Eigentumsrückgabe, Restitution

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