19. März 2015

Rumänien verdoppelt Entschädigung für Deportationsopfer

Das rumänische Parlament hat in einer Plenarsitzung am 11. März einstimmig die Verdopplung der Leistungen für die Opfer der kommunistischen Diktatur gemäß Dekret 118/1990 ab dem 1. Juli 2015 beschlossen. Damit werden auch die Opfer der Zwangsarbeit in Russland sowie die Bărăgan-Deportierten und die Hinterbliebenen (nicht wiederverheiratete Ehepartner) in den Genuss der erhöhten Leistungen kommen. Für ein Jahr Deportation nach Russland werden nun ab dem 1. Juli 2015 monatlich rund 100 Euro, bei fünf Jahren entsprechend ca. 500 Euro Entschädigung gezahlt.
Die Regelung gilt - wie bisher - auch für die in Deutschland lebenden Opfer, die entsprechende Anträge per Post oder durch Bevollmächtigte einreichen können. Erforderlich ist bei Versendung per Post die persönliche Unterzeichnung des Antrages sowie die Beifügung entsprechender Unterlagen zum Personenstand sowie zum Beleg der Verschleppungszeit (siehe dazu auch die Berichterstattung in dieser Zeitung: „Entschädigungsrenten weitgehend erfolgreich umgesetzt“).

Bisherige Verfahrenshemmnisse konnten durch mehrfache Interventionen in Bukarest beseitigt werden. Zu zeitlichen Verzögerungen in der Erledigung kommt es, wenn Betroffene den in Rumänien ab ca. 1984 geschaffenen „Cod Numeric Personal“ nicht nennen können oder keinen haben. In diesen Fällen wird der Code nachgeneriert, was einige Zeit dauern kann.

Im Ergebnis ist die vom Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland durchgesetzte Entschädigungsregel sicherlich eine Erfolgsgeschichte: Allein in den in München beobachteten Fällen wurden bis zum Redaktionsschluss dieser Zeitung 224 stattgebende Zahlungsentscheidungen verzeichnet, die zu einer monatlichen Auszahlung von 35 484 Euro führen. Rückwirkend wurden für die Zeit ab Antragstellung bis zum Zugang der Entscheidungen Zahlungen in Höhe von 449 306 Euro geleistet. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet dürfte das Entschädigungsvolumen etwa vier Mal so hoch liegen. Eine Antragsfrist für diese Leistungen gibt es nicht. Betroffenen, die zustehende Entschädigung noch nicht beantragt haben, sollten den Antrag nun baldmöglichst stellen. Rat und Hilfe erteilen auch Anwaltskanzleien in Deutschland, die auf rumänisches Entschädigungsrecht spezialisiert sind.

Dr. Bernd Fabritius, Rechtsanwalt in München

Schlagwörter: Entschädigung, Deportation, Rumänien, Russland, Baragan

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Neueste Kommentare

  • 23.04.2015, 00:08 Uhr von Fabritius: Hallo Roland, wie in dem Artikel berichtet handelt es sich um ein vom Parlament beschlossenes ... [weiter]
  • 22.04.2015, 17:21 Uhr von Erhard Graeff: Weil nach dem Gesetz 118/1990 bloß die Betroffenen (Deportierten) oder die nicht wieder ... [weiter]
  • 22.04.2015, 14:45 Uhr von delch: am 12,04,2015 stellte ich eine frage.....roland antwortete am 22.04 2015 mit leider nein und warum ... [weiter]

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