2. September 2009

EU-Fonds sinnvoll nutzen

„Rumänien ruft zu wenig EU-Gelder ab“, lauten immer wieder Schlagzeilen in der internationalen Berichterstattung über die schwache Ausnutzung der EU-Fonds in dem neuen Mitgliedstaat vor allem im landwirtschaftlichen Bereich. Allerdings befindet sich Rumänien, das nach dem Beitritt bis 2013 immerhin stolze 30 Milliarden, davon allein elf Milliarden für die Agrarwirtschaft, erhält, in guter Gesellschaft. Auch den Antragstellern in den bereits „etablierten“ Staaten bereiten die umfangreichen und vor allem schwierig auszufüllenden Antragsformulare für den Griff in den großen „EU-Topf“ bei den Programmen zur Förderung der Landwirtschaft großes Kopfzerbrechen.
Gerade für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bieten sich aber gute Chancen, aus dem 2007 geschaffenen „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ („Fondul European pentru Agricultură si Dezvoltare rurală“) nicht rückzahlbare Zuschüsse zu erhalten. Obgleich viele deutsche Unternehmen in Eigenregie oder mit rumänischen Partnern zusammen Firmen des rumänischen Rechts mit Sitz in dem Balkanland betreiben, werden meist infolge schlichter Unwissenheit die sich ergebenden Möglichkeiten nicht oder nicht genügend genutzt. Im Folgenden soll der Fond näher beleuchtet werden.

Der Fond versteht sich als Instrument der EU zur Förderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, der besseren Gestaltung von Umwelt und Landschaft, der Förderung der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität des ländlichen Raums in der Gemeinschaft. Das Programm, das in Rumänien als „Maßnahme 121 ,Modernisierung der landwirtschaftlichen Ertragskraft‘“ beschrieben ist, bietet Geld an für Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien, der Entwicklung neuer Produktionsverfahren, der Steigerung des Qualitätsniveaus, angepasst an die Anforderungen des Marktes, auch der ökologischen und der Produktion und Nutzung regenerierbarer Energien im landwirtschaftlichen Bereich, der an das westeuropäische Ertragsniveau herangeführt werden soll.

Unterstützt werden Investitionen zur Errichtung von Gebäuden, zur Modernisierung bestehender Baulichkeiten, zur Anschaffung notwendiger Gerätschaften, der Ankauf von Fahrzeugen und Maschinen, Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, Berufsbildungs- Informations- und Absatzförderungsprogramme für Erzeugnisse und zur Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder. Es werden Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten angeboten, für Agrarumweltschutzobjekte oder zur Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen, finanzielle Hilfen zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen, zur Förderung des Fremdenverkehrs, für Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und die Bevölkerung, um nur einige wichtige Kriterien aus dem breiten Förderungskatalog zu nennen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass gewisse Investitionen wie der Landerwerb als solches, die Anschaffung von Gerätschaften aus zweiter Hand, die Beratungskosten vor der Einreichung der betreffenden Anträge, die Mehrwertsteuer und der Tierankauf nicht bezuschussungsfähig sind.

Sie haben ein landwirtschaftliches Unternehmen in Rumänien und benötigen einen neuen Traktor? Dann können Sie die Hälfte des Anschaffungspreises von der EU geschenkt bekommen. Sie wollen eine Rinderzucht aufbauen, besitzen das notwendige Land hierzu, auch die Rinder, und wollen die adäquaten Maschinen anschaffen und die entsprechenden Gebäude errichten? Auch hierfür stehen die Gelder bereit. Es können von 5 000 bis zu einer Million Euro, im Falle von Projekten im Hinblick auf regenerierbare Energien sogar bis zu 1,5 Millionen Euro als Zuschüsse abgeschöpft werden. Entsprechende Neuanträge können zweimal im Jahr (Mai/Juni und September/Oktober) gestellt werden. Die EU steuert 80% der Kosten des Programms bei, Rumänien legt den Rest drauf.

Anträge können Landwirte als physische oder juristische Personen stellen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit muss im Land selbst ausgeübt werden und die bearbeitete Fläche muss eine Mindestgröße von zwei Hektar haben. Grundvoraussetzung zur Beantragung eines Zuschusses ist die Ausarbeitung einer so genannten Machbarkeitsstudie („studiul de fezibilitate“) für das betreffende Projekt. Diese stellt das erste unüberwindbare Hindernis für viele – vor allem kleinere – Betriebe dar, da hierbei gewisse formelle Anforderungen zu beachten sind. Natürlich gibt es genügend Beratungsunternehmen, die bei der Ausfertigung helfen können. Aus dem Investitionsplan muss auch ersichtlich sein, wer Kofinanzier der Maßnahme ist, und eine Bestätigung der entsprechenden Bank vorgelegt oder der Nachweis der Kofinanzierung aus eigenem Kapital geführt werden. Zusätzlich sind eine Fülle von Bescheinigungen verschiedener Behörden einzuholen und ebenfalls einzureichen, und auch deren Beschaffung stellt eine Fleißarbeit dar, die Zeit und vor allem Geduld erfordert.

Die gesamten Unterlagen müssen bei der zuständigen regionalen Abrechnungsagentur für die ländliche Entwicklung und Fischerei („Agenția de Plăți pentru Dezvoltare Rurală si Pescuit“) abgegeben werden. Dort wird eine Prüfung und Bewertung des Projekts nach einem ausgeklügelten Punktsystem vorgenommen, die das entscheidende Kriterium für die Vergabe der Fördergelder darstellt. Dies bedeutet, dass ein Projekt zwar dem Grunde nach durchaus als förderungswürdig eingestuft sein kann, aber infolge gesetzter Prioritäten im Punktsystem kaum Chancen hat, tatsächlich bezuschusst zu werden. Dies gilt derzeit zum Beispiel für Investitionen in den Bereichen der Hühner- oder Bienenzucht, da die Basispunkte hierfür zu niedrig angesetzt sind. Besondere Punkte werden für Investitionen in exakt ausgewiesenen so genannten benachteiligten ländlichen Regionen berücksichtigt. Auch das Alter des Antragstellers spielt eine Rolle.

Nach positivem Verlauf der Prüfung kann der entsprechende Finanzierungsvertrag abgeschlossen und die Realisierung des Projektes in Angriff genommen werden. Der Gesamtablauf von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung ist bei entsprechender Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen in zwei bis drei Monaten zu schaffen.

Das Nationale Programm zur landwirtschaftlichen Entwicklung für die Jahre 2007 bis 2013 umfasst 824 Seiten im DIN A4-Format und der Leitfaden für den Antragsteller bezüglich der Maßnahmen 121 („Ghidul solicitantului pentru accesarea măsurii 121“) noch einmal 62 Seiten. Der Umfang dieser Regelwerke verdeutlicht die Schwierigkeit des Umgangs mit den Programmen und deren Umsetzung. Für eingehende Ausführungen und Beratungen stehen ausgewiesene Experten zur Verfügung.

Reinhard van Kaick, Rechtsanwalt

Schlagwörter: EU, Förderung, Rechtsfragen

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