29. März 2020

Gesetzesnovelle über Immobilien-Rückerstattung

Bukarest – Am 18. März promulgierte Staatspräsident Klaus Johannis eine Novelle der Eilverordnung zur Rückgabe von im Kommunismus enteigneten Immobilien der Glaubensgemeinschaften in Rumänien.
Sie enthält einen Zusatz, dass davon ausgegangen wird, die Immobilie, deren Rückerstattung beantragt wird, sei widerrechtlich vom Staat enteignet worden. Bisher mussten die Antragsteller dies explizit nachweisen. Der Staat als aktueller Inhaber kann dies allerdings gesetzlich anfechten. Die Gesetzesnovelle, die der orthodoxen, griechisch-katholischen, römisch-­katholischen und den reformierten Kirchen, darunter der Evangelischen Kirche A.B., sowie der jüdischen Glaubensgemeinschaft zugute kommt, wurde von den Abgeordneten Ovidiu Ganț (Demokratisches Forum der Deutschen in Rumänien) und Silviu Vexler (Föderation der jüdischen Gemeinschaften in Rumänien) gemeinsam eingebracht. Außerdem werden darin Regelungen zum Ermitteln des notariellen Werts einer Immobilie festgelegt.

NM

Schlagwörter: Immobilien, Rumänien, Restitution, Gesetz

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