20. November 2019

EU-Kommission stellt Rückschritte in Rumänien fest

Bukarest – Der letzte CVM-Bericht der EU-Kommission vom Oktober 2019 bescheinigt Rumänien Rückschritte in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung und empfiehlt die Weiterführung des ungeliebten Kontrollverfahrens der Europäischen Union.
Die Regierung in Sofia hingegen wird gelobt und darf auf eine Entlassung aus dem Kontrollmechanismus hoffen. Bulgarien habe alle Verpflichtungen erfüllt, heißt es im Fortschrittsbericht.

Rumänien hingegen habe nicht nur die Empfehlungen des letzten Berichts ignoriert, sondern auch frühere Fortschritte rückgängig gemacht, was als äußert besorgniserregend bezeichnet wurde. Von zwölf Empfehlungen seien von der Regierung der Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă, die inzwischen durch einen Misstrauensantrag im rumänischen Parlament abgesetzt wurde (diese Zeitung berichtete), nur zwei umgesetzt worden. Kritikpunkte sind die Verwässerung des Strafrechts, die Amnestie für etliche Straftaten, die Schaffung einer Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen als Druckmittel für Generalanwaltschaft, Richter und die Antikorruptionsbehörde DNA, die willkürliche Auswahl leitender Staatsanwälte und der unter politischem Einfluss stehende Justizrat (CSM).

NM

Schlagwörter: Politik, Justiz, EU

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