11. August 2019

Rumänien erhöht die Entschädigung für Russlanddeportierte und andere politisch Verfolgte

Rumänien hat die Entschädigungsleistungen für ehemals politisch Verfolgte erhöht. Die im rumänischen Senat als federführende Kammer eingebrachte Gesetzesinitiative von Abgeordneten der Nationalliberalen Partei (PNL) und der nationalen Minderheiten, darunter des Abgeordneten der deutschen Minderheit Ovidiu Ganț, zur Erhöhung der Entschädigungsleistungen für ehemalige politische Gefangene gemäß Gesetz 118/1990 (dazu gehören auch Zwangsarbeiter in der ehemaligen Sowjetunion, Bărăgan-Deportierte) auf 700 Lei im Monat für jedes Jahr in der Deportation hat das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Nach Stellungnahmen verschiedener Ausschüsse und Kommissionen hat der Gesetzesentwurf in der Abgeordnetenkammer einige Änderungen erfahren. Wie in der Siebenbürgischen Zeitung, Folge 12 vom 25. Juli 2019, Seite 2, angekündigt, wird die Entschädigungsleistung der direkt Betroffenen, der ehemaligen politischen Gefangenen, erhöht. Im Gesetzesentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass auch die Kinder ehemaliger politisch Verfolgter eine Entschädigung in geringerem Umfang erhalten. Die Entschädigung für Nachkommen wurde jedoch von der Abgeordnetenkammer mit Regierungsmehrheit (PSD und ALDE) abgelehnt.

Die Promulgierung des Gesetzes durch den rumänischen Staatspräsidenten Klaus Johannis erfolgte am 25. Juli. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 625 vom 26. Juli 2019 als Gesetz 159/2019 sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten. Die Betroffenen müssen nichts tun, ihre Vergütung wird automatisch angehoben. Die Leistungen sind steuerfrei und nicht mit anderen staatlichen Leistungen zu verrechnen.

Peter-Dietmar Leber

Schlagwörter: Gesetz, Russlanddeportierte, Entschädigung

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