8. Juli 2019

Kampf gegen Eilverordnungen geht weiter

Bukarest – Staatspräsident Klaus Johannis hat die rumänische Regierung am 21. Juni aufgefordert, die Empfehlungen der Venedig-Kommission unmittelbar umzusetzen. Die Kommission der Europäischen Union hatte eine völlig übertriebene Nutzung von Eilverordnungen festgestellt, die weder juristisch untermauert seien, noch Studien zur Auswirkung als Basis hätten, berichtet die ADZ.
Tatsächlich hätten Eilverordnungen im Bereich Justiz bereits die Gewaltenteilung in Rumänien aufgehoben. Kritisiert wurde ferner die Einrichtung der Sonderstaatsanwaltschaft für Justizstrafsachen (SIIJ): Sie sei gar ein „Hindernis bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens“. Am 24. Juni haben daraufhin sieben Mitglieder des Justizrates eine Sitzung des Gremiums boykottiert und eine Vertagung gefordert, bis die Regierung die in der Vorwoche verabschiedeten Gutachten der Venedig-Kommission zur Sonderstaatsanwaltschaft veröffentliche. Außerdem verlangten sie eine umfassende Analyse der Tätigkeit derselben, so die ADZ.

Trotz der deutlichen Mahnungen der Venedig-Kommission verabschiedete die Regierung am 25. Juni per Eilverordnung eine umstrittene Verwaltungsrechtsnovelle, die noch unter dem mittlerweile in Haft befindlichen ehemaligen PSD-Chef Liviu Dragnea erarbeitet worden war. Diese gewährt Bürgermeistern und allen gewählten Kommunalpolitikern Sonderrenten, schiebt im Fall von unrechtmäßigen Verwaltungsakten die Verantwortung von Bürgermeistern auf die Beamten – wogegen die Gewerkschaft der Verwaltungsbeamten bereits protestiert – und limitiert die Frist des Präsidenten zur Ablehnung ernannter Minister auf zehn Tage. Insgesamt 17 Gesetze werden durch die Eilverordnung geändert, die Präsident Johannis als „Attentat auf das Verwaltungssystem“ kritisierte. Die Eilverordnung setzt sich im Übrigen auch über das Verfassungsgericht hinweg, das die Gesetzesvorlage bereits im Vorfeld für verfassungswidrig erklärt hat.

Die liberale Oppositionspartei PNL hat nun einen Gesetzentwurf vorbereitet, der vorsieht, die Verfassung im Sinne des Ergebnisses des Referendums zur Justiz zu ändern, berichtet die ADZ weiter. Darin sollen die Verbote von Eilverordnungen zu Amnestie und Begnadigungen von wegen Korruption Verurteilten im Justizbereich festgeschrieben werden. Zudem soll nicht nur der Ombudsmann Eilverordnungen der Regierung beim Verfassungsgericht anfechten können, sondern auch der Staatspräsident, das Oberste Gericht, 50 Abgeordnete oder 25 Senatoren.

NM

Schlagwörter: Rumänien, Politik, Klaus Johannis, Justiz, Verfassung

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