17. Juli 2018

Verleumdungen gegen DFDR als diskriminierend verurteilt

Bukarest – Wegen verleumderischer Aussagen über das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) im rumänischen Fernsehsender BT TV sowie in der Tageszeitung Cotidianul hatte das DFDR am 16. März 2017 Klage eingereicht.
Dieser hat der Antidiskriminierungsrat am 7. März 2018 stattgegeben. In der zwölfseitigen Urteilsbegründung wurde eingeräumt, dass die in den Medien getroffenen Aussagen in der Absicht erfolgt seien, eine feindselige Haltung in der rumänischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Minderheit zu erzeugen. Damit sei die Würde der Mitglieder der deutschen Minderheit verletzt und das Recht auf freie Meinungsäußerung überschritten worden, berichtet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien (ADZ) am 11. Juli. Die für schuldig befundenen fünf Personen wurden zu umgerechnet jeweils 430 Euro Geldbuße verurteilt. Es ist jedoch ein erstinstanzliches Urteil, das noch angefochten werden kann. Das Schreiben mit der Mitteilung des Urteils wurde dem DFDR erst Anfang Juli zugestellt – gut vier Monate später!

NM

Schlagwörter: DFDR, deutsche Minderheit, Klage, Verleumdung, Medien

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