6. September 2016

Parlamentswahlen am 11. Dezember

Bukarest – Der Termin für die Parlamentswahlen in Rumänien steht fest: Am 11. Dezember werden eine neue Abgeordnetenkammer und ein neuer Senat gewählt. Der offizielle Wahlkampf wird somit vom 11. November bis 10. Dezember durchgeführt. Die 308 Abgeordneten und 134 Senatoren sollen nun auf Parteienlisten gewählt werden, nachdem 2008 und 2012 Personenwahlen stattgefunden hatten. Neue Möglichkeiten zur Ausübung ihres Wahlrechts erhalten diesmal die im Ausland wohnhaften rumänischen Staatsbürger, deren Zahl auf 3,4 Millionen geschätzt wird.
Erstmals können die Auslandrumänen dann per Briefwahl wählen. Um endlose Schlangen vor den Wahllokalen zu vermeiden, hat die Regierung zudem in einer Eilverordnung beschlossen, dass Wahllokale nicht nur in Botschaften und Konsulaten eingerichtet werden dürfen, sondern in allen Ortschaften, in denen mindestens einhundert rumänische Staatsbürger wohnen. Für die Auslandsrumänen besteht auch die Möglichkeit, auf Zusatzlisten zu wählen. Die rumänischen Staatsbürger aus dem Ausland müssen ca. drei Monate vor dem Wahltermin die Eintragung ins Wahlregister beantragen und dabei angeben, ob sie sich für die Briefwahl oder die Stimmabgabe im Wahllokal entscheiden. Neben einem Standardformular, das unter http://www.mae.ro/parlamentare-2016 und http://www.roaep.ro/vot_strainatate/ heruntergeladen werden kann, müssen die Wähler auch eine Kopie ihres rumänischen Passes und eine Kopie der Meldebescheinigung (bzw. eines amtlichen Nachweises der Wohnanschrift im Ausland) bei der zuständigen rumänischen Botschaft oder dem Konsulat per Post einsenden oder persönlich einreichen. Die Eilverordnung, die Ende August gebilligt wurde, sieht auch die Möglichkeit vor, die Eintragung ins Wahlregister per E-Mail zu beantragen. Die Eilverordnung tritt am 12. September in Kraft. Informationen werden unter den genannten Webadressen veröffentlicht.

CC

Schlagwörter: Rumänien, Wahlen, Bukarest, Auslandsrumänen

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