24. März 2016

Eilverordnung über Abhöraktionen in Rumänien

Bukarest – Die rumänische Regierung hat Mitte März eine Eilverordnung verabschiedet, die den Ermittlern der Antikorruptionsbehörde DNA einstweilig uneingeschränkten Zugang zu den Abhöreinrichtungen des Inlandsgeheimdienstes SRI erlaubt, ohne Einbeziehung von SRI-Personal.
Diese Maßnahme wurde ergriffen nachdem das Verfassungsgericht im Februar ein Urteil gefällt hatte, dass der SRI nicht befugt sei, strafrechtlich zu ermitteln und insofern keine Abhöraktionen gegen Strafverdächtige mehr durchführen darf. Das Urteil geht sogar soweit, dass die Anklage in derzeit laufenden Korruptions- und Strafverfahren auf existierende SRI-Abhörprotokolle verzichten muss. Nicht betroffen sind bereits gefällte rechtskräftige Urteile, die auf solchen beruhen.

DNA-Chefin Laura Codruța Kövesi hat daraufhin verlautet, zehn Millionen Euro zur Beschaffung einer eigenen Überwachungsstruktur und zur Einstellung von 100 Kriminalbeamten zu beantragen. Auch DIICOT-Leiter Daniel Horodniceanu forderte 20 Millionen Euro zum Aufbau einer 200 Mann starken eigenen Abhöreinheit. Um den Ermittlungsorganen bis dahin auch weiterhin die Möglichkeit einer telefonischen Überwachung zu gewährleisten, wurde auf Veranlassung von Staatspräsident Klaus Johannis eine Dringlichkeitssitzung des Obersten Verteidigungsrates (CSAT) einberufen. Vergangenes Wochenende verabschiedete die Regierung dann den Eilerlass, der die Verwendung der technischen Infrastruktur des SRI als Übergangslösung vorsieht.

NM

Schlagwörter: Politik, Korruption

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