27. Oktober 2015

Briefwahlgesetz wird in der rumänischen Abgeordnetenkammer erörtert

Bukarest – Die von Rumäniens Staatspräsident Klaus Johannis versprochene Gesetzgebung zur Briefwahl soll am 28. Oktober 2015 im Plenum der Abgeordnetenkammer in Bukarest erörtert werden, dem hierfür entscheidenden Forum. Im Falle einer positiven Abstimmung kann gegen das im Eilverfahren vorangetriebene Gesetz innerhalb von zwei Tagen am Verfassungsgerichtshof Einspruch erhoben werden.
Kelemen Hunor, Leiter des Ungarnverbands (UDMR), hat bereits dessen Anfechtung angekündigt und begonnen, Unterschriften zu sammeln. Erforderlich sind die Stimmen von 25 Senatoren oder 50 Abgeordneten – der UDMR alleine verfügt jedoch nur über acht Senatoren und 17 Abgeordnete. Die restlichen Unterschriften will man von kleinen Parteien erwerben. Als Argument gegen das Gesetz wird angeführt, das von der Verfassung garantierte Recht auf geheime Wahl sei verletzt. Der Abgeordnete Marton Arpad beruft sich hierbei auf die Frage, inwiefern bei einer Briefwahl Familienmitglieder am heimischen Tisch beeinflusst werden könnten, was im Falle einer Wahl im Wahllokal in getrennten Kabinen nicht geschehen kann. Die geforderte schriftliche Erklärung des Wählers, niemand habe ihn in seiner Entscheidung beeinflusst, sei keine ausreichende Garantie. Dies gelte umso mehr für Personen, die von Firmen zur Feldarbeit engagiert und in Massenunterkünften untergebracht sind. Kritisiert wird auch die aktuelle Form des vom Senat bereits adoptierten Gesetzes, die angeblich Wahlbetrug ermögliche. Zudem hatte der Ungarnverband gefordert, das Briefwahlgesetz nur auf die Präsidentschaftswahlen, nicht aber auf parlamentarische Wahlen anzuwenden. Auch Senatspräsident Călin Popescu Tăriceanu machte auf verfassungsrechtliche Unstimmigkeiten aufmerksam, er wolle jedoch keinen gerichtlichen Einspruch einlegen.

Präsident Johannis hatte sich bereits nach der Abstimmung im Senat am 19. Oktober, die mit 117 Für- und 10 Gegenstimmen ausgefallen war, hocherfreut gezeigt und erklärt: „Wir haben eine Regierung, die sich unfähig gezeigt hat, die nötigen (Wahl-)Bedingungen allen Bürgern im In- und Ausland zu gewährleisten. Das Fehlen eines Briefwahlrechts weiterhin wäre ein Hindernis, allen rumänischen Bürgern, wo immer sie sich auch befinden, das Wahlrecht zu garantieren.”

NM

Schlagwörter: Politik, Wahlen, Parlament

Bewerten:

10 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.