16. Mai 2011

Rumänen warten noch zwei Jahre auf Arbeitnehmerfreizügigkeit

Bukarest – Ab dem 1. Mai steht der Arbeitsmarkt der Europäischen Union für Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen Staaten offen. Für Bürger aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien und Bulgarien bleibt der Zugang zum EU-Arbeitsmarkt weiterhin mit rechtlichen Hürden verbunden, die längstens bis zum 31. Dezember 2013 beibehalten werden können.
Österreich und Deutschland verlangen von rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmern die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung und haben weitere Beschränkungen in bestimmten Sektoren. Auch Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Großbritannien verlangen die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Nichtsdestotrotz ist ein Anstieg der Zahl der rumänischen Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft heuer erneut feststellbar. Wie aus aktuellen Daten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung in der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, sind bis Mitte April von den Betrieben über 56 000 Erntehelfer aus Rumänien angefordert worden, rund 20 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Die deutsche Bundesregierung beabsichtigt, in diesem Jahr insgesamt 150000 Erntehelfer aus Rumänien, Bulgarien und Kroatien zuzulassen.

CC

Schlagwörter: Rumänien, EU

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