11. Dezember 2000

Landsmannschaft aus Österreich bei EU-Kommissar Verheugen

Der EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen hat, wie der Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ) meldet, Mitte November in Brüssel vier Vertreter des Verbands Volksdeutscher Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) empfangen. Aufgrund der vorgelegten Dokumente will Verheugen die nationale Gesetzgebung Tschechiens und Sloweniens auf diskriminierende Auswirkungen zu Lasten der Deutschen hin neu überprüfen lassen.
Der VLÖ-Delegation gehörten Dipl.-Ing. Rudolf Reimann (Donauschwaben), Gerhard Zeihsel (Sudetendeutsche), Dipl.-Ing. Dieter Frisch (Deutsch-Untersteiner) und seitens der Siebenbürger Sachsen Ing. Martin May an.
Während des Gesprächs, das, obwohl brisante Themen zur Debatte standen, in einer angenehm sachlichen Atmosphäre verlief, konnten die VLÖ-Vertreter den EU-Kommissar davon überzeugen, dass die Europäische Union bezüglich der Benesch-Dekrete von der tschechischen Regierung mit falschen Informationen versorgt worden ist. Dazu wurden Dokumente aus den Jahren 1995 bis 1999 vorgelegt, nach denen sich erweise, dass die Dekrete trotz gegenteiliger Behauptung nicht obsolet seien. Verheugen zeigte sich darüber verwundert und versicherte, die nationale Gesetzgebung Tschechiens und auch Sloweniens auf diskriminierende Auswirkungen zu Lasten der Deutschen hin neu überprüfen zu lassen.
Auch ließ der Kommissar im Intereresse gutnachbarlicher Beziehungen die Bereitschaft erkennen, sich in politischen Gesprächen verstärkt für die Aufarbeitung und Lösung von historischen Belastungen einzusetzen. Er habe durchaus Verständnis für das verletzte Rechtsempfinden der vertriebenen Erlebnisgeneration.
Andererseits aber könnten laut Verheugen Eigentumsfragen von der EU nicht behandelt werden. Eine Ausnahme bestehe nur dort, wo Gesetze diskriminierende Bestandteile enthalten. Der gleiche Zugang zum Recht müsse nämlich für alle EU-Bürger gewährleistet sein. Nationalstaatliche Bestimmungen müssten von allen Beitrittskandidaten mit dem EU-Rechtsstandard harmonisiert werden. In der Union dürfe kein Bürger aufgrund eines nationalstaatlichen Enteignungsdekrets gegenüber einem anderen diskriminiert werden. Aus diesem Grunde seien, so Verheugen, noch vor dem Beitritt der in Frage kommenden Länder bilaterale Verhandlungen zu führen, um eventuell fortdauernde Benachteiligungen zu beseitigen.

Schlagwörter: Politik, EU

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