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5. November 2017

Kulturspiegel

„Ich gehe aufs Verlangen.“ – „Um Gottes Willen, das Kind?“ - Wahre Begebenheit in einer bekannten sächsischen Familie vor 150 Jahren

1475 Fälle von Kinderehen hat das Ausländerzentralregister 2016 in Deutschland registriert. Dem Bundesinnenministerium zufolge handelte es sich häufig um Mädchen, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak kommen. „Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar“, hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas überzeugt geäußert. Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehe in Kraft getreten. Danach wird das Alter der sogenannten Ehemündigkeit im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.
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Kommentare

Artikel wurde 6 mal kommentiert.

  • Konrad Klein

    1Konrad Klein schrieb am 05.11.2017, 12:48 Uhr (um 12:56 Uhr geändert):
    Unverständlicherweise wird in dem Beitrag nicht auf die Prominenz der (abgebildeten) Personen hingewiesen. Hans Hermann (Bildmitte, stehend) wurde ein bedeutender Kunsterzieher und zusammen mit Trude Schullerus und Eduard Morres einer der drei großen sächsischen Heimatmaler, Thusnelda Henning (1877-1965) eine bekannte Schriftstellerin („Der hölzerne Pflug“, 1938). Und selbst Fritz Hermann hat kulturgeschichtlich Bedeutsames geschaffen, etwa die Gipsbüste von St. L. Roth (um 1895), die gegenwärtig im Gedenkhaus für St. L. Roth in Mediasch gezeigt wird.
  • Johann

    2Johann schrieb am 06.11.2017, 08:40 Uhr:
    Gesetzeslage 2017 in Deutschland: Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem neuen Gesetz automatisch unwirksam. Ehemündigkeit wird auf 18 Jahre festgesetzt. Härtefälle ermöglichen eine Ehe zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr.

    Bericht: Die Ehe, über die in diesem Artikel berichtet wird, war sowohl damals und ist auch heute nach weltlichem und kirchlichem Recht rechtens. Mit der Konfirmation wird man vollwertiges Gemeindeglied mit allen Rechten und Pflichten, daher wurden und werden auch minderjährige Jugendlichen kirchlich getraut.
    Diese Ehe wäre nur dann nicht rechtens, wenn der Vater der Braut die 8-jährige Tochter dem Bräutigam oder dessen Vater bzw. Vormund versprochen hätte und gegen den Willen der Braut durch Familienzwang zustande gekommen wäre.

    Nun zum erhobenen moralischen Zeigefinder: Dieser zeigt die zivilisatorische Reife der Menschen vor 150 Jahren. Eine Ehe minderjähriger Jugendlicher stand man insbesondere aufgrund der Risiken einer frühen Mutterschaft sehr reserviert bzw. ablehnend gegenüber und wurde nur in Härtefällen oder Ausnahmen toleriert, wie heute übrigens auch. Kinderehe standen zumindest bei den Sachsen schon damals jenseits des moralisch wie rechtlich Akzeptablen, genau wie heute.

    Fazit: Es ist absurd, Ehen von minderjährigen Jugendlichen mit Kinderehen auf eine Stufe zu stellen.
  • Christian Schoger

    3Christian Schoger schrieb am 06.11.2017, 11:15 Uhr (um 11:15 Uhr geändert):
    Beitrag um 11:19 Uhr von Moderation geändert.
    Hallo Herr Klein,

    vielen Dank für Ihre sinnvoll ergänzten Angaben zu den abgebildeten Personen!

    Hallo Johann, keineswegs sollten die anekdotenhaft wiedergegebenen Vorgänge ernsthaft auf eine Stufe gestellt werden mit derzeit gültigen eherechtlichen Bestimmungen. Der einleitende Gesetzgebungshinweis
    fungiert bezüglich der nachfolgenden Ereignisse nur als "Folie" mit Verfremdungseffekt. Und der moralische Zeigefinger soll ja gerade nicht bemüht werden.
  • seismos

    4seismos schrieb am 06.11.2017, 22:56 Uhr (um 23:14 Uhr geändert):
    Nun, dieses Gesetz gibt es tatsächlich, kann aber leider auch schnell umgangen werden, wobei dann vor dem Datum die eltern und nach dem neuen Gesetzestext das Jugendamt / Gericht "Ausnahmen von der Regel" zustimmen kann oder auch nicht!
    Zudem, und das hatte ich an anderer Stelle schon geschrieben, wird eine im Ausland geschlossene Ehe (und da sind die Gesetze des Herkunftslandes maßgebend) in der Regel anerkannt, auch wenn eine Person noch minderjährig ist! Noch krasser wird dies, wenn die weibliche Person bei der Einreise schwanger ist. Dann ist ihr Ehemann quasy ihr Vormund und das Jugendamt entscheidet, ob die Heirat gültig ist, also anerkannt wird oder die "Ehefrau" dem Mann "weggenommen" wird und unter das Jugendschutzgesetz fällt.
    Und sogeannten Ehefrauen (Mädchen) sind oftmals 14 Jahre alt und schwanger!
    Noch ein Wort hierzu, denn muslimische Ehen werden, auch in Deutschland, nach muslimischen Gesetzen (Scharia)in einer Moschee geschlossen! Die Heirat in Deutschland, bzw. die Legitimation der bereits im Ausland geschlossenen Ehe auf einem Standesamt dient nur zur Vorlage bei deutschen Behörden und ist auch nur in Deutschland gültig, wie auch z.B. bei den "sogenannten" Kindesentführungen bei Mischehen in der Regel immer der Mann (in seinem Heimat- bzw. Abstammungsland) die Kinder automatisch das Sorgerecht für die Kinder bekommt!

    Werter Herr Schober,
    wie bereits in "Allgemeinen Forum" beim Thema "Siebenbürgische Zeitung" zu diesem Thema geschrieben, empfinde ich diesen Artikel in seiner Gesamtheit als Versuch, dem Leser unterschwellig eine Ähnlichkeit bzw. Gleichheit zwischen den vor ca. 150 Jahren in Siebenbürgen üblichen Sitten und Gebräuchen bzl. eine Heirat und den in den muslimischen Staaten durch das Gesetz!!! (Scharia) bestimmten Vorschriften herzustellen.
    Ich habe im "Allgemeinen Forum" hierzu auch meine persönliche Meinung über diesen Artikel und über ihre Person geschrieben.
    Zudem haben sie in ihren "Gesetzgebungshinweisen", wie oben beschrieben, eklatante Fehler, auch evtl. "Auslassungsfehler" gemacht, die bei sorgfältiger Recherche nicht hätten passieren dürfen!
    Und was für einen "Verfremdungseffekt" meinen Sie? Eben die von mir angesprochene "Gleichstellung"?
    Und, ja, den "moralischen Zeigefinger" haben sie nicht bemüht, das hätte ja den "Effekt" einer Gleichstellung zwischen den evangelischen Siebenbürger Sachsen und den muslimischen Einwanderern aufgehoben!
    Und ich habe den Artikel mehreren Menschen vorgelegt, ohne Kommentar und Einlassungen. Alle Leser kamen zu dem Schuß, daß es sich hier um eine Gleichstellung handelt - also zwar nicht meine weitergehende politische Sicht hierzu (die ich aber auch nicht angesprochen habe) - aber doch die Tendenz der Berichterstattung klar erkannt haben!
  • Christian Schoger

    5Christian Schoger schrieb am 07.11.2017, 06:18 Uhr:
    Werter Herr Wirtz (gestatten Sie, dass Ihnen statt Schober Schoger antwortet),

    es ist doch wunderbar, wenn ein feuilletonistisch geschriebener Artikel unterschiedlich interpretierbar zu sein scheint, dies ganz unabhängig von der eigentlichen Intention. Der mir das Grundmaterial zur Verfügung gestellt habende Nachfahre Julius Henning hatte beim Lesen seine Freude daran, und das zählt. Gelegentlich will man sich auch tendenzfrei amüsieren. Sie nicht, Herr Wirtz?

  • seismos

    6seismos schrieb am 10.11.2017, 00:27 Uhr:
    @Schoger
    Schon wieder gelöscht????

    :-)))

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